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Chance auf Ermäßigung für Bedürftige bei Kontoführungsgebühr?

Sotaki
Autor ★★
13 Beiträge

Momentan bin ich total hin- und hergerissen, ob ich den neuen Bedingungen der comdirect zustimmen soll.

 

Da es sich um mein einziges Konto handelt, wäre die Kündigung seitens der Bank schon eine kleine Katastrophe, auch wenn ich nur einen regelmäßigen monatlichen Geldeingang und nur eine monatliche regelmäßige Lastschrift habe. Zudem ist mir ja bewusst, dass andere Banken leider auch keine günstigeren Konten mehr anbieten, sodass ein Wechsel meine Lage nicht bessern würde.

 

Zu den notwendigen 700,00 Euro Mindestgeldeingang fehlen mir leider ganze 251,00 Euro.

 

Von Google Pay oder Apple Pay habe ich keine Ahnung und weiß auch gar nicht, ob die Geschäfte in der nächsten Kleinstadt damit umgehen könnten. Wahrscheinlich bräuchte man dafür auch ein Smartphone, welches ich natürlich nicht besitze.

 

Weiß jemand, ob man als Bezieher von Leistungen nach dem SGB II eventuell eine Ermäßigung auf die 4,90 Euro Gebühr beantragen könnte? Wenn ja, wie und wo? Ich selbst habe da nichts gefunden.

 

Kontoführungsgebühren im Gegenwert von mindestens 3,1 kg Nudeln sind leider doch schon eine gewisse finanzielle Belastung.

 

Vor allem, da ich nach Abzug der Unterkunftskosten gerade einmal 300,00 Euro monatlich für sämtliche meiner restlichen Ausgaben habe.

 

Also wenn jemand von einer Möglichkeit zu ermäßigten Gebühren etwas weiß, dann wäre ich wirklich wahnsinnig dankbar. Denn wie gesagt, es ist mein einziges Konto, sodass ich den zu 700,00 Euro fehlenden Betrag auch nicht monatlich von einem anderen Konto überweisen könnte.

23 ANTWORTEN

Mr.Grillhaxe
Experte
94 Beiträge

@Sotaki  schrieb:
...

Das mit der Echtzeitüberweisung hatte mich etwas verwirrt, weil ich diese eigentlich nie bewusst ausgewählt habe und dennoch die letzten Überweisungen als eine solche angegeben wurden.


Hier noch einmal zum besseren Verständnis:

 

Screenshot 2022-06-25 1003121.jpg

 

Grüße!

Fraenky
Experte ★
153 Beiträge

@Sotaki  schrieb:

...

 

Wahrscheinlich wäre das jetzt auch eher zukünftig interessant für mich. Es ist ja nicht gesagt, dass ewig Eigenüberweisungen für den Mindestgeldeingang akzeptiert werden oder dass dauerhaft überhaupt ein Mindestgeldeingang zur kostenlosen Kontoführung berechtigen würde.

 

...


Eine Eigenüberweisung ist gar nicht so unüblich, wenn man zwei Girokonten hat und nur auf einem Konto Gehalt eingeht. Und nachdem erst vor einigen Monaten in zwei Anläufen das neue Kostenmodell eingeführt wurde, wird es hoffentlich noch eine längere Zeit so Bestand haben. 

Fraenky
Experte ★
153 Beiträge

@Mr.Grillhaxe  schrieb:

@Sotaki  schrieb:
...

Das mit der Echtzeitüberweisung hatte mich etwas verwirrt, weil ich diese eigentlich nie bewusst ausgewählt habe und dennoch die letzten Überweisungen als eine solche angegeben wurden.


Hier noch einmal zum besseren Verständnis:

 

 

 

Grüße!


Kurze Ergänzung: Wenn es das Auswahlmenü nicht gibt, dann ist auch die Echtzeitüberweisung kostenlos. So ist es z.B. bei der Überweisung vom Tagesgeldkonto beim Zweitdepot auf das Referenzkonto beim Hauptdepot

Sotaki
Autor ★★
13 Beiträge

So habe ich die Auswahl noch nie gesehen. Bei mir waren nur immer "Überweisung als Vorlage speichern" und "Terminüberweisung". Lag vermutlich daran, dass ich bisher noch nicht den neuen Bedingungen zugestimmt hatte.

 

Dann hoffe ich jetzt auch mal, dass tatsächlich Eigenüberweisungen eine recht lange Zeit für den Mindestgeldeingang akzeptiert werden.

 

Und dass es keine Probleme mit dem Jobcenter wegen des zweiten Kontos gibt. So nach dem Motto: "Ihnen wurden 251 Euro überwiesen, die Sie nicht gemeldet haben. Die müssen wir Ihnen abziehen."