am 21.08.2018 20:36
@chi schrieb:@Getrabro: Ich meinte nur, weil diese Aussage …
@Getrabro schrieb:Der steuerliche Vorteil besteht darin, dass du eben jenen steuerlichen Freibetrag (801€ für Alleinstehende, 1602€ für Ehepaare) ausnutzen kannst. Dies ist mit einem thesaurierenden ETF nicht möglich, da du keine Ausschüttungen vorgenommen werden, auf die du diesen Freibetrag anwenden könntest.
… eben nicht (mehr) stimmt. Auch mit thesaurierenden Fonds nutzt man den Freibetrag; man braucht nur entsprechend mehr Anlagevolumen, um ihn ganz auszuschöpfen.
Aber genau dieses Anlagevolumen ist ja hier nicht vorhanden.
Naja, grundsätzlich gebe ich dir trotzdem Recht. Mittlerweile ist es mehr eine Geschmackssache.