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Chaos bei Comdirect - unmöglicher Service

20 ANTWORTEN

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@Reiwill  schrieb:


Jetzt wurde beiden per Brief mitgeteilt, dass sie ihre Daten nicht bestätigt hätten und dass deshalb die beiden Kontos im September von Comdirect gekündigt werden.
Durch diese Kündigung würde ein Betrag von -0,36 Euro anfallen, den sie zu ersetzen hätten, ansonsten würde eine Meldung an die Schufa erfolgen.

Für eine Forderung von 0,36 EUR schickt die Bank einen Brief, der deutlich teuerer ist. Das kann sich nur eine "staatliche Bank" leisten. Traurig.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

Yosemite
Autor ★★★
41 Beiträge

Ich hatte auch gerade den Fall, dass ich das Aktions-Tagesgeld-Konto gekündigt habe nach 6 Wochen, und mir dafür angeblich keine Zinsen zustünden, weil ich während der Kontoeröffnung angeblich nicht den AGB zugestimmt hätte. Habe ich aber sicher (warum sonst hätten die denn im Juni ein Konto eröffnet, und Ende Juni auch schon Zinsen für das Quartal II gezahlt).

 

Auch ich habe diese weitere Kontoverbindung online gekündigt und darüber bisher keine Bestätigung erhalten.

 

Das nur als Kontext: Gut möglich, dass auch die Bank einen Fehler gemacht hat (zumal aktuell eine Kündigung bei einem Restbetrag auf dem Konto oder im Depot online gar nicht möglich ist).

 

Ich stimme daher zu, dass ich das Verhalten der Bank (Nachforderung von 36ct per Brief) mehr als albern finde - ganz unabhängig von ggfs nicht aufgehobenen Bescheinigungen. Für eine Kündigung sollte man nicht studiert haben müssen, das sollte robust und einfach funktionieren...

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@Yosemite  schrieb:

 

..zumal aktuell eine Kündigung bei einem Restbetrag auf dem Konto oder im Depot online gar nicht möglich ist

 

 


Das ist die Theorie.

 

Praktisch kann ich das Konto mit 0,- Restguthaben online kündigen.

Bei Rechnungsabschluss durch die Bank werden aber z.b.  aufgelaufene Gebühren von

4 x 9 Cent SMS Gebühren = die o.g. 36 Cent belastet.

Damit steht das Konto im Soll und wird durch die Bank nicht gelöscht.

 

Dr. Snuggles
Experte ★★
478 Beiträge

@Tarulia  schrieb:

Ernsthaft? Muss man wirklich mit DSGVO blabla um die Ecke kommen anstatt sich mal nen Zettel zu nehmen und ne Unterschrift drunterzusetzen? Typisch deutsch... "ABER ICH HAB DOCH RECHT". Meine Güte.

 


@Dr. Snuggles  schrieb:

Wie die Legitimation zu erfolgen hat, wird die Bank dir dann ja mitteilen.


Wie du deinen beiden Formularen entnehmen kannst erfolgt die - wer hätte es gedacht - per Unterschrift 🤦‍♂️

 

Die Auskunft die @Reiwill möchte kriegt man auch ganz einfach ohne DSGVO Auskunft. Aber anstatt den Auftrag schon vor Stunden zu senden diskutiert man lieber sinnlos rum wie doof doch die Bank ist dass sie nicht jedem einfach so Auskunft gibt. 

 


@Tarulia Ich habe nicht davon gesprochen, dass er Recht hat, sondern das er Rechte hat. Und in diesem Fall, wie mit den Daten der vermeintlich bereits gekündigten Konten umgegangen wird. Und der Unterschied zu einer normalen Anfrage beim Kundenservice ist, dass diese Anfrage an die Datenschutzadresse der comdirect gerichtet ist:

https://kunde.comdirect.de/cms/hilfe-service-sicherheit-datenschutz.html

Erster Ausklapppunkt.

Unter "Ihre Rechte als betroffene Person" wird die Auskunft nach Art. 15 mit erwähnt:

"Sollten Sie Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten wünschen, Ihre sonstigen Rechte durchsetzen möchten oder Fragen zum Datenschutz bei uns haben, können Sie sich mit uns über die unter Ziff. 2 (Verantwortliche Stelle) genannte Kontaktmöglichkeit in Verbindung setzen."

Nach den Meldungen hier im Forum, die natürlich nur eine kleine Aussage über den derzeitigen Support widerspiegeln, scheint mir der Weg über den Datenschutz der effektivere zu sein.

Zudem ist an die Auskunft auch eine Frist gebunden (ein Monat nach Eingang des Antrags)

https://dejure.org/gesetze/DSGVO/12.html

und kann daher nicht so leicht zur Seite gelegt werden.

Unangenehmer kann es für comdirect dann noch werden, wenn der Schriftverkehr an den Landesdatenschutzbeauftragten weitergegeben wird und man denen mitteilt, dass man davon ausgeht, dass mit den Daten unsachgemäß umgegangen wurde. Dann übernimmt diese Stelle die weitere Prüfung.

 

Und ganz ehrlich. Die DSGVO und die damit verbundenen Möglichkeiten als blabla zu bezeichnen, finde ich persönlich als ziemlich herabwürdigend. Wir haben hier die Möglichkeit frei darüber zu entscheiden, was mit unseren Daten passiert. Wenn jemand sich auf FB, Instagramm, Youtube usw. vollständig nackig machen möchte, ist das seine Entscheidung. Aber die entgegengesetzte Entscheidung darf jemand anderes auch treffen und einen sparsamen und korrekten Umgang mit seinen Daten verlangen.

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

Wozu die DSGVO dient ist mir durchaus bewusst, dazu brauche ich keine Belehrung 🙄

 

Der Punkt ist aber dass eine Auskunft nach DSGVO für diese Anfrage völlig überflüssig ist. Da wir ja nun festgestellt haben dass man sich bei beiden Verfahren legitimieren muss (überraschend, oder?), kann man auch einfach eine normale Anfrage stellen und dadurch erfahren, warum das Konto nicht gelöscht wurde und vor allem wo die 36 Cent Sollsaldo herkommen.

 


@Dr. Snuggles  schrieb:

 

Die DSGVO und die damit verbundenen Möglichkeiten als blabla zu bezeichnen, finde ich persönlich als ziemlich herabwürdigend. Wir haben hier die Möglichkeit frei darüber zu entscheiden, was mit unseren Daten passiert.

Ähm... ja... nein. Dir ist bewusst dass die DSGVO diverse Einschnitte in dieser "freien Möglichkeit" vorsieht wenn die Daten aufgrund anderer gesetzlicher Vorgaben aufbewahrt werden müssen? Es gibt schließlich Aufbewahrungsfristen.

Dass die Daten nach einer wirksamen Kündigung nicht mehr weiter verarbeitet werden dürfen steht außer Frage. Aber Fakt ist ja, dass das Konto offensichtlich nie wirksam gekündigt oder zumindest nicht gelöscht wurde. Damit besteht es weiterhin und die DSGVO Anfrage erübrigt sich.

 

Außerdem habe ich nicht die DSGVO als blabla bezeichnet sondern deinen Hinweis, dass man eine solche Anfrage stellen sollte. Deine Aussage war:

 


@Dr. Snuggles  schrieb:

Das Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO ist genau hierfür gemacht worden und kann dann auch nicht so einfach von der Bank verneint werden.


Und nein genau hierfür ist sie eben nicht gemacht worden. Die DSGVO ist dafür gedacht Auskunft (und in einem gewissen Rahmen Kontrolle) über seine Daten zu erhalten und nicht zum Missbrauch für eine Reklamation.

Mal abgesehen davon: Selbst wenn man eine DSGVO Auskunft beantragt und die Daten schließlich erhält bringt das den Vorgang kein Stück weiter. Denn die Auskunft ist eben nur genau das: Eine Auskunft. Nichts weiter. Keine Reklamation, kein Auftrag, keine Anfrage warum das Konto nicht gelöscht wurde.

Dein Hinweis bringt also die beiden Kontoinhaber kein Stück weiter, außer dass sie dann wissen dass die Daten bei der Bank noch existieren. Toll. Das hätten sie sich auch nicht vorher denken können wenn die Konten noch bestehen. Großes Kino.

kaufnix
Autor ★★★
60 Beiträge

Um da mal ein wenig die Stimmung rauszunehmen.

 

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Nicht mehr und nicht weniger. Ist diese der Codi zugeangen, wird das Vertragsverhältnis zu nöchst möglichen Zeitpunkt beendet.

 

Auf eine Kündigungsbestätigung kommt es nicht an.

 

Sind noch Fordrungen offen, muss die Codi diese geltend  machen und kann nicht jahrelang ein Konto weiterführen. Ich würde mich an den Ombutsmann der Banken wenden.

 

Nienmand ist als Kundeverpflichte das über Jahre aufzuheben. Die Bank im Rahmen ihrer Dokumentationspflicht schon.

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

@kaufnix  schrieb:

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Nicht mehr und nicht weniger. Ist diese der Codi zugeangen, wird das Vertragsverhältnis zu nöchst möglichen Zeitpunkt beendet.


Der Punkt ist ja auch gar nicht strittig. Es kann ja aber durchaus Gründe geben warum eine Kündigung nicht durchgeführt wurde. Es kann zum Beispiel sein dass die Kündigung der Bank nie zugegangen ist - Postwegverlust. Mag selten sein, kommt aber vor. Oder wenn sie zugegangen ist kann es auch formale Gründe geben warum sie nicht bearbeitet wurde. Zum Beispiel weil keine Legitimation (Unterschrift) vorlag.

 

Auch wenn die Kündigung eingegangen ist und formal korrekt war kann es sein dass das Konto nicht gelöscht wurde, zum Beispiel weil nur die Löschung eines Unterkontos aber nicht der gesamten Kundenverbindung beauftragt wurde.

 

Die Details wissen wir nicht und da sich der Ersteller auch nicht nochmal zu Wort gemeldet hat werden wir es wohl nie erfahren (zumal die Schreiben ja nach Eigenaussage eh nicht mehr vorliegen und man daher nicht prüfen kann was damals geschrieben wurde).

 


@kaufnix  schrieb:

Ich würde mich an den Ombutsmann der Banken wenden.


Kann man machen, man kann aber auch erstmal (legitimiert) fragen warum die Löschung nicht erfolgt ist. Wenn die Bank dann einen eigenen Fehler feststellt dann wird sie diesen sicherlich korrigieren.

 


@kaufnix  schrieb:
Nienmand ist als Kundeverpflichte das über Jahre aufzuheben.

Das mag sein (weiß ich auch nicht wie die rechtliche Situation ist), macht aber Rechtsstreitigkeiten unglaublich einfacher wenn man die Korrespondenz ebenso aufhebt.

 

Man kann sich das Leben auch selbst unnötig schwer machen indem man sich an X verschiedene Stellen wendet anstatt einfach mal dort nachzufragen wo es relevant ist. Alles weitere kann man hinterher immer noch klären.

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@kaufnix  schrieb:

 

Nienmand ist als Kundeverpflichte das über Jahre aufzuheben. Die Bank im Rahmen ihrer Dokumentationspflicht schon.


Das scheitert schon daran, dass die Kunden ganz offensichtlich die Kündigung (=eigenen Willenserklärung) nicht belegen/beweisen können.

( Die Aussage : „vor 3 Jahren haben wir online ein Kreuzchen gesetzt und das hat genau in das Kästchen gepasst“ ist halt als Beleg nicht ausreichend)

 

Einseitige Willenserklärung hin oder her.

Auch für Kündigungen gibt es Rahmenbedingungen, die einzuhalten sind.

 

 

Reiwill
Autor ★
3 Beiträge

Danke für die vielen Beiträge. Es ist geklärt, der Fehler lag bei den beiden Kunden. Bei der Kündigung vor 3 Jahren, haben beide nur das Kästchen mit dem Girokonto angekreuzt. Aber da gab es noch ein Tagesgeldkonto. Dieses war weiter aktiv, obwohl niemals genutzt und um dieses ging es hier.

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@Reiwill  schrieb:

Danke für die vielen Beiträge. Es ist geklärt, der Fehler lag bei den beiden Kunden. Bei der Kündigung vor 3 Jahren, haben beide nur das Kästchen mit dem Girokonto angekreuzt. Aber da gab es noch ein Tagesgeldkonto. Dieses war weiter aktiv, obwohl niemals genutzt und um dieses ging es hier.


klare Aussage - Danke !