am 14.09.2025 13:29
@alba96 schrieb:
Das Gegenteil ist der Fall: ein guter Teil der Kreditkartenbetrügereien dürfte durch den Abfluss von Kreditkartendaten aus schlecht gesicherten Onlineshops oder kompromittierten POS Terminals stammen.
Die konsequente Verwendung von Google oder Apple Pay (sowohl am POS als auch online) verhindert diesen Angriffsvektor zu 100%, weil nur noch Einmalcodes übermittelt werden, die für einen Datendieb völlig wertlos sind.
Wer die physische Karte also gleich nach Erhalt in die Schublade legt und nur noch deren digitales Äquivalent benutzt, betreibt aktive Risikovermeidung.
Einen Fall wie den vom Threadstarter hätte es wahrscheinlich bei der Verwendung von Apple/Google Pay so nie gegeben.
Ich bin große Fan von Apple Pay (Android hab ich nicht) und nutze das soweit möglich auch. Nur ist es im Onlineshopping eher ein Exot bzw. es geht am Mac auch nur mit Safari und man bekommt nicht unbedingt mit, wenn man Firefox benutzt, dass man da auch Apple Pay einsetzen könnte, wenn man in dem Shop jetzt mit Safari unterwegs wäre.
Davon abgesehen - grad bei Hotels, wo die Karte als Garantie hinterlegt wird (Storno) - ist es oft keine Option.
Bzgl. kompromittierter POS Terminals: damit kann man aber hoffentlich nicht die CVC auslesen, d.h. es wäre ein anderer Angriffsverktor?
am 14.09.2025 15:05
@cycletux schrieb:
@dg2210 schrieb:Unberechtigte Umsätze reklamiert man bei der comdirect in der Umsatzübersicht der Kreditkarte. Dann füllt man das Formular aus. Die Karte wird automatisch gesperrt und nach wenigen Tagen ist das Geld i.d.R wieder zurückgebucht und die neue Karte im Briefkasten.
Je nach den Umständen des Einzelfalls ist eine polizeiliche Anzeige erforderlich.
Wir die Anzeige dann beim Bearbeiten bei Bedarf angefordert oder muss man die im Vorfeld liefern, ehe überhaupt was bearbeitet wird?
im Vorfeld, d.h. mit Einreichung des Antrags
am 14.09.2025 15:12
@cycletux schrieb:
@Kritikerin66 schrieb:
Sinnvoll wäre, wenn man die Karte für Buchungen sperren könnte, die nicht über 2FA laufen. Also nen eigenen Haken dafür.
Dies Zahlungen sind auf max 50 Euro begrenzt
@cycletux schrieb:
@Kritikerin66 schrieb:Naja, man kann die entsprechende Karte auch für Online- Zahlungen und/oder Auslandszahlungen deaktivieren.
Nur wenn man selbst Zahlungen auslösen möchte wird die Karte kurzzeitig aktiviert.
Umständlich aber machbar und vergleichsweise sicher.
Das hilft dir nicht wirklich wenn du ne Kredit/Debitkarte bei Hotelbuchungen einsetzen willst. Das Geld wird i.d.R. ja nicht zum Buchungszeitpunkt abgebucht sondern halt irgendwann, ggf. bei Storno. Da dann immer im Vorfeld
Logischerweise sollte das notwendige Guthaben dann auch bei der Buchung blockiert werden.
Damit ist die Zahlung authorisiert und eine Deaktivierung der Karte möglich.
am 14.09.2025 19:13
vielen Dank für deinen Beitrag. Möchtest du mit deiner Replik den Verfasser abwerten?
Nein, ich habe mir lediglich eine Begründung für Deine These erhofft, dass die Nutzung von Apple/Google Pay das Missbrauchsrisiko bei einer Kreditkartenzahlung erhöht. Das hast Du implizit behauptet, indem Du den Verzicht darauf als "Risikominimierung" propagierst.
Ich behaupte das Gegenteil und habe zumindest den Versuch unternommen, das auch zu begründen.
Was also ist Deine Begründung?
Ich gebe zu, dass mir "Indische Unique ID" nichts sagt; magst Du das genauer ausführen?
am 14.09.2025 20:53
Vermutlich eine Anspielung darauf, dass die biometrischen Merkmale aus der Aadhaar Datenbank von ca. 1,1 Mrd. Indern 2018 für ca. 6 Euro verkauft wurden.
am 14.09.2025 21:24
@cycletux schrieb:
@dg2210 schrieb:Unberechtigte Umsätze reklamiert man bei der comdirect in der Umsatzübersicht der Kreditkarte. Dann füllt man das Formular aus. Die Karte wird automatisch gesperrt und nach wenigen Tagen ist das Geld i.d.R wieder zurückgebucht und die neue Karte im Briefkasten.
Je nach den Umständen des Einzelfalls ist eine polizeiliche Anzeige erforderlich.
Wir die Anzeige dann beim Bearbeiten bei Bedarf angefordert oder muss man die im Vorfeld liefern, ehe überhaupt was bearbeitet wird?
Bei Bedarf.
Bei meinem letzten Betrugsfall wurde nichts dergleichen verlangt.
am 15.09.2025 10:33
Hallo,
zwei Punkte:
1. Im Ausland würde ich keine Debit Karte einsetzen - hier wird der verfügbare Kontobetrag bei der Comdirect überprüft und damit ist die Kartennummer bekannt - trotz Apple Pay
2. Mehrere Kreditkarten beschaffen mit kleinem Verfügungsrahmen (1000 oder 2000 €) - da ist im Betrugsfall der (vorläufige Schaden) nicht so gross.
PS Anzeige bei Polizei hatte ich in einem gemeldeten Betrugsfall nicht machen müssen - Bayern Spezialfall ?? 🙂
am 15.09.2025 13:24
@Biker17 schrieb:1. Im Ausland würde ich keine Debit Karte einsetzen - hier wird der verfügbare Kontobetrag bei der Comdirect überprüft und damit ist die Kartennummer bekannt - trotz Apple Pay
Das musst du mir mal näher erläutern. Wem soll bei Nutzung von Apple Pay die Kartennummer bekannt sein?
am 15.09.2025 21:54
Sorry, etwas ungeschickt formuliert...
PS
Die VISA - Debit ist für mich (im Ausland) ein No-GO --- für die Kinder z.B. auf einer Auslandsreise wäre eine PrePaid Visa Card eine Alternative
17.09.2025 18:40 - bearbeitet 17.09.2025 18:42
17.09.2025 18:40 - bearbeitet 17.09.2025 18:42
Das ist auch falsch, bei Apple Pay geht nie die Kartennummer an das Terminal.
“Persönliche Daten. Geschützt. Wenn du etwas kaufst, benutzt Apple Pay eine gerätespezifische Nummer zusammen mit einem einzigartigen Transaktionscode. So wird deine Kreditkartennummer nie auf deinem Gerät oder auf Apple Servern gespeichert. Und Apple gibt deine Kartennummern beim Bezahlen auch niemals an die Händler weiter.“
[https://www.apple.com/de/apple-pay/]