Betrug ?
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am 01.08.2020 17:57
Hallo. Was ist wenn mein örtlicher Stromanbieter, Stadtwerke Frankenthal, meine Kündigung nicht anerkennen wollte weil ich Auswanderte zum 01.08.20 da ich keine Abmeldung bzw Meldebescheinigung von Österreich vorlegte... waren die extrem unfreundlich.. aber zum 31.07.20 haben sie mich aus dem Vertrag gelassen.
So!! Ich widerrufte die Einzugsermächtigung und um mich zu .. ärgern... denke ich .... buchten sie am 31.07.20 den August noch ab obwohl der Vertrag rechtmäßig gekündigt ist auch schriftlich von denen haben die jetzt Abgebucht .
Frage. So etwas zu missbrauchen die Kontoverbindung ohne gültige Einzugsermächtigung und nach Beendigung des Vertrages...einfach Geld abbuchen ist das nicht ein klarer Betrugsversuch oder Betrug oder Unterschlagung??
Kennt sich wer da aus bitte ? Nur weil ich denen ihre unverschämten Fragen.. was die alles wollten .. vom Besitzer die Telefonnummer weil sie ihn informieren wollten das ich gehe und den Besitzer sogar einfach einen Vertrag schickten.. und wollten wissen wohin ich Auswandere und alles schriftlich Belegt . Schlimmer als jede Behörde. Rein um mir zu Schaden oder Arbeit zu machen und Kosten zu verursachen .. die Rücklastschrift Kosten von 4.50 mir berechnet ..
Dürfen die Abbuchen ohne Erlaubnis?
Bitte um eine Rechtsauskunft. Danke
MfG S.M.
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01.08.2020 20:03 - bearbeitet 01.08.2020 20:07
@Mörfi schrieb:
Bitte um eine Rechtsauskunft. Danke
MfG S.M.
Hallo @Mörfi ,
das ist leider nicht möglich. Das Rechtsberatungsgesetz sagt:
Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung (...), darf geschäftsmäßig - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist.
Grundsätzlich gibt es zwei Vertragsbeziehungen: einen Stromliefertrag zwischen dir und den Stadtwerken und einen Kontoführungsvertrag zwischen dir und der comdirect.
Was die Stadtwerke dürfen (oder nicht dürfen) ist durch den Stromliefervertrag festgelegt.
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am 03.08.2020 12:00
-Da du einen Vertrag mit Ihnen hast und (wie es scheint) ihn außerordentlich durch Umzug kündigen willst. Sollte erwartet werden, dass du kooperierst, damit Sie die außergewöhnliche Kündigung auch aktzeptieren können. Ansonsten kann ja jeder behaupten "Ich bin ins Ausland gezogen, bitte Vertrag kündigen". Man benötigt für jede außergewöhnliche Kündigung einen Nachweis. Wenn du mit SEPA bezahlt hast, dass haben sie eine gültige Einzugsermächtigung. Würdest du zum Beispiel 3000 kwh mehr im Jahr verbraucht haben, als im Vertrag vorgesehen, dann dürfen die auch gut und gerne mal 500-750€ von deinem Konto abziehen auch ohne Ankündigung.
Und das dein Vertragspartner deine Telefonnummer, Anschrift und E-Mail will, ist wohl auch das normalste auf der Welt.
Wie ich mein Vorredner anschließe. Das ist keine Rechtsauskunft. Einfach die vom Stromanbieter gesendeten Unterlagen sammeln und zu einem Rechtsanwalt damit gehen. Aber Achtung die Erstberatung (zumindest in Deutschland) kann auch von 80-200€ reichen und da hat der Anwalt noch keinen Finger gekrümmt 😉
Am besten mit dem Stromanbieter in Kontakt treten und mit dem normal kommunizieren. Solange es kein Scam-Anbieter ist, können die auch alles normal erklären. Das gleiche gilt übrigens für Handy/Internet-Verträge, Versicherungen und Fitnesstudio-Verträgen. Jede außergewöhnliche Kündigung benötigt den Nachweis.
Liebe Grüße
Rob (der keinen juristischen Titel hat und damit nur "Ratschläge" ohne Fachwissen erteilt 🙂
07.08.2020 11:47 - bearbeitet 07.08.2020 11:51
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07.08.2020 11:47 - bearbeitet 07.08.2020 11:51
Das Blöde in der heutigen Zeit, nicht nur bei den Strom- und Telefonlieferanten, auch bei vielen Banken, ist doch, dass der Kunde alles am Telefon regeln soll. ich lehne das ab, da die Dienstleister alle Gespräche als Beweismittel aufzeichnen, ich als Kunde habe aber nichts in der Hand, da ich solche Technologie nicht besitze.
Will man die Dinge aber per e-mail oder per Post regeln (da hat man ja selbst dann einen Beleg), fehlen auf den Rechnungen, Kontoauszügen und ähnlichem fast immer die Angaben der e-mail oder Postadresse.
Auf einer Aktienkaufabrechnung gibt comdirect nur eine Tel. Nummer an, aber auch die Umsatzsteuernummer, die für den Privatkunden unwesentlich ist. Und für den den Rest eine längere Belehrung mit Hinweis auf die AGB.
Sowas ist natürlich wenig kundenfreundlich. Da lobe ich mir das Finanzamt, die haben auf ihren Abrechnungen volle Firmenbezeichnung, Adresse, Sachbearbeiter und e-mail und Tel. Nr.
07.08.2020 12:38 - bearbeitet 07.08.2020 12:43
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07.08.2020 12:38 - bearbeitet 07.08.2020 12:43
@EU_1 schrieb:Will man die Dinge aber per e-mail oder per Post regeln (da hat man ja selbst dann einen Beleg), fehlen auf den Rechnungen, Kontoauszügen und ähnlichem fast immer die Angaben der e-mail oder Postadresse.
E-Mail kann ich ja noch verstehen. Aber eine Postadresse ist VERPFLICHTEND. Eine Rechnung ohne Geschäftsanschrift wäre nicht erlaubt. Auch auf jeglicher anderen Geschäftskorrespondenz ist eine Anschrift anzubringen. Andererseits findest du die ja auch auf den Codi-Schreiben nicht (s.u.). Insofern würde ich hier auf PEBKAC tippen.
Auf einer Aktienkaufabrechnung gibt comdirect nur eine Tel. Nummer an, aber auch die Umsatzsteuernummer, die für den Privatkunden unwesentlich ist. Und für den den Rest eine längere Belehrung mit Hinweis auf die AGB.
Hmm... ich finde hier überall comdirect bank AG, 25451 Quickborn -- manchmal auch als PLZ 25449. (Die CoDi kennt scheinbar ihre PLZ nicht oder benutzt ihr Zustell-PLZ als Großkunden-PLZ 😉 ¹)
Da lobe ich mir das Finanzamt, die haben auf ihren Abrechnungen volle Firmenbezeichnung, Adresse, Sachbearbeiter und e-mail und Tel. Nr.
Hier nicht (fett markiertes) -- außerdem führt doch ein FA keine Firma?
¹ Nachgeschaut: 25449 ist die Großkunden-PLZ, 25451 die Zustell-PLZ

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