am 11.11.2019 09:41
@Necoro: Das ist zwar für die Zukunft richtig, aber der Nutzen bezöge sich auf die Vergangenheit. 🙂
Wenn eine Lebenspartnerschaft in eine Ehe umgewandelt wird, gilt sie rückwirkend von Anfang an als Ehe; im Extremfall also seit 2001, als die Möglichkeit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft geschaffen wurde. Dann können die Jetzt-Eheleute nachträglich für den gesamten Zeitraum die Anwendung des Splittings beantragen. Die Frist dafür läuft allerdings am Jahresende aus.
Wer also schon entsprechend lange verpartnert war und seinerzeit entsprechend ungleich verdient hat, so daß sich prinzipiell Splitting lohnt, der kann von der Umwandlung in eine Ehe profitieren.
Wenn aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft eine Ehe wird (Haufe)
am 11.11.2019 10:41
Again what learnt. Vielen Dank für die Aufklärung @chi ![]()