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Junior Konto

west263
Autor ★
10 Beiträge

Guten Morgen

 

Mein Neffe 15 Jahre hätte gerne ein Junior Konto. An sich ja kein Problem und ich (Eltern haben nach meiner Meinung gefragt) würde diese natürlich auch befürworten . Aber jetzt kommt doch das aber, er selber hat zugegeben, sich in so manchen Onlineshops angemeldet zu haben und zwar als 18.jähriger. 

Jetzt stellt sich die Frage, in wie weit kann er, mit dem Junior Konto, Onlinebanking benutzen. also z.b. auch bezahlen auf Rechnung oder auch Abbuchen vom Konto.

 

oder kann man nur Geld mit der Karte aus dem Automaten holen und alle anderen Dinge, die mit einem normalen Konto möglich sind, sind nicht möglich. Sie und auch ich sind unsicher, was alles möglich ist.

 

Danke

19 ANTWORTEN

Elbblick
Experte ★★★
657 Beiträge

Über die genauen Modalitäten und Funktionen des Kontos kann ich Dir leider nicht sagen, da ich kein Zugriff auf ein Juniorkonto habe um es auszuprobieren. Aber die Hotline oder einer der Mitlesenden kann dazu bestimmt mehr sagen. 

 

Mit 15 Jahren noch kein eigenes Girokonto und nur "Taschengeld on demand" finde schon ein wenig ungewöhnlich. Wie und wann sollen die Jugendlichen den Umgang mit Geld und Konto sonst lernen? 

Bl4ckCreep
Autor ★★★
55 Beiträge

Also ich denke mit 15 kann man durchaus weit genug denken um mit seinem Geld umzugehen und weiß wann man nix mehr ausgeben sollte. In dem Alter ist schon ein gewisser Verstand vorhanden. Ich selbst hatte bereits mit 11 oder 12 ein eigenes Konto mit all meinem Geld und es kam nie zu Problemen. Ich durfte auch schon sehr früh Dinge wie etwa das Paypal Konto meiner Eltern nutzen, da sie mir vertraut haben und ich wusste dass sollte ich was anstellen das nicht gut ankommt. 

 

Hätte ich heute mehr Geld angespart wenn ich damals nicht alles selbst bestimmt hätte? ja bestimmt

 

Aber ich habe dadurch gelernt jetzt extrem sparsam zu sein und über meine Finanzen selbst zu bestimmen (besser als so manch anderer) und letzte Endes bin ich froh dass ich von Beginn an alles selbst geregelt habe. Das war eine sehr wichtige Lektion. 

 

Sollten bedenken bestehen dass er zb mal was kauft und eine Rucklastschrift kommt können die Eltern ja einfach den Zugang zum Konto online kennen und die Transaktionen im Auge behalten. Taucht da dann etwas auf, zb Gebühren für so was zahlt  der junge die aus eigener Tasche. Danach hat er mit Sicherheit gelernt so was nicht nochmal zu machen. 

Elbblick
Experte ★★★
657 Beiträge

MIt 15 weit genug denken um mit seinem Geld umzugehen und zu wissen wann man nichts mehr ausgeben sollte? Das können viele nicht einmal wenn sie 50 sind. Warum sind denn gerade Jugendliche und junge Erwachsenen überdurchschnittlich häufig ver- oder gar überschuldet? In meine Augen ist ein Girokonto mit einem Dispo von maximal 50 € bis 100 €  in Verbindung mit einer Prepaidkarte von Visa oder Mastercard die beste Kombination für Teenager.

Bl4ckCreep
Autor ★★★
55 Beiträge

Ein dispo lehne ich grundsätzlich immer ab. Wenn kein Geld mehr da ist ist eben keins mehr da. 

Und wenn überhaupt sollte man früh lernen Mit Geld umzugehen. Sonst endet man eben wie die Leute die das mit 50 immer noch nicht können. 

Es ist beim Geld wie überall im Leben, man lernt nichts wenn man es nicht versucht. Ich kann auch kein Fahrrad fahren lernen ohne mich auf ein Fahrrad zu setzen. 

 

Ich würde einem 15 jährigen kein dispo oder eine richtige Kreditkarte geben. Aber ein Konto bei dem eben wenn Geld alle ist auch das Geld alle ist finde ich wichtig. 

Stell dir vor er wird 18 verdient Geld und hat Unkosten und hat noch nie in seinem Leben gelernt wie man ein Konto verwaltet oder mit Vermögen umgeht, das kann mMn nur schief gehen. 

 

Ja, wenn ich zurück schaue hab ich durchaus unnötig Geld ausgeben weil ich es nicht besser wusste. Aber genau deshalb bin ich jetzt sparsam und denke über jeden Kauf zweimal nach, einfach weil ich über die Zeit gelernt habe. 

west263
Autor ★
10 Beiträge

habe gerade bei der comdirect dann doch angerufen.

Das Limit zieht bei Auszahlungen am Automaten und bei Überweiseisungen. Bei Lastschriften nur zum Teil, da dieses das Konto belastet. Überschreitet der Betrag das Guthaben wird zurück gewiesen. Es wird ausgeführt, wenn genügend Guthaben vorhanden ist.

 

 

Alle Fragen beantwortet.

Danke

Elbblick
Experte ★★★
657 Beiträge

@west263  schrieb:

Bei Lastschriften nur zum Teil, da dieses das Konto belastet. Überschreitet der Betrag das Guthaben wird zurück gewiesen. Es wird ausgeführt, wenn genügend Guthaben vorhanden ist.

 


Auch Auszahlungen und Überweisungen belasten das Konto. Es wäre zu schön wenn es nicht so wäre ;-). Bei Lastschriften die nicht ausgeführt werden entstehen Kosten für die Rückgabe der Lastschrift und das Mahnverfahren des Gläubigers.

 


@west263  schrieb:

 

Alle Fragen beantwortet.


Dann will ich mal eine neue aufwerfen 🙂 :

Dürfen Jugendliche unter 18 Jahren überhaupt per Lastschrift zahlen? Wenn ich es richtig erinnere verbietet der Gesetztgeber nicht voll geschäftsfähigen Personen den Abschluß von Verträgen mit zukünftigen Zahlungsverpflichtungen. INAA, aber in meinen Augen ist ELV eine Zahlung in der Zukunft, da der Betrag ja erst morgen oder übermorgen abgebucht wird, wenn das Konto überhaupt genug Deckung hat.

Goliath74
Mentor ★
1.200 Beiträge

@Elbblick  schrieb:

Dann will ich mal eine neue aufwerfen 🙂 :

Dürfen Jugendliche unter 18 Jahren überhaupt per Lastschrift zahlen? Wenn ich es richtig erinnere verbietet der Gesetztgeber nicht voll geschäftsfähigen Personen den Abschluß von Verträgen mit zukünftigen Zahlungsverpflichtungen. INAA, aber in meinen Augen ist ELV eine Zahlung in der Zukunft, da der Betrag ja erst morgen oder übermorgen abgebucht wird, wenn das Konto überhaupt genug Deckung hat.


Nein das ist strengstens verboten und deswegen bieten auch alle Banken Konten für Minderjährige mit Karten an.

 

Die Art der Zahlungsweise ist unerheblich, solange keine Ratenzahlung vereinbart wird.

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
(§110 BGB)

Elbblick
Experte ★★★
657 Beiträge

@Goliath74  schrieb:
Nein das ist strengstens verboten und deswegen bieten auch alle Banken Konten für Minderjährige mit Karten an.

 


Banken tun immer nur das, was gesetzlich erlaubt ist? 😉 

Goliath74
Mentor ★
1.200 Beiträge

Bei Konten für Minderjährige in Kombination mit codi bin ich mir da sicher.

Die codi war eine der letzten großen mir bekannten Banken die ein solches Konto angeboten hat daher behaupte ich das dieses Konto rechtlich im grünen Bereich ist.

Elbblick
Experte ★★★
657 Beiträge

@Goliath74  schrieb: 

Die Art der Zahlungsweise ist unerheblich, solange keine Ratenzahlung vereinbart wird.


Aber nur solange der Jugendliche das Geld, das er ausgibt, zur freien Verfügung hat. Hat er das Geld nicht (auf dem Konto), ist es zumindest für den Händler ein Problem. Solange der gesetzliche Vertreter dem Kaufvertrag nicht nachträglich zustimmt, ist der Kaufvertrag unwirksam.