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Verrechnung KAP

ma.az
Autor
2 Beiträge

Hallo.  Ich habe in diesem Jahr aufgrund von Aktiengewinnen Kapitalertragssteuer gezahlt (wird ja von der comdirect einbehalten). Wenn ich nun Aktien im Minus verkaufe, mindert das die Gewinne und damit die zu zahlende KAP. Werden in diesem Fall die zu viel einbehaltenen Beträge durch die Bank wieder gutgeschrieben, oder muss ich das mit der Verlustbescheinigung nach Jahresende mit dem Finanzamt abrechnen?  Würde mich freuen wenn mir das jemand erklären könnte! Vielen Dank 

5 ANTWORTEN

NR
Experte ★★★
664 Beiträge

@ma.az  schrieb:

Hallo.  Ich habe in diesem Jahr aufgrund von Aktiengewinnen Kapitalertragssteuer gezahlt (wird ja von der comdirect einbehalten). Wenn ich nun Aktien im Minus verkaufe, mindert das die Gewinne und damit die zu zahlende KAP. Werden in diesem Fall die zu viel einbehaltenen Beträge durch die Bank wieder gutgeschrieben


Wenn das bei ein und derselben Bank unterjährig passiert (ist), dann wird Dir Ertrag erstattet. Ich weiß nur gerade nicht, wann. Vielleicht wissen da andere mehr, oder Du pingst das SMT-Team.

nmh
Legende
9.962 Beiträge

@ma.az 

 

Herzlich willkommen in dieser Community.

 

Das was Du meinst nennt sich "Steuerverprobung". Die Bank schreibt Dir automatisch zuviel bezahlte Steuern zurück. Andere Banken machen das zum Beispiel einmal pro Woche oder auch nur einmal pro Quartal ("Steueroptimierung" oder "nachträgliche Verlustverrechnung"). Bei comdirect hast Du einen großen Vorteil: Die Steuern werden bei comdirect unmittelbar (mit der Verkaufsabrechnung) erstattet, sobald Du Aktien mit Verlust verkaufst und noch Aktiengewinne im Topf hast!

 

Das Finanzamt brauchst Du nur, wenn Du bankenübergreifend Verluste verrechnen willst, oder wenn ausnahmsweise eine Bank die Steuern nicht korrekt berechnet hat.

 

Viele Grüße aus einem sonnigen München

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

ma.az
Autor
2 Beiträge

Vielen Dank für die Erklärung und einen schönen Restsonntag an alle.

 

Grüße aus Troisdorf 

Weinlese
Mentor ★
1.428 Beiträge

@nmh  schrieb:

Das was Du meinst nennt sich "Steuerverprobung". Die Bank schreibt Dir automatisch zuviel bezahlte Steuern zurück.


Wann findet eigentlich die Überweisung der Abgeltungssteuern an das Finanzamt statt? Behält die Bank die Steuern bis zum Jahresende ein, verrechnet dann alles mit Gewinnen und Verlusten und führt etwaige Steuern an das Finanzamt ab? Würde die Überweisung regelmäßig vor Jahresende stattfinden, würden sich über das Jahr immer wieder Fehlbeträge aufsummieren, die durch Steuererstattungen seitens des Finanzamts wieder ausgeglichen werden müssten.

 

Viele Grüße

Weinlese

nmh
Legende
9.962 Beiträge

@Weinlese 

 

Danke für Deinen Daumen. Die Antwort auf Deine Frage steht - gut versteckt - in Par. 44 Abs. 1 Satz 5 EStG. Das geht monatlich. Und wenn der Saldo mal negativ sein sollte, dann erstattet das Finanzamt der Bank die Steuer, die die Bank den Kunden erstattet hat.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.
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