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"A payer can recall a SEPA Credit Transfer within 10 working days (...)"

Fassbrause
Autor ★
5 Beiträge

Auf der Website meiner Bank in Großbritannien steht:

 

"Note: A payer can recall a SEPA Credit Transfer within 10 working days of it being paid into your account. If this happens we'll deduct the SEPA Credit Transfer from your account."

 

Ist euch das schon mal in der Praxis passiert, dass eine eingegangene Überweisung wieder weggebucht wurde, weil der Absender sie zurückrief?

 

Was bedeutet das praktisch, wenn ich z.B. in einem Online-Auktionshaus etwas verkaufe, eine Überweisung eingeht, ich die Ware direkt danach absende, und ein unehrlicher Käufer die Überweisung sang- und klanglos über seine Bank zurückbuchen lässt? Wie läuft so etwas ab?

8 ANTWORTEN

paba
Mentor
889 Beiträge

Hallo @Fassbrause,

 

das wäre mir neu, dass man eine persönlich veranlasste Überweisung einfach wieder rückgängig machen kann. Das steht auch bei Haufe:

 

„Der SEPA-Credit-Transfer entspricht der bisherigen Überweisung. Der Zahlungspflichtige erteilt seiner Bank den Auftrag, einen bestimmten Betrag dem Zahlungsempfänger auf dessen Konto bei seiner Bank gutzuschreiben. Dieser Vorgang ist, sobald die Bank ihn ausgeführt hat, unwiderruflich. Der Zahler kann also den überwiesenen Betrag nicht zurückbuchen lassen.“

 

Meines Wissens geht das nur bei Lastschriften und zwar dort sogar ohne Angaben von Gründen. Das ist der Grund, weswegen ich bei Einkäufen im Internet gerne per Lastschrift bezahle (wenn die Ware Fehler hat oder sie nicht eintrifft, kann man die Lastschrift einfach zurückgeben).

 

Gruß paba

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Ich halte den Hinweis auf der Website der britischen Bank ebenfalls für unrichtig. Wenn man allerdings googelt "SEPA credit transfer 10 days", dann findet man viele Treffer. Jedoch immer mit einer einschränkenden Bedingung wie "duplicate sending, technical problems, fraud (recall)" oder "exceptional circumstances".

 

Könnte bitte das @SMTcomdirect  in der ZVA* nachfragen und eine Antwort posten? Danke!

 

nmh

 

______________________

*)  Nein, Ihr Witzbolde, ich meine nicht die Optiker.

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Hallo @Fassbrause,

Hallo @nmh,  

 

ich werde gerne klären, was unser Fachbereich zu einer derartigen Verlautbarung sagen kann und melde mich wieder bei euch.  

 

Grüße aus einem triefnassen Quickborn

Erik

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Das wäre nett, @SMT_Erik!  Hoffentlich spricht die ZVA mit Dir.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

nmh schrieb:

Das wäre nett, @SMT_Erik!  Hoffentlich spricht die ZVA mit Dir.

 

nmh

 


Hmm... @nmh, den Zeitungsverlag Aachen meinst du vermutlich auch nicht, oder?

Smiley (zwinkernd) Ist hier womöglich vom ehemaligen ZKA die Rede?

 

Gruß

Erik

kölle58
Mentor ★★★
2.021 Beiträge

ZKA   = Zentrale Kölner Architekten   Smiley (fröhlich)

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Für mich gilt jetzt: ZdA, solange Eure ZVA in Quickborrrrn (vom comdirect oder von der Commerzialbank, je nachdem) nichts dazu sagen will. Notfalls verklage ich Euch, und dann geht es für einige Projektmanager in die JVA.

 

Danke, @SMT_Erik,  dass Du dran bleibst (und bei der Gelegenheit auch Danke für Deinen Klick an der richtigen Stelle bei meinem epochalen, fast schon badischen Beitrag "eins zu zehn").

 

Meine Autoren arbeiten derzeit an einem neuen Running Gag für die Erwähnung von Quickborn, so was ähnliches wie bei Düssssssssssssssssseldorf. Vielleicht in der Art von "Quickborn (moin, schon gesehen, im Goldenen Bullen gibt's Lachskaus)". Aber meine Schlussredaktion findet den Gag nicht so richtig griffig, nicht so gut wie die Stösschen. Mal sehen, womit meine Autoren hochkommen (Anglizismus!!).

 

Derweil herzliche Jrösse

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

So, @Fassbrause, @nmh,

 

die Kollegen aus der ZVA* haben mir nun ihr Expertise zukommen lassen und siehe da, das Ganze geht mit rechten Dingen zu.  

 

Es handelt sich bei diesem Procedere um einen sogenannten SEPA-Recall. Der Auftraggeber einer Überweisung kann sich an sein Kreditinstitut wenden, um die Zahlung rückgängig zu machen. Die überweisende Bank wendet sich in diesem Falle an die empfangende Bank, die ihrerseits ihren Kunden über das Ansinnen informiert. Willigt der Zahlungsempfänger nicht in die Rückbuchung ein, kommt die Rückabwicklung nicht zustande.  

 

Ein SEPA-Recall kann im Falle eines Betrugsverdachts, einer technischen Störung oder bei einer Doppelüberweisung durchgeführt werden.  

 

Gruß aus Quickborn

Erik    

 

* ZVA = Zahlungsverkehrsabteilung (dank meiner jahrelangen Kreuzworträtselerfahrung hab ich's dann doch noch selber herausgefunden Lachender Smiley)