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Kontoführungsgebühren

42 ANTWORTEN

bgoeni
Autor ★★
13 Beiträge

@Sandy_A  schrieb:

Das zählt nicht als "Eingang". Da haben die Rechtsverdreher Juristen der comdirect bei den AGB den Zusatz "von einem Konto einer anderen Bank" vergessen.

 


Das Geld darf auch von einem Comdirect Konto kommen, nur darf dieses dann nicht auf den gleichen Namen laufen wenn ich das richtig verstanden habe.

 

Girokonto - Mindestgeldeingang | comdirect.de

t.w.
Legende
5.119 Beiträge

Das hast Du in der Sache richtig verstanden @bgoeni

 

Hier geht es mittlerweile allerdings um die Frage, ob das auch durchsetzbar ist, wenn es dem Anschein nach weder im PLV noch in den AGB steht. Die FAQ sind ja nur eine Hilfeseite und kein Vertragsbestandteil. 

__dpk
Mentor ★
1.403 Beiträge

Dafür muss man wohl abklären, was juristisch gesehen ein Geldeingang ist, ob z.B. dadurch das Vermögen des Kunden bei der Bank erhöht werden muss.

Innerhalb der Kundenverbindung überweisen wäre dann z.B. nur eine Umbuchung, bei der kein Geldeingang erfolgt.

Wenn die Menschen nur über das sprächen, was sie begreifen, dann würde es sehr still auf der Welt sein.
- Albert Einstein -

help147
Autor ★
6 Beiträge

ok, ist aber ein eigenes 2. Girokonto, anderes Konto mit einer eigenen IBAN

Daher ist das eine Überweisung. Eine Umbuchung ist nur innerhalb des Kontos möglich.

Danke für den Hinweis

Fraenky
Experte ★
153 Beiträge

@help147  schrieb:

ok, ist aber ein eigenes 2. Girokonto, anderes Konto mit einer eigenen IBAN

Daher ist das eine Überweisung. Eine Umbuchung ist nur innerhalb des Kontos möglich.

Danke für den Hinweis


Das wäre aber trotzdem kein Geldeingang für die Kundenbeziehung, sondern nur eine Umbuchung innerhalb einer Kundenbeziehung.
Und die Idee eines Geldeingangs wird gerade dadurch konterkariert. Statt eines Kontos müsste dann jeder Kunde nur noch ein zweites Konto eröffnen und dann einfach einen kleinen Betrag häufig hin- und her überweisen. Theoretisch könnte man dadurch zwei Konten ohne jeglichen Geldeingang kostenlos halten

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @help147,

 

da diese Bedingung derzeit nicht im PLV verankert ist, werden bis zur Anpassung des PLV zukünftig auch interne Überweisungen berücksichtigt. 


Wurde euch trotz interner Überweisung ein Entgelt berechnet, meldet Euch gerne bei den Kollegen aus dem Kundenservice. Selbstverständlich wird euch das Entgelt erstattet.

 

Viele Grüße

Mario

Sandy_A
Autor ★★★
58 Beiträge

@ehemaliger Nutzer 

Dann wollen wir mal hoffen, dass jetzt nicht alle die das hier lesen, losrennen und ein zweites Girokonto eröffnen. Das PLV sollte so schnell wie möglich angepasst werden.

help147

Das Entgelt ist noch nicht erstattet worden. Wem muss ich aus dem Kundenservice kontaktieren? Die kennen doch die Entscheidung nicht. wissen die welches Konto?

VG

Winfried

t.w.
Legende
5.119 Beiträge

Hallo @help147,

 

den Service erreichst Du entweder unter 04106 - 708 25 00 oder schriftlich über das Kontaktformular. 

 


wissen die welches Konto?

Beim Kontaktformular bist Du bereits eingeloggt, am Telefon identifizierst Du Dich ebenfalls mit Deinen Zugangsdaten. Die Kollegen sollten also wissen, welcher Winfried da auf sein Geld wartet 😉

kunde2604

@ehemaliger Nutzer 

Es kann doch jetzt nicht sein, dass alle geprellten Kunden sich individuell melden sollen.

Eine einfache Query spuckt in Sekunden die Liste aus der Kunden, denen unberechtigterweise (sprich entgegen der akzeptierten gültigen Formulierung der AGBs) Geld abgezogen wurde. Diesen Kunden erstattet man das Geld zurück und schickt ihnen eine kurze Entschuldigung über die Postbox.