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"Entsorgung" der PRAKTIKER-Aktien
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am 26.04.2018 22:26
@Mullfinger: Wenn die Praktiker-Aktien seit über einem Jahr keinen Börsenkurs mehr haben, ist der Verlust aus steuerlicher Sicht leider verloren. Die Vorschrift aus dem EstG, die ich zitiert habe, ist da ganz eindeutig.
Verbuche es als Lehrgeld. Und denk in Zukunft daran, für Einzelaktien immer Stopkurse zu setzen, um derart hohe Verluste zu vermeiden - Verluste durch Hoffnung auf bessere Zeiten ist leider ein typischer Fehler vieler Privatanleger. Mehr dazu steht hier.
Kopf hoch.
nmh
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am 27.04.2018 08:31
@nmh schrieb:
@Mullfinger, @Zargoras und alle:
im Prinzip funktioniert dieser Trick ...
... Vielleicht könnte das @SMTcomdirect ergänzend zu meiner Aussage eine kurze Auskunft von meinen Freunden (Profis!) in der Steuerabteilung (Grüße, bitte!) einholen und posten? Vielen Dank!
nmh
Moin² @nmh,
ich habe deine Anfrage & Grüße wunschgemäß adressiert und melde mich wieder bei dir, wenn ich mehr weiß.
Gruß aus Quickborn
Erik
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am 27.04.2018 09:35
Hallo @nmh,
meine Kollegen aus der Steuerabteilung lassen dich herzlich grüßen und haben deinen Ausführungen nichts hinzuzufügen.
Gruß
Erik
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am 25.05.2018 09:32
...bin durch Zufall auf diese Diskussion gestoßen, weil ich ebenfalls Leid Tragender bin. Vielen Dank an alle, die hier wertvolle Infos verbreitet haben!
25.05.2018 13:58 - bearbeitet 25.05.2018 14:02
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25.05.2018 13:58 - bearbeitet 25.05.2018 14:02
Für Optionsscheine hat der BFH entschieden, dass auch bei einer wertlosen Ausbuchung ein steuerlich zu berücksichtigender Verlust vorliegt, der mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden darf.
Zu der Frage, ob dies auch bei Aktien gilt, ist soweit ich weiß seit letztem Jahr ein Verfahren beim BFH anhängig.

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