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Chance auf Ermäßigung für Bedürftige bei Kontoführungsgebühr?

Sotaki
Autor ★★
13 Beiträge

Momentan bin ich total hin- und hergerissen, ob ich den neuen Bedingungen der comdirect zustimmen soll.

 

Da es sich um mein einziges Konto handelt, wäre die Kündigung seitens der Bank schon eine kleine Katastrophe, auch wenn ich nur einen regelmäßigen monatlichen Geldeingang und nur eine monatliche regelmäßige Lastschrift habe. Zudem ist mir ja bewusst, dass andere Banken leider auch keine günstigeren Konten mehr anbieten, sodass ein Wechsel meine Lage nicht bessern würde.

 

Zu den notwendigen 700,00 Euro Mindestgeldeingang fehlen mir leider ganze 251,00 Euro.

 

Von Google Pay oder Apple Pay habe ich keine Ahnung und weiß auch gar nicht, ob die Geschäfte in der nächsten Kleinstadt damit umgehen könnten. Wahrscheinlich bräuchte man dafür auch ein Smartphone, welches ich natürlich nicht besitze.

 

Weiß jemand, ob man als Bezieher von Leistungen nach dem SGB II eventuell eine Ermäßigung auf die 4,90 Euro Gebühr beantragen könnte? Wenn ja, wie und wo? Ich selbst habe da nichts gefunden.

 

Kontoführungsgebühren im Gegenwert von mindestens 3,1 kg Nudeln sind leider doch schon eine gewisse finanzielle Belastung.

 

Vor allem, da ich nach Abzug der Unterkunftskosten gerade einmal 300,00 Euro monatlich für sämtliche meiner restlichen Ausgaben habe.

 

Also wenn jemand von einer Möglichkeit zu ermäßigten Gebühren etwas weiß, dann wäre ich wirklich wahnsinnig dankbar. Denn wie gesagt, es ist mein einziges Konto, sodass ich den zu 700,00 Euro fehlenden Betrag auch nicht monatlich von einem anderen Konto überweisen könnte.

23 ANTWORTEN

dg2210
Legende
6.279 Beiträge

@Sotaki  schrieb:

 

 

Weiß jemand, ob man als Bezieher von Leistungen nach dem SGB II eventuell eine Ermäßigung auf die 4,90 Euro Gebühr beantragen könnte? Wenn ja, wie und wo? Ich selbst habe da nichts gefunden.

 

Beantragen kannst du es natürlich, aber eher schriftlich als telefonisch. Ansprechpartner wäre der Kundenservice und es ist verständlich, daß die Bank nicht damit wirbt; darum wirst du auf den Webseiten nichts finden. Viel Glück!

KWie2
Mentor ★★
1.570 Beiträge

Hallo,

leider ist das Konto nur bei einem Trade/Sparplanausführung je Monat kostenlos.

Bei einer Sparplanausführung je Quartal kämst Du zu Deinen Gunsten um die Gebühr herum.

Also:

Du solltest Dich für ein Smatphone-Pay interessieren.

Mit drei Zahlungen je Monat, die Dich ja nichts kosten, kannst Du Dein Giro kostenlos halten und das ist wirklich bequem zu schaffen.

Im Gegensatz zur Kontaktlos-Funktion von Geld-und Kreditkarten, die ich immer abschalte (die Karten haben keinen Sicherheitsmechanismus wie eine PIN Abfrage) halte ich die durch die Zugangssperre des Smartphones abgesicherte Kontaktloszahlung mit dem Smartphone für sicher und praktisch.

Mit dem gesparten Geld kannst Du den Löwenanteil eines Sparplans je Quartal in einem günstigen Depot bezahlen.

Vermutlich liegen Dir aber die Transferkosten für eine Entnahme hier bei Comdirekt zu hoch.

 

Nun kenne ich Deine Situation nicht. SGB II ist ja nicht SGB 12 ....

Solltest Du nicht hoffen können, aus Deiner Situation herauszufinden, könnte wegen der Transferkosten der angebotenen Depots 

konsequentes Sparen auf einem kostenlosen Tagesgeldkonto das beste für Dich sein.

 

Gruß: KWie2

... irgendwo in 'nem Portfolio zwischen Graham und Bogle ...

Sotaki
Autor ★★
13 Beiträge

Ein Smartphone liegt derzeit bei mir nicht wirklich im Budget. Also selbst wenn die Lebensmittelgeschäfte solche Zahlungen akzeptieren würden, fehlt mir die notwendige Hardware.

 

Sparen ist in der momentanen finanziellen Lage schwierig und in meinem Fall vermutlich auch eher kontraproduktiv. Es laufen Klagen gegen das Jobcenter auf Übernahme von Unterkunftskosten. Meine Chancen stehen ziemlich gut, aber die Richterin meinte bei der ersten Anhörung, dass es durch die Pandemie mehr Fälle gebe als normal und dass es bis zur Verhandlung noch mindestens an die vier Jahre dauern würde.

 

Wenn ich nun klage, weil ich keine Unterkunftskosten erhalte und gleichzeitig jahrelang trotz der monatlich fehlenden 100,00 Euro noch etwas vom Regelsatz sparen kann, dann würde man mir unter Umständen noch irgendwelche unangemeldeten Nebeneinkünfte unterstellen.

 

Oder wenn man diese Angelegenheit positiv sehen will, dann habe ich bereits einen Sparplan mit sehr hohen monatlichen Raten laufen, der aber leider nicht die Bedingungen der kostenlosen Kontoführung erfüllt.

 

 

 

 

 

Also werde ich es dann jetzt mit einem Antrag auf Ermäßigung versuchen, auch wenn ich mir das leider sehr spät überlegt habe und bis zum Stichtag am 30.06.2022 nicht mehr viel Zeit ist.

 

Mal angenommen, dass ich mich gegen die Zustimmung entscheide und mir die Bank kündigte: Was würde mit Geldeingängen geschehen, die nach der Auflösung des Kontos ankommen? Gehen die automatisch zurück an den Absender?

 

Im Jobcenter kann es durchaus schon mal zu Verzögerungen beim Bearbeiten von Veränderungsmitteilungen kommen. In meinem Fall ist das Risiko besonders groß, weil eben zur Zeit zwei Klagen und ein Widerspruch offen sind und man das nicht gerade gutheißt.

KWie2
Mentor ★★
1.570 Beiträge

Hallo,

bei einem Geldeingang und einem Geldausgang je Monat ist das VRnet Konto, das ich bei der örtlichen Volksbank habe, immerhin knapp 3 € günstiger, als das Konto hier.

Dann kostet aber jede zusätzliche Überweisung etwas.

 

Gruß: KWie2

... irgendwo in 'nem Portfolio zwischen Graham und Bogle ...

Sotaki
Autor ★★
13 Beiträge

Danke für den Tipp. Bei meinen Recherchen zu diesem Konto erschien unter Konditionen allerdings ein monatlicher Grundpreis von 5,90 Euro für die Kontoführung.

 

Dass zusätzliche Überweisungen etwas kosten würden, wäre nicht das größte Problem. Seit das mit der TAN-Liste vom Gesetzgeber verboten wurde, wird ja auch bei comdirect für nahezu jede Überweisung ein Betrag von neun Cent fällig. Zusätzlich beim Einloggen alle 90 Tage und für das Abrufen der Postbox. Letzteres ist jedoch gratis, wenn man die Postbox nur alle 90 Tage abruft, nachdem man gerade die TAN beim Einloggen nutzte.

 

Auf jeden Fall habe ich von Januar 2020 bis einschließlich heute gerade einmal 44 TANs benötigt. Meine Überweisungen halten sich also wirklich sehr in Grenzen.

Sotaki
Autor ★★
13 Beiträge

Ergänzung: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil 😉

 

Ich ging davon aus, dass bei Online-Konten die Bedingungen überall gleich sind, aber da ist ja auch noch die Region entscheidend. Bei mir damit dann doch keine 5,90 Euro, sondern 3,95 Euro und somit etwas kostengünstiger als hier nach einer Zustimmung zu den geänderten Preisen.

 

Bliebe nur die Frage, wie lange...

Nordwind
Autor ★★
37 Beiträge

Moin,

 

es gibt wohl noch immer vereinzelt Banken, die ein kostenloses Girokonto OHNE Mindestgeldeingang anbieten.

Such doch mal nach "BestGiro".

 

Ansonsten würde ich es an Deiner Stelle einfach riskieren, den neuen Bedingungen nicht zuzustimmen. Die comdirect wird Dir sicherlich nicht fristlos das Konto kündigen, ich denke sogar, die Chancen sind ganz gut, dass sie gar nicht kündigt (solange Du kein besonderer "Kostenfaktor" bist, durch z.B. regelmäßiges Abheben von 50 Euro am Automaten), denn die Zinsen steigen wieder und die Banken können damit auch wieder besser verdienen.

 

Falls die codi Dir doch das Konto kündigt, solltest Du eigentlich wenigstens zwei Monate Zeit haben, zu einer anderen Bank zu wechseln.

 

Am besten fände ich es aber, wenn die codi "über ihren Schatten springen würde" und auch bei niedrigerem, aber regelmäßigen Geldeingang ein (hinsichtlich der Basisleistungen) kostenloses Girokonto anbieten würde.

 

Viel Glück

Nordwind

Rutger Hauer
Experte
88 Beiträge

@Sotaki 

 

Werden Deine Unterkunftskosten vom Jobcenter direkt an den Vermieter gezahlt, ggf. noch andere Leistungserbringer direkt vom JC bedient? Wenn ja, dann ändere das doch dahingehend, dass Dir das Jobcenter zunächst komplett die gewährten Leistungen auf Deinem Konto zur Verfügung stellt, Du so auf einen monatlich Zahlungseingang >700,00 € kommst. Die regelmäßigen Zahlungen wie z.B. die Miete kannst Du ja per Daeurauftrag an Deinen Vermieter zahlen! - Zudem wundert es mich, dass Dir nach Abzug Deiner Unterkunftskosten nur 300,00 € monatlich verbleiben. Rechnest Du neben der Bruttomiete noch Strom etc. hinzu oder liegen Deine Kosten der Unterkunft über dem max. Betrag, welcher vom JC bewilligt wird?

 

Bezüglich "...bis zur Verhandlung noch mindestens an die vier Jahre dauern würde..." kann ich Dir nur den Gang zum Rechtsanwalt empfehlen, Stichwort: Eilantrag!

 

Gruß, R.H.

Sotaki
Autor ★★
13 Beiträge

Nein, meine Unterkunftskosten werden nicht an den Vermieter gezahlt, sondern vom Jobcenter einfach nicht anerkannt. Ich bekomme keinen einzigen Cent. Von dem im Regelsatz enthaltenen Anteil für Strom einmal abgesehen.

 

Aber selbst wenn diese Unterkunftskosten nach der Gerichtsverhandlung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anerkannt werden, komme ich noch immer nicht auf die erforderlichen 700,00 Euro. Es würden weiterhin noch an die 150,00 Euro fehlen.

 

In eine teurere Wohnung möchte ich wegen eines dann kostenlosen Kontos nicht ziehen. Zum einen werde ich sowieso schon bei jeder Meldeaufforderung mehrfach darauf hingewiesen, welche Last ich für die Steuerzahler bin und will ihnen nicht mehr als nötig zur Last fallen. Zum anderen liegt es natürlich auch in meinem eigenen Interesse, wenn ich meinen Bedarf so niedrig wie möglich halte. Dann würde schon ein Midijob reichen, um vom Jobcenter wegzukommen. Minijob funktioniert nicht, weil die Krankenkassen - ähnlich wie Banken - eine Mindestbemessungsgrenze haben und man die ersten 200 Euro des Einkommens gleich erst einmal dorthin überweisen muss. Obwohl bei Minijobs der Arbeitgeber pauschal 13 Prozent des Einkommens an die Krankenkasse zahlt, wird diese Summe nicht beitragsmindernd berücksichtigt.

 

Einen Eilantrag musste ich sogar tatsächlich schon einmal stellen, als das Jobcenter die Leistungen mal willkürlich komplett eingestellt hat. Zog sich drei volle Monate hin, aber dann war das Problem aus der Welt geschafft. Noch ein Grund, warum Kontoführungsgebühren ziemlich gefährlich sind. Wenn kein Geld eingeht, jedoch Abbuchungen vorgenommen werden, kann man schnell durch die Dispozinsen in eine Schuldenspirale kommen.

 

Deshalb habe ich auch dafür gesorgt, dass ich neben den Unterkunftskosten absolut keine Fixkosten habe. Keinerlei Versicherungen, keine Verträge irgendeiner Art, keine Abos...

 

Im jetzigen Fall würde ein Eilantrag wahrscheinlich auch keinen Erfolg haben, da mir nach Abzug des Unterkunftsanteils immer noch mehr als 70 Prozent des Regelsatzes verbleiben. Es wurde mehrfach von Gerichten geurteilt, dass eine Sanktion über 30 Prozent das Existenzminimum nicht gefährdet.

 

 

Was meine Ausgangsfrage angeht, so habe ich auch noch eine Mail an comdirect geschrieben. Man teilte mir mit, dass es keine Möglichkeiten zur Gebührenermäßigung gibt.

 

 

 

Ach ja, die nächsten beiden Tage braucht meine Cousine ihren Computer für sich selbst, sodass ich wahrscheinlich frühestens am Montag wieder antworten kann.