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Meine Geldüberweisung wurde abgebucht, mein Geld kam beim Zielkonto nicht an

14 ANTWORTEN

Tanya
Autor ★
5 Beiträge

Moin!
Was gedenken Sie jetzt zu tun? Haben Sie/Ihre Frau einen Nachforschungsauftrag an die Bank erteilt? Planen Sie juristische Schritte einzuleiten? Von meinem Geld ist seit dem 24.08.2023 Funkenstille. Die Bank schweigt.

Alles Gute!

Tanya
Autor ★
5 Beiträge

Moin Leute! Hier noch für alle betroffenen eine Adresse, an die man sich wegen Schwierigkeiten mit der Comdirect wenden kann (alles unentgeltlich). Lasst euch nicht von den Banken für dumm verkaufen!

 

Was muss ein Kunde tun?

Wenn ein Kunde meint, durch das Verhalten seiner Bank einen Nachteil erlitten zu haben, kann er sich schriftlich an den Ombudsmann wenden. Die Beschwerde ist an die Geschäftsstelle des Ombudsmanns der privaten Banken, Postfach 04 03 07, 10062 Berlin zu richten. Der Kunde muss den Sachverhalt schildern und seine Ansprüche benennen – möglichst auch der Höhe nach – und Kopien der notwendigen Unterlagen beifügen.

Kontaktdaten der Geschäftsstelle:

Bundesverband deutscher Banken
Ombudsmann der privaten Banken
Geschäftsstelle
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Tel.: +49 30 1663-3166
Fax: +49 30 1663-3169
E-Mail: ombudsmann@bdb.de

 

Welche Vorteile hat das Verfahren für die Kunden?

Das Verfahren ist für den Kunden ohne Risiko und unentgeltlich. Die Ombudsleute sind unabhängig. Alle Kundenbeschwerden werden vertraulich behandelt. Für die Dauer des Schlichtungsverfahrens gilt die Verjährung für die Ansprüche des Kunden als gehemmt. Ferner gibt es für Schlichtungssprüche bis zu einem Streitwert von 10.000 € eine Bindungswirkung für die Banken.

Wie lange dauert das Verfahren?

Der Schlichtungsvorschlag soll in der Regel innerhalb von 90 Tagen ab Eingang der vollständigen Beschwerdeakte den Beteiligten übermittelt werden; lediglich in begründeten Ausnahmefällen kann er später vorgelegt werden. Die durchschnittliche gesamte Verfahrensdauer beträgt derzeit 4 Monate.

Welche Wirkung hat der Schlichtungsspruch?

Der Schlichtungsspruch ist für die Bank bindend, wenn der zwischen Bank und Kunde streitige Betrag 10.000 € nicht übersteigt. Dies gilt jedoch nicht für den Kunden. Ist er mit der Entscheidung des Ombudsmannes nicht einverstanden, kann er auch nach einem Schlichtungsspruch sein Anliegen vor Gericht weiterverfolgen.

 

Thorsten_
Legende
4.659 Beiträge

Das ist übrigens kein "Geheimnis", sondern ggf. Teil des offiziellen Reklamationsprozesses.

Unsere Kontaktmöglichkeiten | comdirect.de -> Verfahren der Beschwerde­bearbeitung (Pkt. 5 Schlichtungsstellen)

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Die Bank schweigt? Das halte ich für Blödsinn. Halten wir mal fest, Geld wurde überwiesen, kam nicht beim Empfänger an, statt einem Nachforschungsauftrag wurde eine völlig falsche Anfrage auf Rücküberweisung in Auftrag gegeben. Diese konnte logischerweise zu keinem Ergebnis führen. Stattdessen hat man am 26.09. postalisch einen Nachforschungsantrag gesendet. Das der Am28.09. weder bisher bei der codi eingegangen geschweige denn bearbeitet werden konnte liegt wohl ebenfalls auf der Hand. Aber klar, die Bank schweigt..🤡  Nochmal, wenn man der Bank einen völlig falschen Auftrag erteilt, können nicht die korrekten Ergebnisse geliefert werden. Und man kann ebenfalls nicht erwarten, das die Bank innerhalb von zwei Tagen einen Nachforschungsantrag bearbeitet haben kann, der eventuell noch nicht mal vorlag.  Und juristische Schritte? Für was, die Bank kann ohne korrekten Auftrag nicht tätig werden.

 

Und Sorry, wie kommt man darauf, die Bank wolle einen für dumm verkaufen, wenn man dieser nicht mal einen korrekten Auftrag erteilen kann?

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

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