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am 01.01.2025 10:05
Wie/Wo kann ich angeben, dass ich keine Kirchensteuer zahle? Sie wurde von den Tagesgeldzinsen abgezogen. Ich zahle weder Kirchensteuer noch irgendwelche Beträge. Ich bin nicht bei der Kirche gemeldet. Ich kontaktiere jedes Jahr die Kirche, um mich manuell von allem abzumelden.
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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Tagesgeldkonto
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am 01.01.2025 10:22
Online Banking : Verwaltung/ Steuerübersicht, da kannst du sehen, was die Bank aktuell meint.
Da steht auch:
Hinweis: Sollten Sie durch eine unterjährige Änderung zuviel Kirchensteuer bezahlt haben, können Sie die Erstattung der Beträge im Rahmen Ihrer persönlichen Veranlagung bei dem für Sie zuständigem Finanzamt geltend machen.
Sie können Ihre Kirchensteuermerkmale nicht bei der Bank ändern. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Verbindung.
- Albert Einstein -
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01.01.2025 10:45 - bearbeitet 01.01.2025 10:45
Und wieder ein kompliziertes Thema und zu wenig Informationen. 🙂
Du kannst dich nicht bei der Kirche von der Kirche abmelden. Das machst du beim Amtsgericht, oder bei einem Notar. Ob du der Kirche Bescheid sagst oder nicht, ist egal. Welche Kirche kontaktierst du denn überhaupt und warum, wenn du doch bei keiner Mitglied bist?
Bist du verheiratet und dein Partner/Partnerin ist weiterhin in der Kirche? Dann musst du u.U. weiter Kirchensteuer bezahlen.
welche-kirchensteuer-ist-zu-zahlen-wenn-ein-ehepartner-aus-der-kirche-ausgetreten-ist
Ansonsten gilt das, was @__dpk gepostet hat.
Gruß kio
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am 01.01.2025 10:55
Ich habe in den letzten Jahren an das Kirchengemeindeamt München geschrieben. Es geht um die Zahlung des Kirchgeldes. Ist das nicht dasselbe wie die Kirchensteuer? Ich kann mich aufgrund unzureichenden Einkommens durch eine langfristige Krankheit vom Kirchgeld befreien lassen. Ich glaube ich habe mich eigentlich auch von der Kirche abgemeldet aber bekomme manchmal Post mit der bitte den Geld zu schicken. Reicht ein Brief ans Amtsgericht oder wird das alles ein langer anstrengender Prozess? Danke im voraus 🙂
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am 01.01.2025 11:14
@Siggi104 schrieb:Ich habe in den letzten Jahren an das Kirchengemeindeamt München geschrieben. Es geht um die Zahlung des Kirchgeldes. Ist das nicht dasselbe wie die Kirchensteuer?
Der Begriff "Kirchgeld" war mir bisher unbekannt, die Wikipedia sagt dazu Folgendes:
Das Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe ist eine Form der Kirchensteuer in Deutschland. Es wird nach Maßgabe der kirchensteuerrechtlichen Vorschriften der Bundesländer als Besonderes Kirchgeld von jenen Kirchenmitgliedern erhoben, die sich gem. §§ 26, 26 b[1] EStG zur Einkommensteuer zusammen mit ihrem Ehegatten veranlagen lassen und selbst über kein oder ein geringeres Einkommen als der Ehegatte verfügen, der als allein- oder besserverdienender Ehepartner keiner steuerberechtigten bzw. steuererhebenden Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft angehört, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Gemäß dieser Erläuterungen wird es also in speziellen Konstellationen von Kirchenmitgliedern (!) erhoben. Demnach würde ich davon ausgehen, dass Du derziet Kirchenmitglied und somit aus Sicht der Bank auch kirchensteuerpflichtig bist. Inwiefern das durch eine anschließende Einkommensteuererklärung auf Finanzamt-Ebene heilbar ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
@Siggi104 schrieb:Reicht ein Brief ans Amtsgericht oder wird das alles ein langer anstrengender Prozess?
Die notwendigen Schritte für einen Kirchenaustritt, speziell im Fall Bayern, sind hier zusammengefasst.
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am 01.01.2025 11:17
Jetzt klärt sich das Bild. Du bist also noch Mitglied einer Kirche, hast aber ein so geringes Einkommen, das du keine Kirchensteuer bezahlen musst. Da Kirchen richtig gut darin sind, irgendwie auch noch von denen, die nichts haben, trotzdem noch etwas abzuzocken, haben sich einige das Kirchgeld ausgedacht. Das muss auch bezahlt werden, wenn das Einkommen so gering ist, das keine Kirchensteuer anfällt. Dem kannst du nur mit einem Austritt entgegenwirken. Die Kirchensteuer, die du über die Comdirect gezahlt hast, kannst du über die Steuererklärung wiederholen.
Für einen Austritt musst persönlich beim Amtsgericht (Standesamt, Bürgerservice geht wohl auch) erscheinen, oder persönlich bei einem Notar die Absicht erklären. Dann ist das aber ziemlich problemlos. Formular ausfüllen, unterschreiben, fertig.
Gruß kio
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am 01.01.2025 12:01
Danke, melde mich morgen beim Amt.
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am 01.01.2025 12:04
Hier ist das alles schön zusammengefasst aufgearbeitet:
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am 01.01.2025 12:48
Da das Thema hier abgefrühstückt ist, habe ich mal eine Frage an die Steuerspezis. Wenn ein Ehepartner konfessionslos ist, während der andere Kirchensteuerpflichtig ist, wird die zu zahlende Kirchensteuer über die gemeinsame Veranlagung beim Finanzamt festgesetzt, der konfessionslose Ehepartner zahlt dadurch dann doch irgendwie. Das gilt aber nur wenn der nicht kirchensteuerpflichtige Ehepartner konfessionslos ist. Was aber passiert, wenn der Ehepartner in einer anderen Kirche Mitglied ist, die aber keine Kirchensteuer erhebt? Ich habe jetzt ein wenig recherchiert, finde aber keine entsprechnende Aussage. Wenn das steuerrechtlich sinnvoll ist, kann man sich dann ja z.B. der
Religionsgemeinschaft des fliegenden Spaghettimonsters anschließen. Die acht "mir wäre es wirklich lieber, du würdest nicht..." sind auch irgendwie symphatischer als die totalitären Gebote unserer anerkannten Religionen.
Wäre nett, wenn hier jemand eine Idee hat.
Gruß kio
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01.01.2025 12:56 - bearbeitet 01.01.2025 12:59
Gehört nur ein Partner einer in dem betreffenden Bundesland steuererhebenden Kirche an, der andere Partner dagegen keiner Religionsgemeinschaft oder einer Religionsgemeinschaft, die keine Steuern erhebt, handelt es sich um eine glaubensverschiedene Partnerschaft. Nur vom der Religionsgemeinschaft angehörenden Partner darf und wird Kirchensteuer erhoben.
--> die beiden Fälle werden gleich behandelt
https://www.kirchenfinanzen.de/ehe_und_lebenspartnerschaften.html
"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo
