Kontovollmacht geben / Wertpapierkenntnisse
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am 14.03.2025 13:52
Hallo liebe Community,
ich habe im Zuge meiner Recherchen in das Formular für eine Kontovollmacht geschaut bei der comdirect.
Darin ist mir ein Punkt aufgefallen:
"
Wertpapierkenntnisse
Nur bei bestehendem Depot des/der Kontoinhaber/s vom Bevollmächtigten auszufüllen!
Für Wertpapieranleger, die ohne Beratung Wertpapiergeschäfte tätigen, ist es wichtig ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen zu haben, um die mit einer Transaktion verbundenen Chancen und Risiken angemessen beurteilen zu können. Daher können Sie nur die Wertpapiere kaufen, wenn Sie über Kenntnisse in der jeweiligen Wertpapiergruppe verfügen. Bitte wählen Sie die Wertpapiergruppen aus, mit denen Sie Kenntnisse und in den letzten 5 Jahren mind. 1 Transaktion durchgeführt haben."
Ich weiß, dass (wahrscheinlich) jede Bank Wertpapierkenntnisse verlangt, bevor da jemand ein Depot bei ihnen eröffnet (festgestellt durch einen Test o.ä.). Und ich finde das auch gut.
Aber verstehe ich das richtig, dass Kenntnisse hier allein für den Bevollmächtigten nicht ausreichen und er zwingend noch in den letzten 5 Jahren eine Transaktion gemacht haben muss?
Muss ich jetzt meine Mutter zwingen, sich irgendwo ein Depot zu eröffnen und eine Transaktion durchzuführen, damit ich ihr eine Vollmacht für das Depot erteilen kann? Obwohl sie selbst vielleicht nicht mit ETFs etc. handeln will, weil zu alt / kein Interesse?
Was ist, wenn ich eigentlich die Vollmacht nur erteilen will, damit nach meinem Ableben (kann ja auch mal eher ins Gras beißen als meine Mutter) oder wenn ich nicht mehr in der Lage lebend wäre (durch Koma), jemanden bevollmächtigen kann, das Depot zu verwalten, eigentlich nur mit dem Gedanken, meine ETFs zu verkaufen und dann (Fall Ableben), das Geld auf ein Giro zu transferieren, damit Kosten für Bestattung etc. besser bezahlt werden könne.
Das Aneignen von Kenntnisse zu ETFS (Kauf, Verkauf, Steuern) wäre nicht das Thema, das kann ich ihr alles beibringen, präzise aufschreiben, mit Videos untermauern. Aber davon würde sich für mich meilenweit unterscheiden, sie zu zwingen, sowas selbst machen zu müssen, damit der Punkt der Transaktion erfüllt ist. Zumal sie ja dann selbst ein Depot an der Backe hat, um das sie sich kümmern muss (Stichwort: Verkauf, Vorabpauschale, Kontodeckung, auf Post achten etc.).
Hoffe, ihr könnt mir helfen 🙂
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Depot
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- Depot Vollmacht
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am 14.03.2025 14:14
Du kannst auch überall "keine Kenntnisse" und "0" angeben. Dann muss die bevollmächtigte Person aber selbst im Onlinebanking die Schulungen durchklicken und sich so die Kenntnisse aneignen, bevor sie Käufe (!) durchführen kann.
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am 14.03.2025 14:20
Danke erstmal für deine Antwort 🙂
Wenns jetzt lediglich darum gehen würde, das Konto im Ernstfall aufzulösen und vorher alle ETFS zu verkaufen (und keine neuen anzuhäufen), müsste sies also nicht?
Lediglich darum würde es mir gehen. Kauf sei mal hinten angestellt. Mir geht's nur um den Fall nach dem Tod oder wenn ich lebe, aber nicht mehr handeln kann.
Wenn halt da zu diesem Zeitpunkt halt "nur" 2400 € auf dem Depot liegen, die sich dann vermehren, dann is das halt so.
Weitere Frage:
Wenn das Depot einen ETF mit Sparplan hat (meinetwegen 200€ pro Monat), könnte meine Mutter (selbe Situation: sie hat selbst vorher keine Transaktionen getätigt), dass dann weiterlaufen lassen? Kontovollmacht für das Referenzkonto wäre vorhanden.
14.03.2025 14:39 - bearbeitet 14.03.2025 14:41
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14.03.2025 14:39 - bearbeitet 14.03.2025 14:41
@Esper schrieb:Wenns jetzt lediglich darum gehen würde, das Konto im Ernstfall aufzulösen und vorher alle ETFS zu verkaufen (und keine neuen anzuhäufen), müsste sies also nicht?
Ja
@Esper schrieb:(...)
Wenn das Depot einen ETF mit Sparplan hat (meinetwegen 200€ pro Monat), könnte meine Mutter (selbe Situation: sie hat selbst vorher keine Transaktionen getätigt), dass dann weiterlaufen lassen? Kontovollmacht für das Referenzkonto wäre vorhanden.
Tatsächlich ist die Frage, ob die Bank diese Sparpläne im Todesfall automatisch löscht, also unabhängig von den Kenntnissen des Bevollmächtigten.
Wenn nicht, würden die unabhängig davon weiterlaufen, solange auf dem Verrechnungskonto genug Deckung vorherrscht, bzw. die Lastschrift für den Einzug weiter eingelöst wird. Lediglich eine Änderung (außer der Löschung) wäre wieder eine Transaktion, zu der deine Mutter Kenntnisse bräuchte.
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am 14.03.2025 14:44
Alles klar.
In deinem ersten Kommentar hast du geschrieben, sie müsste sich über das Portal Kenntnisse dann aneignen, sollte sie doch kaufen wollen. D. h. wenn sie das tut, dann steht dem Kauf nix mehr im Wege, auch wenn im Antrag auf Kontovollmacht noch 0 Transaktionen drin standen? Also sie wird jetzt sie für alle Ewigkeit vom Kauf von Aktien-ETFs ausgeschlossen, nur weil im Formular 0 Transaktionen drin stehen?
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am 14.03.2025 16:25
Dieser Kenntnis- und Erfahrungszähler gibt es ja nicht nur für Bevollmächtigte, sondern genauso für Depotinhaber. Nur werden diese eben direkt bei Eröffnung elektronisch erfasst.
Jetzt hat jeder irgendwann angefangen und bis dahin 0 Erfahrungen... 0 Erfahrungen heißt nicht, dass man nicht handeln kann. Man bekommt lediglich bei der Order noch einen Hinweis angezeigt: "Du hast aber wenig Erfahrungen in dieser Anlageklasse, bist du dir ganz ganz ganz sicher, dass du das so tun willst?"
Entsprechend den Text auch genau lesen:
Wertpapierkenntnisse
Nur bei bestehendem Depot des/der Kontoinhaber/s vom Bevollmächtigten auszufüllen!
Für Wertpapieranleger, die ohne Beratung Wertpapiergeschäfte tätigen, ist es wichtig ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen zu haben, um die mit einer Transaktion verbundenen Chancen und Risiken angemessen beurteilen zu können. Daher können Sie nur die Wertpapiere kaufen, wenn Sie über Kenntnisse in der jeweiligen Wertpapiergruppe verfügen. Bitte wählen Sie die Wertpapiergruppen aus, mit denen Sie Kenntnisse und in den letzten 5 Jahren mind. 1 Transaktion durchgeführt haben."
Die Kenntnisse sind für den Kauf erforderlich. Die Erfahrungen nicht.
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am 14.03.2025 16:33
Nochmals danke für deine Antwort 🙂
Ich verstehe absolut, das Kenntnisse erforderlich sind für den Bevollmächtigten. Und auf jeden Fall natürlich auch für den Depot-Inhaber, da hab ich ja auch nix einzuwenden. Nur der Zusatz "und in den letzten 5 Jahren mind. 1 Transaktion durchgeführt haben" hat mich halt jetzt stutzig gemacht. Und im Dropdown Menü darunter kann man die Wertpapiergruppe auswählen (z. B. Aktien-ETFs) und daneben wird einem nur ein Dropdown-Menü angeboten zu "Transaktionen der letzten 5 Jahre". Also keine Unterscheidung in den Menüs zumindest zwischen Kenntnisse und Erfahrungen.
An den Transaktionen hab ich mich halt aufgehangen. Das klang für mich halt so, du musst beides haben.
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am 14.03.2025 18:02
Mit der Anzahl der Transaktionen wird der Grad der Erfahrung abgefragt. Keine bis wenig Transaktionen ist ein Anfänger, viele Transaktionen ein Kenner.
Niemand überprüft das und du könntest auch als absoluter Anfänger Anlageklassen freigeschaltet bekommen, die mangels Kenntnissen eigentlich nicht für dich geeignet sind. Die Bank ist dann halt bei Haftungsfragen raus, wenn ein Anfänger verrückte Papiere kauft und den Einsatz verliert.
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am 14.03.2025 22:05
@Krügerrand schrieb:Dieser Kenntnis- und Erfahrungszähler gibt es ja nicht nur für Bevollmächtigte, sondern genauso für Depotinhaber. Nur werden diese eben direkt bei Eröffnung elektronisch erfasst.
Jetzt hat jeder irgendwann angefangen und bis dahin 0 Erfahrungen... 0 Erfahrungen heißt nicht, dass man nicht handeln kann. Man bekommt lediglich bei der Order noch einen Hinweis angezeigt: "Du hast aber wenig Erfahrungen in dieser Anlageklasse, bist du dir ganz ganz ganz sicher, dass du das so tun willst?"
Das ist soweit richtig. die Umsetzung ist aber wieder typisch EU (ich vermute hier mal dass die comdirect auch nur Opfer der Vorschriften ist)
Ich hatte ein Zweit-Depot beim einem Marktbegleiter eröffnet und hatte genau das Procedere wie du es beschreibst.
Also wahrheitsgemäß geantwortet, Trades überwiegend Knockout Produkte / Zertifikate und Einzelaktien.
Als sich dann einen Anleihen ETF kaufen wollte wurde ich darauf hingewiesen dass ich für diese Produktgattung eventuell nicht geeignet bin...
"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo
