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Verlustvortrag beliebig einsetzbar?

Dilaudid
Autor ★★★
53 Beiträge

Hallo,

Angenommen ich realisiere einen Verlust, der nicht mit Gewinnen verrechnet wird, und mache vom lebenslangen Verlustvortrag Gebrauch.

 

Werden die Verluste dann zwingend angerechnet, sobald ich wieder einen Gewinn mache, oder kann ich die Verluste auch noch später geltend machen? 

 

Ich frage, da es evtl. Sinn macht, den Verlust für einen späteren Zeitpunkt mit höheren Steuern (z.B wenn man aktuell noch die Günstigerprüfung machen kann) aufzuheben, anstatt ihn sofort zu benutzen, um die Steuerlast zu mindern.

 

 

12 ANTWORTEN

Fix1
Experte ★★
480 Beiträge

@Dilaudid  schrieb:

Bei ca 17.000 Euro entspricht der Grenzsteuersatz der Abgeltungssteuer, der Durchschnittssteuersatz ungefähr 10%. Wenn ich in einem Jahr nicht arbeite könnte ich also Gewinne in Höhe von 17000 Euro mit 10% anstelle von 25% versteuern. 

Der Durchschnittsteuersatz ist jedoch völlig uninteressant für dich. Wenn du überlegst: "Soll ich diese Kapitalerträge mit meinem persönlichen Steuersatz versteuern oder nocht?", dann interessiert dich nur der Grenzsteuersatz (eigentlich präziser: der Differenzsteuersatz). Denn die Kapitalerträge kommen "oben drauf" auf dein zu versteuerendes Einkommen (denn die anderen Einkünfte hast du ja ohnehin und unabhängig von diesen Kapitaleinkünften). Und damit werden sie mit dem Grenzsteuersatz von (in deinem Beispiel) 25% versteuert. Gegenüber dem Abgeltungsteuersatz hättest du dann keinen Vorteil. Dass deine gesamten Einkünfte in dem Jahr  durchschnittlich nur mit 10% versteuert werden, ist - wie gesagt - irrelevant. 

Um es zusammen zu fassen: Ja, du kannst durch ein zeitliches Steuern der Verlustbescheinigung abgeltungssteuerrelevante Verluste in die Zukunft verschieben. Das ist überhaupt kein Problem (weder für dich, noch für das FA). Aber ich bleibe dabei: Im Regelfall bringt das nicht den gewünschten Erfolg. Gerne gebe ich aber zu: Im Einzelfall mag das Sinn ergeben. Dann aber nur unter Berücksichtigung des Differenzsteuersatzes auf die fraglichen Kapitaleinkünfte, und nicht des durchschnittlichen Steuersatzes auf deine gesamten Einkünfte.

Dilaudid
Autor ★★★
53 Beiträge

In diesem Beispiel hätte ich 17000 Euro Aktiengewinne realisiert. Wieso 17000? Weil dann jeder weiterer Euro mit einem höherem Steuersatz verrechnet werden würde, als der Grenzsteuersatz.

 

Natürlich ist es für mich relevant, mit welchem Steuersatz die Kapitalerträge, für die es Sinn macht das ganze so zu versteuern, besteuert werden. 

Fix1
Experte ★★
480 Beiträge

Ok, mir war nicht klar, dass du nur Kapitalerträge realisieren wirst. Dann ist alles genau so in Ordnung, wie du es dir überlegt hast. Viel Erfolg weiterhin! 🙂

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