26.08.2018 14:49 - bearbeitet 26.08.2018 14:50
Hallo,
da ich zusammen mit meiner Frau nun ein Gemeinschaftskonto führe, wollte ich mich mal hier erkundigen wir das ausfüllen von Sepa Lastschriften zu handhaben ist: Müssen dort beide Kontoinhaber aufgeführt sein oder reicht der Beauftragende/Vertragspartner?
Da ja beide voll zeichnungsfähig sind, würde ich vermuten, dass einer reicht - wollte das aber nochmal zur Sicherheit nachfragen 😉
Besten Dank!
am 26.08.2018 15:24
Hallo,
wie du schon vermutet hast: Da es sich beim Gemeinschaftskonto der comdirect um ein sogenanntes "Oder-Konto" handelt, reicht es vollkommen aus, entweder deinen oder den deiner Frau anzugeben - ihr seid ja beide voll verfügungsberechtigt (im Gegensatz zu einem "Und-Konto").
Viele Grüße,
Jörg
am 27.08.2018 00:41
Perfekt, vielen Dank für die schnelle Antwort! 🙂