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Französische Quellensteuer 2018

83 ANTWORTEN

Schade
Autor ★★★
38 Beiträge

@hvdLieber hvd,

gerne komme ich deinen Wunsch nach und möchte Dich auf die AXA Vorabreduzierung bei der comdirect hinweisen (mein Beitrag hier vom 14.06.19)

hvd

"Wenn du die Welt wieder verstehst,

will sagen, wenn du kostenlos deine "riesige" Rückerstattung bekommen

oder sogar eine Vorabfreiung erreicht hast,

solltest du deinen Erfolg melden.

 

Ja, dann würde ich aber die Welt nicht mehr verstehen,

will sagen, müsste ich mein Wissen um das Quellensteuer Rückerstattungsverfahren Frankreich auf den Prüfstand stellen."

Schade
Autor ★★★
38 Beiträge

@zumben  @RichAlex ,

falls es nach wie vor gilt, dass man zunächst die teure Hürde Rückerstattungsverfahren überspringen muss, wie mir immer wieder von comdirect erklärt wurde, kann ich noch folgende Anregung geben: Laut comdirect werden bei einem Rückerstattungsverfahren nur 20 € externe Gebühren fällig, falls sich die Aktien in einer französichen Lagerstelle befinden. Dagegen fallen externe Gebühren über 71,40 € an bei einer deutschen Lagerstelle. Somit sollte im Falle einer Lagerstelle in Frankreich die comdirect bereits ab 25 €  + 23,80 € + 20 € = 68,80 € rückerstattungsfähiger Quellensteuer aktiv werden.

Daher hatte ich im September 2017 meine Axa-Aktien umstellen lassen von Verwahrungsart "004 Girosammeldepot" auf Verwahrungsart "631 Frankreich". Das Ganze hat mich 2,68 € für den Lagerstellenwechsel und ein Anruf bei der comdirect gekostet.

Ob das mit den externen Gebühren von 20 € bzw. 71,40 € stimmt kann ich natürlich nicht beschwören, da ich ja immer noch nicht den Bescheid für das  AXA Rückerstattungsverfahren aus dem Jahre 2018 bekommen habe und meines Wissens noch keiner etwas analoges in der Community oder sonstwo im Netz hinterlegt hat.

 

nebukad
Autor ★
3 Beiträge

Hallo Schade,

 

wärst du bereit zu sagen, WO diese Aktien gelagert sind?

 

Comdirect hat mir geantwortet, das ginge nur bei französischer Lagerstelle, als ich mit Bezug auf Dein Posting nachgefragt habe.

 

Beste Grüße

nebukad

Schade
Autor ★★★
38 Beiträge

@nebukadAnbei zunächst zwei Fotos der Ausbuchung.

Dem ist zu entnehmen, dass der Begünstigte wie folgt lautet:

BEGUENSTIGTER Abwicklungsdep. Offene Verlag GS-MO 2.2.1 Secur. Depot Mgmt. Neue Boersenstrasse 1 60487 Frankfurt am Main

Klingt irgendwie nicht sonderlich französisch. In dem Gebäude saß mal die Deutsche Börse, die ja aus steuerlichen Gründen nach Eschborn umgezogen ist. Nach langem Leerstand nutzt wohl die Commerzbank das Gebäude.

Ausbuchung AXA obenAusbuchung AXA obenAusbuchung AXA untenAusbuchung AXA unten

Und nun noch zwei Fotos der Einbuchung aus denen unter anderem hervorgeht, dass die Verwahrungsart  nun "631 Frankreich" ist.

Einbuchung AXA obenEinbuchung AXA oben

Einbuchung AXA untenEinbuchung AXA unten

Haben Dir die comdirect-Mitarbeiter mitgeteilt, dass nach wie vor erst ein Rückerstattungsverfahren durchlaufen werden muss bevor überhaupt ein Vorabreduzierungsverfahren möglich ist?

 

nebukad
Autor ★
3 Beiträge

Hallo Schade,

 

vielen Dank!

 

Sieht so aus, als ob das zumindest zusammenpasst, Lagerort scheint französisch zu sein.

 

Haben Sie Dir für die Umlagerung was berechnet?

 

re-vorgelagertes Rückerstattungsverfahren:

Hatte Deine Postings so verstanden, dass es in Deinem Fall gerade ohne geklappt hat.

 

Ich habe in 25 Jahren comdirect noch nie was aus Frankreich zurückbekommen.

Schade
Autor ★★★
38 Beiträge

@nebukadIn meinem untersten Foto sind die Kosten für die Umlagerung zu ersehen: 2,68 € inklusive MwSt.

re-re-vorgelagertes Rückerstattungsverfahren: ich habe auch das "Gefühl", dass es in meinem Fall ohne geklappt hat.

Ich werde einfach mal nachfragen ob das vorgelagerte Rückerstattungsverfahren nun doch nicht benötigt wird.

Schade
Autor ★★★
38 Beiträge

@nebukadWie versprochen habe ich comdirect folgendes gefragt:

 

"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für ihre Rückmeldung und die Erläuterungen.
In der Zwischenzeit habe ich die Nachtragsabrechnung zur AXA-Dividendenausschüttung 2019 erhalten und die 17,2% der Quellensteuer wurden erstattet und auch die externen Gebühren betrugen 10 €, wie mir im Vorfeld im Falle einer Lagerstelle Frankreich genannt wurden.

Was ich noch nicht verstanden habe:
Die Vorabreduzierung ("Vorabbefreiung") für 2019 hat ja wie oben beschrieben funktioniert, zu diesem Zeitpunkt war aber der Antrag zur Erstattung der Dividendenzahlungen aus 2018 , wie in ihrer Email vom 23.05.19 zu ersehen, noch gar nicht gestellt.
Mir wurde die letzten zwei Jahre von ihrer Seite erklärt, dass zunächst immer ein Rückerstattungsverfahren durchlaufen muss, bevor ein eine Vorabreduzierung französischer Quellensteuer überhaupt möglich ist.

Hat sich hier in der Vorgehensweise etwas geändert?

Können Sie mir bitte auch die externen Gebühren nennen, wenn eine Vorabreduzierung greift und die französischen Aktien sich in einer Lagerstelle Deutschland befinden.

Vielen Dank für ihre Bemühungen."

 

Hier kommt die Antwort in der keine Antwort auf meine beiden Fragen enthalten ist:

 

"Sehr geehrter Herr xxxx,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Gerne hätten wir Ihr Anliegen persönlich mit Ihnen besprochen. Da wir Sie jedoch telefonisch nicht erreicht haben, wenden wir uns auf diesem Wege an Sie.

Die anrechenbare, aber nicht angerechnete ausländische Quellensteuer fließt in den Verrechnungssaldo "Anrechenbare ausländische Quellensteuer" und kann ggf. bei späteren steuerpflichtigen Erträgen herangezogen werden. Zum Jahresende wird dieser Verrechnungssaldo in Ihrer Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen und nicht in das Folgejahr übertragen.

Für Erträge haben Sie die Möglichkeit einer Erstattung oder Vorabbefreiung des rückforderbaren Teils der Quellensteuer. Sofern dieses im Hinblick auf die anfallenden Entgelte wirtschaftlich sinnvoll erscheint, werden wir eine Erstattung bzw. Vorabbefreiung gerne für Sie veranlassen, da Sie uns dazu bereits einen Auftrag erteilt haben.

Herr xxx, die Erstattung der Quellensteuer soll zeitnah nach der jeweiligen Dividendengutschrift erfolgen. Im Jahr 2018 kam es durch technische Herausforderung teilweise zu Verzögerungen, bzw. verspäteten Quellensteuererstattungen."

 

Warum veröffentliche ich das hier? Weil dies zum xten mal ein Beispiel ist, dass auch auf Seiten von comdirect offentsichtlich die meisten Mitarbeiter nicht wissen wie das Verfahren einer Quellensteuererstattung bzw. Reduzierung in ihrem eingenen Hause vonstatten gehen sollte.

 

Ich wiederhole meine Forderung: Es muss eine transparente Liste geschaffen werden bezüglich Quellensteuererstattung/reduzierung inklusive fremder Spesen und Beträgen ab denen comdirect aktiv wird um Frustration auf Kunden- und comdirect-Mitarbeiterseite abzubauen. Diese Liste wäre viel weniger Aufwand als die unzähligen Emails und Telefonate rund um diesen Themenkomplex. Ich habe inzwischen einen ganzen Ordner nur zur Fragestellung: Die comdirect und die französische Quellensteuer

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Da könnten Digitalisierung und Automatisierung tatsächlich helfen um a) Aufwand zu reduzieren und b) die Qualität zu steigern.

 

Die Depotüberträge laufen scheinbar auch noch analog und manuell. Der Vorteil der anderen Bank ist dass sie eine aktuellere IT hat und sich nicht mit einer fragmentierten Architektur aus Vorgängerorganisationen (Commerzbank, Dresdner etc) herumschlagen muss. Ich kenne das von der eigenen Firma. Aber es geht am Umbau kein Weg vorbei. An sowas sieht man dann auch, dass es schon auf Kundenseite zu Beeinträchtigungen (und damit punktuell zu Wettbewerbsnachteilen) führt.

Schade
Autor ★★★
38 Beiträge

Liebe Freunde französischer Quellensteuer,

ich habe nun bei der comdirect nachgehackt und meine beiden Fragen nochmals gestellt, nur für den Erkenntnisgewinn der Community Smiley (fröhlich). Hier das auf die Kernfragen reduzierte Anschreiben:

"Frage 1:
Ist es nach wie vor notwendig erst einmal die Rückforderung im Standardverfahren durchlaufen zu müssen bevor man an der Vorabbefreiung teilnehmen kann?"

"Frage 2: Welche fremden Spesen fallen an, wenn die Vorabbefreiung für französische Quellensteuer greift und sich die Aktien in einer Lagerstelle Deutschland befinden."

 

Und siehe da, anscheinend bin ich auf die richtige Mitarbeiterin getroffen, zumindest klingt die Antwort plausibel:

 

Guten Tag,xxx,

gerne beantworten wir Ihre Fragen zur französischen Quellensteuer.

Grundsätzlich verlangt Clearstream einmalig 60 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer pro Jahr für die Hinterlegung der Wohnsitzbestätigung. Daher ist es nach wie vor notwendig, eine Rückforderung im Standartverfahren zu durchlaufen, bevor das Relief at Source Verfahren angewendet werden kann.
Jedoch hat es beim Relief at Source Verfahren für französische Bardividenden zum 01.04.2019 eine Änderung gegeben - allerdings wird dieses derzeit nur für in Frankreich gelagerte Aktien angewandt.
Voraussichtlich wird das Relief at Source Verfahren ab 2020 auch für girosammelverwahrte Aktien angeboten. Derzeit gehen wir ebenfalls von 10 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer aus."

 

Die Kernerkenntnis ist für alle, die französische Dividendentitel bei der comdirect halten wollen, dass sie, wie von mir weiter oben beschrieben, die Lagerstelle für 2,68 € nach Frankreich verlagern sollten um mit Sicherheit an einem Vorabreduzierungsverfahren teilnehmen zu können. In diesem Falle sollte die Vorabbefreiung spätestens ab 10 € + MwSt (wie meiner Abrechnung zu ersehen wurden aber nur 10 € ohne MwSt berechnet, bin halt Korinthenkacker) für externe Spesen + 5 € + MwST comdirect-Gebühren + 25 € die übrig beiben müssen = 42,85 € erstattungsfähige Quellensteuer, greifen.

 

Nun wird auch klar warum die Vorabreduzierung am 06.05.19 bei mir gegriffen hat: nicht weil, wie in den vielen Emails beginnend in 2017 und gemeinsam mit comdirect vereinbart, ein Rückerstattungsverfahren für die Dividende 2018 eingeleitet wurde sondern nur weil am 01.04.19 die Änderung bezüglich der in Frankreich gelagerten Aktien erfolgte.

schachi2712
Autor ★
9 Beiträge

Hallo HenryWZ,

haben Sie von dem Bundestagsabgeordneten eine Rückmeldung erhalten? Das derzeitige Prozedere, um doppelt oder zuviel gezahlte Steuern zurückzufordern ist ja offensichtlich eine Zumutung für uns Kunden, zumal auch kostenintensiv.