Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Online Coaching - BGH Urteil v. 12.06.2025( Az. III ZR 109/24).

Dujabaer62
Autor
2 Beiträge

Moin in die Runde.

 

Frage: Hat jemand (schon) Erfahrungen gemacht mit einer Rückforderung von "Coachingleistungen" im Bereich Trading? Gibt ja genug Anbieter die für meines Erachtens viel Geld diese Tradingausbildungen anbieten.

Der BGH hat ja jetzt gesagt, daß die meisten KEINE Zulassung nach dem Fernunterrichtsgesetzt haben - und deswegen der Vertrag NICHTIG ist. > Man kann sein Geld zurückfordern auch wenn eine Leistung seitens des Anbieters gebracht wurde.

Würde mich mal interessieren!

20 ANTWORTEN

FSQuant
Experte ★
162 Beiträge

LOL

>>
Ja, das ist eine Aussage, allerdings eine, die durch keinerlei(!) Fakten belegt und durch keine seriöse Untersuchung gestützt wird.
<<

🤣😂😅🤣😂

Der war gut! 
🤣😂

 

Dann recherchiere mal ein bisschen genauer....

Kann ich zu den "seriösen Untersuchungen" noch einen Link haben?