Aktuelle Transaktions-Seltsamkeiten DWS
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am 09.01.2024 08:07
Bislang gibt es nichts Neues. Gestern erst (!) sind die Papiere vom Verkauf ausgebucht worden, die finden sich nun mit Geschäftstag 02.01. und Buchungstag 08.01. bei den Depotumsätzen.
Der Sparplan im anderen Depot ist endlich durchgeführt worden, Geschäftstag 02.01., Buchungstag 09.01. - in dem Fall ist das aber kein Problem, weil zum Kurs vom 02.01. abgerechnet wurde. Hier hatte ich gestern das erste Mal beim Service reklamiert.
Mal sehen ob und wann sich der Service zu den Fällen äußert.
Der Pit
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am 19.02.2024 18:21
Heute - fast 7 Wochen später - kam die finale Bankrotterklärungmit mit der insgesamt dritten Antwort der Comdi: ich kann mich ja an den Ombundsmann wenden, sogar die Adresse haben sie mir aufgeschrieben. Ganz großes Tennis. In den vorigen zwei Antworten gab es nichts Erhellendes außer Textbausteinen. Offensichtlich verläßt man sich lieber auf die eigenen, rückdatierten Belege, als den Sachverhalt nachzuvollziehen, damit das nicht auch anderen Kunden passiert.
Neben den seltsamen Clearstreamgebühren, die hier immer wieder kritisiert werden, scheint man also auch gestrunzte Valuta auf der Liste der grauen Einnahmequellen zu haben. Das bedeutet für mich, daß sich sich selbst der kostenlose Verkauf für Fonds ab sofort verbietet.
Das Ombudsmannverfahren werde ich anstrengen, obwohl ich Zweifel habe, wie sich beweisen läßt, daß das Geld eben nicht da war, wenn die Buchung einfach von der Bank rückdatiert wird. Tja, teuer und groß bedeutet eben wohl nicht immer präzise und seriös.
Der Pit
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am 19.02.2024 18:42
@PitPestgeld schrieb:
Neben den seltsamen Clearstreamgebühren, die hier immer wieder kritisiert werden, scheint man also auch gestrunzte Valuta auf der Liste der grauen Einnahmequellen zu haben. Das bedeutet für mich, daß sich sich selbst der kostenlose Verkauf für Fonds ab sofort verbietet.
Wo ist jetzt das Problem?
Die Valuta ist doch wohl 2 Tage nach dem Geschäftstag.
19.02.2024 18:47 - bearbeitet 19.02.2024 18:47
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19.02.2024 18:47 - bearbeitet 19.02.2024 18:47
T+2 gab es nur lt. Beleg, gezahlt wurde mit T+4. An einem Samstag.
Pit Pestgeld
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am 19.02.2024 18:53
@PitPestgeld schrieb:T+2 gab es nur lt. Beleg, gezahlt wurde mit T+4. An einem Samstag.
@PitPestgeld schrieb:
Der Oberhammer ist, daß in der Abrechnung der 02.01. als Geschäfts- und der 04.01. als Valuta-Tag angegeben sind.
04.01. war der Donnerstag, der war T+2.
Ob die Buchung erst am Freitag, Samstag sonstwann datiert und ausgeführt wurde ist unerheblich.
Das hatten wir aber weiter oben alles alles schon. Ich bin daher mit meinem Latei jetzt jedenfalls am Ende, vielleicht findet der Ombudsmann ja die richtigeren Worte.
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am 19.02.2024 18:54
@PitPestgeld schrieb:T+2 gab es nur lt. Beleg, gezahlt wurde mit T+4. An einem Samstag.
Herrje, was zählt ist die Valuta. 😞
Wenn die Buchung wegen technischer Probleme eine Woche später kommt ist das doch belanglos.
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am 19.02.2024 19:01
04.01. war der Donnerstag, der war T+2.
Ob die Buchung erst am Freitag, Samstag sonstwann datiert und ausgeführt wurde ist unerheblich.
Das hatten wir aber weiter oben alles alles schon. Ich bin daher mit meinem Latei jetzt jedenfalls am Ende, vielleicht findet der Ombudsmann ja die richtigeren Worte.
Soll das heißen, sie können den Kaufbetrag auf dem Verrechnungskonto bei der Comdirect zahlbar stellen, wann sie lustig sind? Mein Verständnis ist, daß T+2 bedeutet, daß ich beim Kauf zwei Tage nach Ausführung den Kaufpreis zahle bzw. bei einem Verkauf den Verkauferlös auf mein Verrechnungskonto gebucht bekomme und darüber verfügen kann. Ist das nicht richtig? Denn genau das konnte ich dem bemängelten Fall nicht.
Ansonsten könnten Sie ja jede Verkaufssumme irgendwann (tm) zahlbar stellen und man könnte würfeln, wann man über die Verkaufsumme verfügen kann.
Der Pit
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am 19.02.2024 19:04
Du hättest das Konto ab T+2 entsprechend überziehen können. 🙂
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am 19.02.2024 19:15
@Silver_Wolf schrieb:Du hättest das Konto ab T+2 entsprechend überziehen können. 🙂
Normalerweise kann man ohne angezeigte Liquidität doch nichts abziehen. Ich hab's zwar im konkreten Fall nicht versucht, aber das hat schon bei kleineren Beträgen mit Tippfehlern nicht funktioniert 😉 Bei einem so hohen Betrag bin ich mir schon ziemlich sicher, daß die mich gestoppt hätten ... zudem aus Sicht des Portals selbst der Kauf ja auch noch nicht abgeschlossen war, der genaue Erlös also unbekannt war.
Also kann ich das so verstehen, daß ich jedem Fall der Dumme bin und die Bank also machen und anzeigen kann, wozu sie Lust hat. Ich hätte mein Geld ja auch mit vorgehaltener Waffel in der nächsten Commerzbank Filiale bar abheben können. Ist angekommen, danke Krummdirect!
Der Pit
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am 19.02.2024 19:27
@PitPestgeld schrieb:
@Silver_Wolf schrieb:Du hättest das Konto ab T+2 entsprechend überziehen können. 🙂
Normalerweise kann man ohne angezeigte Liquidität doch nichts abziehen. Ich hab's zwar im konkreten Fall nicht versucht, aber das hat schon bei kleineren Beträgen mit Tippfehlern nicht funktioniert 😉 Bei einem so hohen Betrag bin ich mir schon ziemlich sicher, daß die mich gestoppt hätten ... zudem aus Sicht des Portals selbst der Kauf ja auch noch nicht abgeschlossen war, der genaue Erlös also unbekannt war.
Das kostet einen Anruf beim Support.
Wenn die Order ausgeführt ist kann man einen vorläufigen Betrag für dich disponieren.

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