am 02.02.2019 23:01
@Michael Maier: Danke für die Details, endlich mal Butter bei die Fische bei diesen Diskussionen über Kontokündigungen.
Aber ganz ehrlich: Größere Mengen Geld abheben, über die Grenze bringen, und wieder einzahlen ist auch aus meiner Sicht fragwürdig. Er hätte es ja überweisen können. Ich verstehe da jede Bank, wenn sie sich absichert.
Ich wäre nur alarmiert, wenn jetzt reihenweise Leute bei kleineren Geldeingängen per Überweisung aus dem Ausland gekündigt werden. Aber der Beweis, dass das praktiziert wird steht noch aus...
Gruß,
swolpoll
am 03.02.2019 00:11
@swolpoll: Überweisungen auf ein deutsches Girokonto sind in manchen Ländern ein großes Problem und vor allem teuer.
am 03.02.2019 08:49
@Michael Maier schrieb:Ich muß entgegen meiner Absicht nun doch meinen Fall etwas ausführen: Es handelt sich dabei um einen Ausländer, der 15.000 von seinem ausländischen Konto abgehoben hat, es bar nach Deutschland gebracht hat und anschließend auf seinem Girokonto bei der Comdirect eingezahlt hat. Die Comdirect fragte nach und ihr wurde ein Auszahlungsbeleg der ausländischen Bank vorgelegt. Damit waren sie nicht zufrieden,
Wahrscheinlich hätte die entsprechende Zollerklärung vorgelegt werden sollen. Der Auszahlungsbeleg einer ausländischen Bank beweist nur die Auszahlung im Ausland, aber nicht, daß das hier eingezahlte Geld mit dem dort abgehobenen identisch ist.
Kann keine Zollerklärung vorgelegt werden, dann liegt der Verdacht auf "krumme Geschäfte" zumindest nicht sehr fern.
03.02.2019 10:32 - bearbeitet 03.02.2019 12:29
03.02.2019 10:32 - bearbeitet 03.02.2019 12:29
@Michael Maier schrieb:@swolpoll: Überweisungen auf ein deutsches Girokonto sind in manchen Ländern ein großes Problem und vor allem teuer.
Guten Morgen Michael
was verstehst Du unter "manchen" Ländern ?
Aus Italien & Australien zb. besteht nach meiner Erfahrung hier überhaupt kein Problem, und die Gebühren sind meines Erachtens nicht übermäßig erhöht.
hhh
am 03.02.2019 12:50
@dg2210 schrieb:Wahrscheinlich hätte die entsprechende Zollerklärung vorgelegt werden sollen. Der Auszahlungsbeleg einer ausländischen Bank beweist nur die Auszahlung im Ausland, aber nicht, daß das hier eingezahlte Geld mit dem dort abgehobenen identisch ist.
Kann keine Zollerklärung vorgelegt werden, dann liegt der Verdacht auf "krumme Geschäfte" zumindest nicht sehr fern.
Volle Zustimmung. Ich habe auch schon fünfstellige Barbeträge ein- und ausgeführt, aber wäre nie auf die Idee gekommen, diese nicht anzumelden.
Bei einer Kontrolle steht man da nämlich ziemlich blöd da... eine Kontokündigung ist da noch recht angenehm 😉
am 03.02.2019 13:00
Eine Zollanmeldung wurde seitens der Comdirect mitnichtem verlangt, hätte also gar nichts genutzt.
am 03.02.2019 13:27
Ein Krimineller könnte ja versuchen, mit einem einzigen Bar-Auszahlungsbeleg als Nachweis für die Legalität mehrfach Bargeld bei verschiedenen Banken wieder einzuzahlen - einmal das legale Geld und dreimal Schwarzgeld in gleicher Höhe.
Insofern kann man so wohl keine Legalität der Einzahlung nachweisen. Es sei denn, die Banken melden jede Bareinzahlung an eine zentrale Stelle?
Ich würde mir wünschen, dass meine Bank mich erstmal informiert, wie ein anerkannter Legalitätsnachweis zu führen wäre, aus Unschuldsvermutung und um die Kundenbeziehung zu halten. Verpflichtet ist sie dazu wohl leider nicht.
Mir als Laie fällt aber auch gerade keine Möglichkeit ein, wie man eigentlich nachweisen soll, dass nicht mit *einem* Auszahlungsbeleg in der Hand gleich mehrfach Bareinzahlungen getätigt werden. D.h. ich könnte überhaupt kein Bargeld ohne Angst wieder-einzahlen, egal ob es ursprünglich aus dem In- oder Ausland kommt?
am 03.02.2019 15:23
@Geheimrat schrieb:Mir als Laie fällt aber auch gerade keine Möglichkeit ein, wie man eigentlich nachweisen soll, dass nicht mit *einem* Auszahlungsbeleg in der Hand gleich mehrfach Bareinzahlungen getätigt werden.
Theoretisch: Die auszahlende Bank könnte auf dem Beleg die Nummern der ausgezahlten Geldscheine bescheinigen; oder Geld und Beleg in einem versiegelten Päckchen herausgeben, das man dann in geschlossenem Zustand der Empfängerbank übergibt.
am 03.02.2019 16:21
@chi schrieb:Theoretisch: Die auszahlende Bank könnte auf dem Beleg die Nummern der ausgezahlten Geldscheine bescheinigen; oder Geld und Beleg in einem versiegelten Päckchen herausgeben, das man dann in geschlossenem Zustand der Empfängerbank übergibt.
theoretisch kann die deutsche Bank auf dem ausl. Auszahlungsbeleg vermerken, dass das Geld bei ihr eingezahlt wurde. Dann kann der Beleg nicht mehrfach verwendet werden. Funktioniert beim Umtausch im Einzelhandel sehr gut.
am 03.02.2019 19:03
@ehemaliger Nutzer: Stimmt, Krankenversicherer machen das auch. Es setzt aber voraus, daß alle mitmachen, damit man aus der Abwesenheit eines Einzahlungsvermerks berechtigt Schlüsse ziehen kann.