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Erstellung Tax-Voucher (Schweiz) und Kosten

Griseldis
Experte ★
130 Beiträge

Hallo zusammen, hallo @SMTcomdirect ,

 

ich hätte einen Verbesserungsvorschlag hinsichtlich des Verfahrens bei Tax-Vouchers für die Schweiz:

 

Derzeit läuft es so, dass man jeden Tax-Voucher bei comdirect anfordern muss. Jede Anforderung muss einzeln bearbeitet werden und anschliessend erfolgt der Postversand mit Anschreiben. Dieses Vorgehen verursacht Kosten, was die Gebühr von €14,90 + MwSt zur Folge hat.

 

Ein Originaldokument ist jedoch keine Anforderung der ESTV, der Tax-Voucher muss lediglich als PDF im entsprechenden Portal hochgeladen werden.

 

Daher wäre es in meinen Augen kostengünstiger und für alle Seiten mit deutlich weniger Aufwand verbunden, wenn Tax-Vouchers mit der entsprechenden Dividendenabrechung standardmässig und automatisiert als PDF in die Postbox eingestellt würden. Die Kundenanforderungen würden entfallen, die Bearbeitung der Anfragen, Ausdruck und Versand der Dokumente ebenfalls. Sprich - comdirect spart Geld und könnte das durch Wegfall oder zumindest deutliche Reduzierung der Gebühr an die Kunden weitergeben.

 

Viele Grüsse

Griseldis

 

 

5 ANTWORTEN

Krügerrand
Experte ★
263 Beiträge

Eine verlinkte gesetzliche Grundlage, auf der basierend eine digitale Zusendung ausreichend ist, wäre gut. Wenn man nämlich auf der Upload-Seite bestätigt, dass das Dokument im Original vorliegt, bringt das dem Ersteller wenig.

 

Auch wenn es kostengünstiger wäre, glaube ich nicht, dass dieser Kostenvorteil weitergegeben wird, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass 14,90 EUR kostendeckend für den Vorgang sind. Aber geringere Kosten für die Commerzbank wäre ja auf deren Seite auch schon ein Vorteil.

Dem entgegen stehen die Kosten und Kapazitäten für ein entsprechendes Digitalisierungsprojekt. 

Griseldis
Experte ★
130 Beiträge

@Krügerrand  schrieb:

Eine verlinkte gesetzliche Grundlage, auf der basierend eine digitale Zusendung ausreichend ist, wäre gut. Wenn man nämlich auf der Upload-Seite bestätigt, dass das Dokument im Original vorliegt, bringt das dem Ersteller wenig.


Das entfällt hier, da ich mich auf das Portal der ESTV beziehe, was nur den Upload des Tax-Voucher als PDF verlangt. Da das Dokument der comdirect nicht original unterschrieben sondern nur vervielfältigt ist und als hochgeladener Scan anerkannt wird, dürfte das kein Problem sein.

HP1999
Autor
1 Beiträge

Hallo liebe Community,

 

gerne möchte ich euch meine Erfahrung mit meiner Quellensteuerrückerstattung für 2023 mitteilen.

 

Da ich lange in der Schweiz gelebt habe war ich relativ sicher, dass ein "einfacher" Steuernachweis für die Rückerstattung akzeptiert wird.

 

Ich habe den Antrag am 13.01.2024 über das Portal der ESTV eingereicht und jeweils pro Aktie die beiden von der Bank (Commerzbank) erhaltenen Dokumente, "Gutschrift fälliger Wertpapier-Erträge" und "Steuerliche Behandlung: Ausländische Dividende....", hochgeladen. Das erstellte Formular der ESTV, "Antrag auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer", habe ich zur Wohnsitzbestätigung per Post an das Deutsche Finanzamt geschickt. Die Bestätigung kam nach etwa 2,5 Monaten. 

 

Das bestätigte Formular habe ich per Post am 10.04.2024 in die Schweiz geschickt. Am 15.04.2024 bekam ich über das Portal die Nachricht, dass der Vorgang abgeschlossen ist und die Erstattung innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto erfolgt.

 

Einen separaten Tax-Voucher hat die ESTV nicht verlangt.

 

Insgesamt war der zeitliche Aufwand sehr überschaubar. Der Kostenaufwand betrug <2€ (Porto).

 

Viele Grüsse

Griseldis
Experte ★
130 Beiträge

@HP1999 

Auf Nachfrage hat mir die ESTV aktuell mitgeteilt, dass man auf Tax Vouchers nicht verzichten kann. In Deinem Fall hast Du wohl einfach Glück gehabt, dass die Erstattung ohne Tax Voucher durchging. Verlassen würde ich mich darauf nicht.

SMT_Chris
Community Manager
Community Manager
1.467 Beiträge

Hallo @Griseldis und alle anderen, 

 

danke für die Verbesserungsvorschlag. 

 

Leider wird es erst einmal keine Anpassung an den bisherigen Prozessen geben. 

 

Hintergrund ist, dass wir zwei verschieden Steuererstattungsmodelle anbieten. A) Einreichung einer DBA-Vollmacht und B) Ausstellung von Tax-Voucher. Da wir beides anbieten, sind wir dazu angehalten die Tax-Voucher im Original auszustellen und hier benötigen wir die manuelle Prüfung, ob eine DBA Vollmacht vorliegt oder eben nicht. Uns ist bewusst, dass andere Bank automatisch zu jeder Dividendenzahlung einen Voucher erstellen. Diese bieten aber den Service der DBA-Vollmacht nicht an.

 

Viele Grüße

Christoph