am 03.05.2019 19:55
Moin Community,
es hieß doch mit der Vorabpauschale soll alles einfacher werden.
Ich sitze bei der EKSt 2018 und da gibt es neuerdings eine Anlage KAP-INV: Die "Anlage KAP-INV ist für die Erklärung von Investmenterträgen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben, vorgesehen. Diese sind nicht aus den Steuerbescheinigungen der (deutschen) Depotbanken ersichtlich." Aber wie erkenne ich diese Investmentfonds dann? Die meisten Investmentfonds in meinem comdi-Depot sind ausländisch (i . d. R. Luxemburg, USA oder Irland), muss ich die alle extra in der KAP-INV angeben mit den Daten von 2018? Das wäre der Horror.
Weiß jemand genaues oder hat jemamd konkrete Beispiele?
Freundliche Grüße
blupp
am 03.05.2019 20:27
@blupp: Kannst du ignorieren, solange du nur bei deutschen Banken Depots hast. Die wickeln alles für dich ab. Wo die Fonds ihren Sitz haben, ist egal.
Solltest du hingegen Fonds bei einer ausländischen Bank verwahren lassen, mußt du dich mit der KAP-INV herumschlagen.
am 03.05.2019 22:45
Danke für die Antwort. Das hatte ich mir zunächst auch so gedacht, aber als ich bei meiner Internet-Recherche an keiner Stelle (Finanzamt-Infos, Info-Seiten bei Elster, Webseiten der Finanz-/Steuersoftware Hersteller und anderen Info Seiten zu dem Thema) eine entsprechende Information erhielt, wurde ich unsicher und habe hier nachgefragt. Kannst du eine Quelle (Internet) für deine Aussage nennen?
am 03.05.2019 23:25
@blupp: Du hast es ja selber zitiert: Die Anlage ist nur für Bestände, die nicht dem deutschen Steuerabzug unterlegen haben.