22.08.2025 20:53 - bearbeitet 22.08.2025 20:54
22.08.2025 20:53 - bearbeitet 22.08.2025 20:54
@Glücksdrache schrieb:
Die deutsche Kapitalmarktaufsicht leistet dabei hervorragende Arbeit. Du kannst also fast alles auch in Deutschland und/oder dem klassischen Bankensektor und/oder zugelassenen Brokern handeln.
In der Praxis ist es sogar so, dass du mit dem Derivatemarkt in Deutschland (alles was eine WKN hat, und wie du schon schreibst, je nach Digitalisierungsgrad per Unterschrift oder sogar per Mausklick freigeschaltet werden kann) als Privatanleger deutlich mehr tun kannst als z.B. in den oft gelobten USA.
am 23.08.2025 10:31
Das ganze nennt sich "PropTrading" in Kurzform, oder "proprietary Trading":
Da nimmst du (vermeintlich) Geld vom Platformanbieter und nutzt dessen(!!) Software, um mit seinem Geld zu handeln- zumindest wird das suggeriert:
Es ist bei den meiste nicht klar, ob, wie oben beschrieben, tatsächlich gehandelt wird, oder ob die Software vom PropTrader nur eine "Nachbildung" der Börse ist - die können dich leicht über den Tisch ziehen, da Konto&Co alles in deren Plattform läuft.
Und um da mitmachen zu können, muss man bestimmte Challenges durchstehen, heisst: Eine gewisse Quote an Gewinnen & Co in einem definierten Zeitfenster. Wenn man die Challenges mit kleinem Geld besteht, bekommt man einen größeren Account. Ob das Spielgeld ist oder nicht, ist in den meisten Fällen nicht erkennbar.
Wenn ihr euch sowas anschaut (wovon ich abrate!!!!!!), dann guckt auch immer bei TrustPilot & Co und lest die Presseberichte zu verschiedenen Namen.
@dg2210 Deine laienjuristische Bürokratieformulierung ist nett gemeint, ändert aber nichts an der Tatsache, dass die meisten dieser Anbieter Abzocker sind und du nichts erhältst, was du nicht auch bei YT & Co kostenlos finden würdest.
Der Standard, 2023:
https://www.derstandard.de/story/2000142612082/traden-und-taeuschen-wer-sind-die-boersengurus-auf-yo...
am 23.08.2025 10:33
Korrekt.
TurboZertifikate sind bspw. ein EU-zentrisches Produkt, dass ausser in DE / AT / CH niemand nutzt, die Niederländer glaube ich noch. Diese Produkte gibts in USA gar nicht.
Aaaaaaber: Wenn du Optionen machen willst, kommst du am US-Markt nicht vorbei.
am 23.08.2025 22:46
Nun, ich kenne einige Bücher und hab ich in der Tat auch etwas gelesen z.B. Tiedjes Elliott oder Rollers Ichimoku jedoch dazu hab ich mir aber immer Gedanken zum Thema selbst gemacht.
Hosada meinte, glaub ich, dass nur 10 von 1000 Leser Ichimoku gänzlichverstehen würden, das aber verständlich ist weil Hosada mit einigen dutzend Stdenten am Indikator gearbeitet hat. Ich bin in Kampfsport etwas bewandert und kenne die leicht übertriebene und respekvolle gesichtswahrende Einschätzung der Lehrer um nicht zu demotivieren.
Ich gehe dann mal bei Ichimoku von 1 zu 1000 Verständigen aus. Warum in aller Welt gehen einige Trader nicht auch so respektvoll mit dem Wissen der Ahnen um?
Würdest du, im Fall eines fast perfekten Handelssystem, welches du in ein Buch, deine eigene Kreation, verständlich pressen könntest, dieses dir vielleicht auch nur einmal in tausend Jahren gelingt für 30 oder mehr(-rere tausende) Euro weitergeben, während hinten im kleinen Kämmerlein dein Nachwuchs trippelnd die ersten Schritte macht und ihm durch das Buch die Einkommensquelle schlechhin nehmen würdest obwohl du gleich, nicht sicher sein kannst, dass dein Thronfolger dir gleich ist -also das zu tun gedenkt, was dir dass meiste Vergüngend auf der Welt bedeutet, gleich nach dem Knall im Bette?
Du hast ne Rübe auf dem Hals, nutze es. Ich habe einige Jahre vieles gesehen und es gibt eigentlich kein Secret oder so, nur sein Willen etwas zu verbessern.
Hellau ein toast auf alle Trader dieser Welt.
Cheers
xox
am 24.08.2025 00:11
Mmmmmmmööööööööppppppppp: Was für ein Unsinn! Pseudophilosophisches Dahergelabere.
Es gibt Handelssysteme, die funktionieren nachweislich. Aber das spielt keine Rolle: Die Kompetenz liegt in der korrekten und immer wiederholenden Anwendung. Auch ein schlechtes System kann wiederholt angewendet Geld bringen.
Es kommt auf die Umsetzung an - nicht auf die Idee. Wie sagt man: "Ideas are a dozen a dime"? 😉
am 24.08.2025 10:55
"wiederholenden Anwendung" genau! eine wenn/dann Entscheidung. So läuft es. Dort ist eben der Hund begraben. Kann das Elliott oder Ichimoku liefern? Das sollte sich der Threaderöffner mit meinen Text überlegen ob solche Seminare das liefern können. Ich hab heute nach 25Jahren keine Bauanleitung gefunden. Wohl aber selbst programmiert und bei MT5 einige Nerds getroffen. Nix anderes habe ich geschrieben.
Bei einen System besteht die Zeit aus über90% aus warten.
Keine Sorgen ich hab schon Ahnung.
am 24.08.2025 11:47
@xox schrieb:.
Keine Sorgen ich hab schon Ahnung.
Hier macht sich vermutlich niemand Sorgen um dich.
Alle, die hier schreiben, haben Ahnung.
Die einen mehr, die anderen weniger. 😯
am 24.08.2025 19:51
@FSQuant : Es gibt viele Dinge, die man am deutschen Rechtssystem und dessen Umsetzung kritisieren kann und darf; den Leitsatz einer BGH-Entscheidung pauschal und ohne Begründung als 'laienjuristisch' zu (dis)qualifizieren, gehört meiner Ansicht nach nicht dazu.
Ich verweise gerne auf https://community.comdirect.de/t5/willkommen/unsere-community-regeln/m-p/177
Allgemeiner Rant:
Das Fernunterichtsgesetz stammt von 1976, also aus einer Zeit, in der der das Material per Post kam und die Teilnehmer keinerlei vom Anbieter unabhängige Möglichkeiten der Kontaktaufnahme und des Austauschs hatten.
Dieser Schutzzweck ist vor ca 20 Jahren weggefallen und die sinnvolle Entscheidung wäre gewesen, das Gesetz und die daran hängende Bürokratie abzuschaffen oder wenigstens auf die Kurse zu begrenzen, die zu einem gefahrengeneigten, staatlich anerkannten Abschluss (z.B. ATPL) führen. Stattdessen hat das Triumvirat aus Politik, Verwaltung und Rechtsprechung nach dem bekannten Motto "Zukunft? So etwas neumodisches brauchen in Deutschland nicht!") die Regulierung ausgedehnt.
Absehbare Folgen:
Die deutschen Anbieter müssen nun den ganzen teuren Regulierungsvorgang durchlaufen, was unweigerlich die Kurspreise erhöhen wird - oder sie gehen in das Ausland ( Die Kläger in dem vorliegenden Fall (Fuat und Marta) operieren aktuell von Zypern aus); entweder in der EU (dank Dienstleistungsfreiheit) oder weiter weg (Dubai?), wo sie für deutsche Gerichte schwer erreichbar sind.
Der Leidtragende wird in allen Fällen der deutsche Kunde sein.
am 24.08.2025 20:39
Nein, ich bezog mich auf deine Darstellung & Wiederholung, nicht auf das was der BGH gesagt hat 🙃
Und es ändert nichts an meiner Aussage: Dass unabhängig von dem BGH Urteil die meisten dieser Kursanbieter Abzocker sind, unseriös, nicht vom Fach etc.
am 24.08.2025 20:51
@FSQuant schrieb:Nein, ich bezog mich auf deine Darstellung & Wiederholung, nicht auf das was der BGH gesagt hat 🙃
Und wo genau sieht du den Unterschied zwischen meinem sinnwahrend zusammengefassten Zitat und dem Volltext
Das Merkmal der überwiegenden räumlichen Trennung zwischen Lehren-dem und Lernendem im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht - Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) - ist bei einem Online-Unterricht jedenfalls dann gegeben, wenn dabei asynchrone Unterrichtsanteile überwiegen. Dies können insbesondere solche sein, bei denen die Darbietung des Unterrichts und dessen Abruf durch den Lernenden zeitlich versetzt erfolgen. ?
Und es ändert nichts an meiner Aussage: Dass unabhängig von dem BGH Urteil die meisten dieser Kursanbieter Abzocker sind, unseriös, nicht vom Fach etc.
Ja, das ist eine Aussage, allerdings eine, die durch keinerlei(!) Fakten belegt und durch keine seriöse Untersuchung gestützt wird.