14.10.2022 17:48 - bearbeitet 14.10.2022 17:52
14.10.2022 17:48 - bearbeitet 14.10.2022 17:52
Eins mal vorweg (sollte selbstverständlich sein, aber kann ja nicht schaden): Ich bin kein Steuerberater, ich weiß auch nur was ich mir angelesen oder mal nachgefragt habe 😉
@MissSchwert schrieb:Verstehe ich es richtig, dass ich es entweder schaffen muss, das Faktorzertifikat zu verkaufen, bevor es auf 0,001 fällt, oder dass ich das darauf warten muss, dass die comdirect es wertlos ausbucht?
Prinzipiell nach aktuellem Stand ja. Soweit ich informiert bin gibt es noch keine Aussage seitens des BMF wie die Restwertzahlung von 0.001 steuerlich zu behandeln ist. Daher werden die bei comdirect (und vermutlich auch anderen) auch aktuell noch auf den Verlusttopf angerechnet. Wie lange das so bleibt ist die Frage. Dazu ist fraglich wie die Regelung umzusetzen ist, wenn vom BMF dann eine Anweisung kommt, ob die also erst zukünftig, ab sofort, oder rückwirkend umzusetzen ist.
Die Sache ist ja die, dass 0.001 zwar (realistisch, für den Anleger) ein Totalverlust ist, aber eben kein "Forderungsausfall" bzw. "wertloser Verfall", da diese Restwertzahlung in der Regel schon im Produktprospekt und/oder dem Basisinformationsblatt geregelt ist. Das heißt wenn das Zertifikat in den KO läuft, dann wird der "Wert" gemäß den Produktbedingungen einfach auf 0.001 festgesetzt und die "Forderung" des Kunden gegenüber des Emittenten bezieht sich dann eben auf diese 0.001. Und sobald der Emittent die zahlt ist der Wert zurückgezahlt und die Forderung beglichen.
So zumindest ist mein aktueller Kenntnisstand. Wenn jemand gegenteiliges weiß (bitte mit Quellen und kein "ich hab mal gehört"), würde mich das auch brennend interessieren 😉 Wenn es dazu schon Veröffentlichungen vom BMF gibt, dann hab ich diese bisher nicht gefunden.
@Silver_Wolf schrieb:Eine wertlose Ausbuchung darf wie gesagt nicht verrechnet werden.
Die Kernfrage ist ja, ob das BMF die Restwertzahlung als wertlos ansieht oder nicht. Denn 0.001 sind zwar "wenig" - um das mal diplomatisch auszudrücken - aber eben nicht "nichts". Der "Wert" ist gering, aber vorhanden. Und wie geschrieben gibt es nach meinem Kenntnisstand bisher keine Aussage dazu vom BMF.
Das ist nicht zu verwechseln mit einer gegenwertlosen Ausbuchung, die explizit vom Kunden beauftragt werden muss. Bei denen wird aber auf dem Formular auch auf die nicht stattfindende Verrechnung hingewiesen.
Notiz: Das kann in Einzelfällen auch vom Emittenten über die Lagerstelle kommen, ist aber extrem selten.
am 14.10.2022 18:05
herzlichen Dank, @Tarulia !
am 15.10.2022 10:08
@Silver_Wolf schrieb:Eine wertlose Ausbuchung darf wie gesagt nicht verrechnet werden.
Die Kernfrage ist ja, ob das BMF die Restwertzahlung als wertlos ansieht oder nicht. Denn 0.001 sind zwar "wenig" - um das mal diplomatisch auszudrücken - aber eben nicht "nichts". Der "Wert" ist gering, aber vorhanden. Und wie geschrieben gibt es nach meinem Kenntnisstand bisher keine Aussage dazu vom BMF.
Das ist nicht zu verwechseln mit einer gegenwertlosen Ausbuchung, die explizit vom Kunden beauftragt werden muss. Bei denen wird aber auf dem Formular auch auf die nicht stattfindende Verrechnung hingewiesen.
Notiz: Das kann in Einzelfällen auch vom Emittenten über die Lagerstelle kommen, ist aber extrem selten.
Du bist nicht auf dem neuestens Stand.
Diese Frage ist inzwischen mit dem letzten BMF Schreiben geklärt.
Einige Banken wie die ING haben das auch schon umgesetzt.
https://www.ing.de/wissen/wertpapierverlust/
Übersteigen die Transaktionskosten für den Verkauf eines Papiers den Verkaufserlös, liefen diese Verluste seit 2019 über den Verlustverrechnungstopf. Das ist leider nicht mehr so.
Inzwischen werden diese Verluste zu den Veräußerungen aus wertlosen Wertpapieren gezählt und kommen nicht mehr in den Verlustverrechnungstopf. Auch hier greift die Verrechnung über die Steuererklärung bis zu 20.000 Euro pro Jahr.
Banken die das noch falsch machen handeln sich gerade Ärger ein.
Der vor Jahren eingeführte Trick mit dem Restwert funktioniert nicht mehr.
am 16.10.2022 08:22
@Silver_Wolf schrieb:Verkaufserlös kleiner als die Transaktionskosten?
Ich würde dir vorschlagen den Thread nochmal zu lesen 🤦
am 16.10.2022 11:07
Was willst du eigentlich?
Du hast doch selbst das BMF-Schreiben verlinkt in dem genau das steht.
Wenn die Bank weiterhin solche Verluste verrechnet dann macht sie etwas falsch.
am 16.10.2022 20:03
Ich habe ganze Thread gelesen aber nicht ganz verstanden weil mein Deutsch nicht gut ist.
Ich habe eine Frage und ich wäre sehr dankbar wenn jemand es antworten kann.
Ich nehme eine Beispiel: Ich habe von Knockout Zertifikaten auf Nasdaq in Jahr 2022 100.000 € verdient und 50.000€ verloren.
1. Ich muss Steuer auf 50.000 Euro bezahlen.
2. Ich muss Steuer auf 100.000-20.000 = 80.000 Euro bezahlen und Reste Verlust 30.000 wird nächsten Jahren übertragen.
Welche von beide Möglichkeiten ist richtig ?
Vielen Dank im Voraus
Shree
am 16.10.2022 20:09
2nd is correct.
am 16.10.2022 21:32
Ich habe gerade im Internet recherchiert und soweit ich verstanden habe Knockout Zertifikate sind nicht Termingeschäfte. Das heißt es sollte Option 1 richtig sein.
@Tarulia : Was ist deine Meinung?
am 16.10.2022 21:38
Das kommt nun darauf an was das für Verluste waren.
Bei Knockout Zertifikaten bin ich davon ausgegangen daß das Totalverluste waren.
Die unterliegen dann der Verlustbeschränkung wie Termingeschäfte.
am 16.10.2022 21:43
Bei mir auf meisten Fallen war kein Totalverlust.
Manchmal habe ich Totalverlust erlitten (bestimmt weniger als 20.000 Euro). Aber immer ein Restwert 0.001 pro Stück bekommen.