am 22.01.2018 19:17
Hallo,
ich bespare seit letztem September ETFs. Meine monatliche Sparrate liegt bei 65€ , spare aber noch übers Jahr Geld, daher Beträgt meine letzte Sparrate im Dezember wohl über 300€. Ich bin 21 Jahre alt und gehe noch zur Schule. Meine Frage liegt jetzt bei der Besteuerung! Muss ich Steuern bezahlen, obwohl ich noch Schüler bin?
Kann mich wer bitte dahingehen Aufklären, danke 🙂
am 26.11.2018 22:46
Hallo,
das liegt daran, dass Aktienverluste gesondert behandelt werden; sie sind ausschließlich mit Aktiengewinnen verrechenbar.
Was das für einen Sinn macht? - frag die Politiker die das verbrochen haben.
Es kann eigentlich nur nachteilig sein, und zwar wenn man keine ausreichenden Aktiengewinne mehr bekommt (niemals mehr im Leben). Hört sich jetzt etwas abwegig an, aber denk mal an einen großen Crash.
Und ungerecht ist es auch, weil Dividenden nicht in den Aktientopf wandern, der Dividendenabschlag aber sehr wohl. Wenn eine AG beispielsweise eine Sonderdividende von 80%* des Kurses ausschüttet dann kann man die Dividende nicht mit dem Kursverlust verrechnen.
*so etwas hatte ich im Prinzip 2016 bei der Übernahme von EMC durch Dell (speziell bei Übernahmen, Fusionen und ähnlichen Dingen gibt es aber Sonderregelungen, siehe etwa HP)
Stefan
am 26.11.2018 22:50
Ok, hat ich heuer auch bei Dr. Keurig.
Naja egal, wieder was gelernt.
Aber ich muss jetzt aktiv nichts machen und sollte ich nächstes Jahr eine Aktie mit „Gewinn“ verkaufen zahl ich erstmal keine Steuern?
Wird dann eig. Zuerst der Freibetrag verbraucht oder zuerst der Übertrag?
Grüße
Bert
am 26.11.2018 22:53
Hallo nochmal,
das mit dem Vortrag hatte ich noch vergessen.
Das bedeutet, dass der Verlust bei der Bank stehen bleibt und auf die nächsten Aktiengewinne wartet; diese würden dann sofort verrechnet, wären also steuerfrei.
Alternativ kann man eine Verlustbescheinigung beantragen (Stichtag immer der 15.12., danach geht nichts mehr). Damit könnte dann mit Aktiengewinnen bei anderen Banken verechnen werden, und/oder die Verluste würden auch beim Finanzamt vorgetragen, man bekommt dann einen Feststellungsbescheid (was blöd ist, denn man wartet dann im Schnitt etwa ein Jahr auf die Verrechnung/Erstattung).
Stefan
am 26.11.2018 22:57
Hallo,
>>>Wird dann eig. Zuerst der Freibetrag verbraucht oder zuerst der Übertrag?
Der Vortrag geht dem Sparer-Pauschbetrag vor, immer.
Das kann man nur mit 2 unterschiedlichen Banken umgehen (kein Zweitdepot bei der selben Bank, damit geht es nicht). Und mit Günstigerprüfung geht das auch nicht, weil man dann wieder alle Banken erklären muss.
Stefan
am 28.11.2018 06:56
Danke an alle.
Die Steuern für die bereits erhaltene Dividende kann man nicht zurückholen?
Dann versteh ich jetzt wieso es "besser" ist Aktien zu kaufen die keine Dividende zahlen.
Hier kann man vielleicht erhaltene Verluste mit anderen Gewinnen ausgleichen.
Oder täusche ich mich?
Grüße
Bert
am 28.11.2018 16:27
Hallo,
>>>Die Steuern für die bereits erhaltene Dividende kann man nicht zurückholen?
Richtig.
>>>Dann versteh ich jetzt wieso es "besser" ist Aktien zu kaufen die keine Dividende zahlen.
So pauschal kann man das nicht sagen. In manchen Fällen ist es sinnvoll, die Kapitalerträge zu glätten (in jedem Jahr ähnlich hoch).
Das funktioniert zwar auch indem man verkauft, aber mit Dividenden ist es doch komfortabeler.
Außerdem sollte man nach Möglichkeit immer den Sparer-Pauschbetrag ausschöpfen.
>>>Hier kann man vielleicht erhaltene Verluste mit anderen Gewinnen ausgleichen.
Oder täusche ich mich?
Wie weiter oben schon gesagt: Aktienverluste nur gegen Aktiengewinne. Aktiengewinne gehen hingegen gegen alle Kapitalanlagen, beispielsweise Verluste aus Optionsscheinen, Zertifikaten, Anleihen oder Fonds.
Stefan
am 28.11.2018 17:43
@Bert1989 schrieb:Bzw. gibt es eine Möglichkeit diesen Gewinn/Verlust vorab gegenzurechnen?
Was bringt es jetzt Steuern zu zahlen und später wieder welche zurück zu bekommen?
Grüße
Bert
Du könntest es eventuell durch einen weiteren Wertpapierverkauf ausgleichen.
Einen Buchgewinn realisieren, um einen Verlust auszugleichen. Oder einen Buchverlust realisieren, um einen Gewinn auszugleichen. Jeweils innerhalb des gleichen Verrechnungstopfes.
am 28.11.2018 21:35
@NordlichtSH schrieb:Einen Buchgewinn realisieren, um einen Verlust auszugleichen. Oder einen Buchverlust realisieren, um einen Gewinn auszugleichen. Jeweils innerhalb des gleichen Verrechnungstopfes.
Ich les da grad drüber und muss doof nachfragen, da ich mit der Fachtermini der Buchführung oder Rechnungswesen nicht vertraut bin. Könntest du mir das so erklären, als wäre ich 10 Jahre alt oder Oma Kalupke?
Ich mein das ernst. 😉
am 29.11.2018 09:52
1. Verrechnungstopf: Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Aktien.
2. Verrechnungstopf: sonstige
Im 2. Topf landen z.B. Dividenden oder Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Zertifikaten, Fonds und anderen Wertpapieren.
Das Buchgewinn/Buchverlust-Beispiel erläutere ich jetzt nur für Topf 1, gilt entsprechend auch für den Topf 2. Den Inhalt der beiden Töpfe kannst du steuerlich aber nicht zusammenwerfen, das muss getrennt bleiben.
Angenommen, du hast Aktie A mit einem Verlust von 500 € verkauft. Dann ist das ein realisierter Verlust.
In deinem Depot befindet sich auch noch Aktie B, die 500 € im Plus steht. Solange du die Aktie nicht verkaufst, sind die 500 € aber nur ein Buchgewinn. Der kann weiter steigen, aber auch sinken.
Wenn du Aktie B ebenfalls verkaufst, hast du den Buchgewinn von 500 € realisiert und kannst ihn mit dem Verlust von Aktie A ausgleichen.
Umgekehrt funktioniert das auch. Wenn du Aktie A mit einem Gewinn von 2.000 € verkauft hast (und du anteilig Kapitalertragsteuer bezahlt hast, weil dein Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist), du aber noch eine Aktie B im Depot hast, die 2.000 € im Minus steht, kannst du den Buchverlust realisieren, indem du die Aktie verkaufst.
Der Verlust wird dann mit dem Gewinn aus dem Verkauf von Aktie A verrechnet, und du bekommst die Kapitalertragsteuer erstattet.
Will man Aktie B aus irgendeinem Grund gern behalten, kann man sie danach erneut kaufen. Da muss man halt überlegen, ob sich das lohnt. Denn Kauf und Verkauf kostet ja auch Gebühren.
am 29.11.2018 14:56
Ui, vielen herzlichen Dank, dass du dir diese Mühe gemacht hast! 🙂 Das war sehr gut erklärt!