am 30.04.2026 11:31
Guten Morgen Zusammen,
Ich habe da mal eine Frage an Euch. Ich habe einen unberechtigten Schufa-Eintrag bekommen.
Daraufhin hat man mir den Dispo gestrichen. Bis hier in verständlich. Ich bin gegen diese Eintragung
aber vor gegangen und schließlich wurde mir Recht gegeben und die Eintragung wieder gelöscht.
Aus meiner Logik heraus sollte man doch glauben das der Dispo nun wieder in selber Höhe eingerichtet
werden kann. Doch auf einmal kriege ich auf Anfrage nur mitgeteilt das ein Dispo in der Höhe wie
vorher nicht möglich ist. Hä? Was hat sich denn jetzt geändert. Ich habe ein blütenreine Schufa
und aus plötzlicher Willkür verweigert man mir den Dispo. Und Sorry, zudem muss ich sagen das
es ab dem Zeitpunkt der Schufa-Eintragung die Freundlichkeit auf null gesunken ist. So als würde
man gerne sehen das derjenige am Besten kein Kunde mehr der ComDirect-Bank ist. Das finde ich
nicht ok. Da ich noch 2 weitere Konto habe hatte ich hier einen ganz Guten Vergleich das es auch
deutlich besser geht. Ich werde mich daher Euren Wünschen beugen und mit nun eine andere Bank
suchen. Aber wie seht Ihr das?
am 30.04.2026 12:22
Hallo @Volker0611,
willkommen in unserer Community.
Eins vorweg. Da niemand (auch für vom Community Team) keinen Einblick in deine Kundenverbindung haben, kann die Antwort nur sehr allgemein ausfallen.
Und Sorry, zudem muss ich sagen das es ab dem Zeitpunkt der Schufa-Eintragung die Freundlichkeit auf null gesunken ist. So als würde man gerne sehen das derjenige am Besten kein Kunde mehr der ComDirect-Bank ist.
Natürlich sollen alle Kunden gleichermaßen freundlich und zuvorkommenden behandelt werden - unabhängig vom Kontostand. Sollte das in deinem Fall nicht so gewesen sein, dann möchten wir uns an dieser Stelle entschuldigen.
Doch auf einmal kriege ich auf Anfrage nur mitgeteilt das ein Dispo in der Höhe wie vorher nicht möglich ist.
Diesem Satz entnehme ich, dass du einen Dispo eingeräumt bekommen hast, wenngleich er nicht der vorherigen Höhe entspricht. Unseren AGB und den FAQ kannst du entnehmen, dass
"Der Kreditrahmen [..] abhängig von der Bonität und den regelmäßigen monatlichen Zahlungseingängen." ist. D.h. auch wenn er einmal höher ausfallen ist, kann er zwar wieder auf das ursprüngliche Niveau angehoben werden - er muss es aber nicht. Es handelt sich bei einem Dispokredit um eine freiwillige Leistung der Bank, die in Abhängigkeit unterschiedlicher Kriterien und erst nach einer individueller Prüfung eingeräumt wird.
VG
Christoph
am 30.04.2026 12:58
Hallo Christoph,
danke für deine Antwort. Klar ich verstehe schon das es eine freiwillige Leistung ist
aber trotzdem fühlt sich das so an als würde man das aus einem Bauchgefühl entscheiden.
Selbst wenn es eine freiwillige Leistung ist sollte es doch eine Regelung geben.
Da es keine Änderung der Zahlungseingänge gegeben hat ist es für mich nicht nachvollziehbar.
Es hat sowas von lästigen Kunden loswerden. Aber ich respektiere die Entscheidung.
Wie du schon gesagt hast ist das eine freiwillige Entscheidung.
VG
Volker