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Ersatzbemessungsgrundlage nach Depotübertrag 2017

devo
Autor
9 Beiträge

Hallo,

 

ich bin neu hier in diesem Forum und habe Fragen zum Thema Ersatzbemessungsgrundlage.

 

Ich habe von 1999 bis 2001 bei Fidelity einen Fonds auf den Namen meines Sohnes (Minderjährigendepot) bespart. Im April 2012 wechselten wir zur "DAB bank", die im November 2016 in der "Consorsbank" aufging.
Die Fidelity hat dabei die exakten Anschaffungsdaten an die Empfängerbank übermittelt.

 

Am 15. Mai 2017 übertrug ich dieses Minderjährigendepot innerhalb der Consorsbank auf meinen eigenen Namen. Leider enthält die Ausgangsmeldung weder Kurs noch Depotwert, eine Eingangsmeldung habe ich gar nicht bekommen.

 

Frage 1:

Wurde hier eine fiktiver Verkauf durchgeführt?

Falls ja, welche Anschaffungsdaten werden da bei mir als Empfänger zugrundegelegt?

 

Im Dezember 2019 übetrug ich den Fonds zur comdirect. Im Mai 2024 wurden Anteile dieses Fonds verkauft. In der Verkaufsabrechnung der comdirect taucht ein Merkposten vom 31.12.2017 auf. Ich konnte nachrechnen, dass dessen Höhe (fiktiver Ertrag wg. Investmentsteuerreform) exakt der Pauschale von 30% (Ersatzbemessungsgrundlage) entspricht und sich nicht an meinen realen (niedrigeren) Werten orientiert.

 

Frage 2:

Wären die aufnehmenden Banken nicht verpflichtet gewesen, die von Fidelity übermittelten Anschaffungsdaten zu verwenden und weiterzugeben? Kann ich sie (nachträglich) dazu zwingen? Oder

muss ich das über die Steuererklärung regeln?

 

Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt.

Natürlich habe ich im Vorfeld die beteiligten Banken angesprochen, aber deren Antworten waren leider nicht sehr hilfreich für mich.  

 

Ich bedanke mich im voraus für eure Antworten und wünsche einen schönen Sonntag.

15 ANTWORTEN

Crazyalex
Legende
9.374 Beiträge

@Morgenmond  schrieb:

Wenn du Wertpapiere aus deinem Depot auf das Depot deines Sohnes überträgst ist dies eindeutig eine Schenkung.

Dies hätte dem FA mitgeteilt werden müssen.

 

Gruß Morgenmond


...oder ein Verkauf - sofern ein entsprechender Betrag vom Sohn kam.

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

devo
Autor
9 Beiträge

Die Consorsbank hat mir "meinen"  Datenbanksatz geschickt und dort steht:

 

18 Art des Übertrages: U (= Unentgeltlich)
19 Gläubigerwechsel: N (= Nein)
 
Ich habe dort jetzt mal nachgefragt, ob das so stimmen kann.

devo
Autor
9 Beiträge

Die comdirect hat aber auf der Teilverkaufsabrechnung einen Merkposten zum 31.12.2017 aufgeführt (Ersatzbemessungsgrundlage).

Das sind genau 30 % des Depotwertes zum 31.12.2017. Mir wird also eine 30%-ige Wertsteigerung unterstellt.

Nehme ich die Kurse vom 15.05.2017 (Depotübertrag) und 31.12.2017 (Investmentsteuerreform), ist der zu versteuernde Kursgewinn aber nur halb so hoch wie die Ersatzbemessungsgrundlage.

 

Kann ich das so dem Finanzamt präsentieren (Excel-Sheet)?

 

Lt. comdirect handelt es sich nicht um einen steuerfreien Altbestand (Fondsanteile wurden ja im Mai 2017 übertragen).

 

 

dg2210
Legende
7.776 Beiträge

@devo  schrieb:

 

 

Kann ich das so dem Finanzamt präsentieren (Excel-Sheet)?

 


Ja, nachdem du das mit deinem Steuerberater / Rechtsanwalt besprochen hast. Die ganze Sache klingt etwas 'ungewöhnlich' und du musst dir im Klaren sein, was passieren kann, wenn du nun ein Faß aufmachst.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

devo
Autor
9 Beiträge

Ist denn jeder Depotübertrag innerhalb der Familie automatisch eine Schenkung?

Das war mir dann nicht bewusst.

 

Es geht auch "nur" um weniger als 7.000 € (Stand zum Depotübertrag im Mai 2017).

Damit läge man doch weit unter dem Freibetrag (von mindestens 20.000 €).

Das ist doch dann unkritisch oder?

 

Der Ausgangs- bzw. Eingangsbeleg der Consorsbank vom 15.05.2017 weist auch nur die übertragenen Anteile aus, keinen Kurs.

Wie nennt man dann einen solchen Übertrag? Unentgeltlich mit Gläubigerwechsel?

 

Nochmal zur Sicherheit:

Kann ich mir also den Kurs vom 15.05.2017 googeln, um die Anschaffungskosten berechnen zu können und dem Finanzamt die Wertsteigerung bis zum 31.12.2017 darlegen zu können?

Die Wertentwicklung ab 01.01.2018 bis zum Verkaufstag steht ja auf der comdirect-Abrechnung.

 

Silver_Wolf
Legende
5.269 Beiträge

@devo  schrieb:

Ist denn jeder Depotübertrag innerhalb der Familie automatisch eine Schenkung?

Das war mir dann nicht bewusst.

 

Es geht auch "nur" um weniger als 7.000 € (Stand zum Depotübertrag im Mai 2017).

Damit läge man doch weit unter dem Freibetrag (von mindestens 20.000 €).

Das ist doch dann unkritisch oder?

 

Der Ausgangs- bzw. Eingangsbeleg der Consorsbank vom 15.05.2017 weist auch nur die übertragenen Anteile aus, keinen Kurs.

Wie nennt man dann einen solchen Übertrag? Unentgeltlich mit Gläubigerwechsel?

 

Nochmal zur Sicherheit:

Kann ich mir also den Kurs vom 15.05.2017 googeln, um die Anschaffungskosten berechnen zu können und dem Finanzamt die Wertsteigerung bis zum 31.12.2017 darlegen zu können?

 


Ob Familie oder nicht spielt doch keine Rolle.

Ein entgeltlicher Übertarg ist ein Verkauf und wird ggf. so besteuert.

Ein unentgeltlicher Übertrag ist ein Erbe oder ein Schenkung an einen Dritten und unterliegt der entsprechenden Steuer.

 

Wenn auf der Ausbuchung kein Kurswert steht dann war das offenbar eine Schenkung.

Diese ist von beiden Parteien an das FA zu melden. Die Bank meldet das ja auch automatisch.

Da der Betrag gering und unterhalb des Freibetrages lag dürfte das FA nichts unternommen haben.

 

Da offenbar ein Altbestand verschenkt wurde ist alles vor 2018 steuerlich nicht relevant.