16.09.2023 10:08 - bearbeitet 16.09.2023 11:46
Hallo,
die never ending story geht weiter. Das glaubt man kaum. Nachdem die Kirchensteuerpflicht in meinem Konto mittlerweile eingepflegt ist, will und will es bei meiner Frau einfach nicht weiter gehen. Gestern bekam sie eine Mail mit folgendem Wortlaut:
Guten Abend Frau xxx,
vielen Dank für Ihren Hinweis.
Zunächst bedauern wir die zeitlich verspätete Antwort. Aktuell haben wir ein hohes Aufkommen an Kundenanfragen. Wir möchten gerne alle Kundenanliegen klären und bitten um Verständnis, wenn es zu einer längeren Wartezeit kommt.
Frau xxxx, gerne haben wir diesen Sachverhalt geprüft und können Ihnen folgendes mitteilen. Senden Sie bitte einen Nachweis über das Kirchensteuermerkmal per E-Mail-Anhang (Dateiformate PDF oder JPG) an:
info@comdirect.de
Wir werden anschließend eine Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern veranlassen und das übermittelte Kirchensteuermerkmal rückwirkend zum 01.01. des aktuellen Steuerjahres berücksichtigen.
Warum - um Himmels Willen - rufen die nicht einfach die Daten meiner Frau beim BZSt ab, so wie du, @SMT_Jan-Ove , in Aussicht gestellt hast? Es ist schon schlimm genug, dass wir den Abruf manuell anstoßen müssen. Das muss automatisch ablaufen bei einer Kontoeröffnung. Nun stoßen wir das aber an und es passiert immer noch nichts.
Den letzten ELStAM-Ausdruck für mene Frau datiert aus März 2022. Leider kann ich mit meinem ELStER-Zugang, mit dem ich unsere gemeinsame Einkommensteuererklärung fertige, keinen aktuellen Auszug ihrer ElStAM-Daten abrufen (nur meine eigenen). Ich schicke jetzt also den Auszug aus März 2022 per pdf da hin. Wenn ich dann nach 8 Wochen eine Antwort bekomme mit der Aussage, dass der nicht aktuell genug ist, schreie ich!!!
Lieber @SMT_Jan-Ove , kannst du bitte intern an die vielzitierte Fachabteilung die Anregung weiter geben, bei einer Kontoeröffnung bereits im ersten Jahr automatisch einen ElStAM-Abruf durchzuführen? Das ist eure Pflicht. Ihr könnt doch nicht erst im zweiten Jahr Kirchensteuer einbehalten. Aber ich kann das ja sogar noch weiter spinnen:
Wenn ich das Konto im November 01 eröffnen würde und ihr den Abruf tatsächlich immer im September eines jeden Jahres für das jeweilige Folgejahr durchführt, würde das ja bedeuten, dass ihr erst für das dritte Jahr Kirchensteuer abführt.
01: Keine Kirchensteuer, da kein Abruf in 01 erfolgt.
02: Keine Kirchensteuer, da der Abruf im September 02 erst für das Jahr 03 erfolgt.
03: Jetzt wird endlich Kirchensteuer einbehalten. Halleluja!
Merkt man mir eigentlich an, dass ich richtig sauer bin? Vermutlich.. 😉 Wenn ihr meine sonstigen Beiträge hier im Forum lest, könnt ihr nachvollziehen, dass ich HIER ansonsten eher der ruhige Typ bin.
Jetzt werden einige sagen, dass ich das doch einfach in unsere ESt-Erklärung gerade ziehen soll. Und ihr habt grundsätzlich recht. Aber ich erachte das diesbezügliche Gebaren der comdirect gerade als jemand, der die Steuergesetze gerne eingehalten sieht, als großen Mist! Deswegen auch der Beitrag. Kein Wunder, dass man an der Hotline niemanden erreicht und die Bearbeitung von Nachrichten Wochen braucht, wenn sich so ein Pille-Palle-Kram wie meiner über Wochen hinzieht und Leute und Arbeitszeit bindet.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende!
Lukas
Lukas
am 16.09.2023 16:05
am 16.09.2023 16:05
Wofür zahlt man eigentlich Kirchensteuer?
am 16.09.2023 16:30
@ehemaliger Nutzer
Die Kirchensteuer wird nicht vom Staat erhoben sondern von der Religionsgemeinschaft der du angehörst. Der Staat treibt das Geld nur ein und behält einen kleinen Anteil als Verwaltungsgebühr.
Geregelt ist das Ganze in § 137 GG
Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben
Wenn du also wissen willst für was du da zahlst, einfach mal den Vertreter deiner Religionsgemeinschaft fragen.
am 18.09.2023 08:01