am 18.11.2021 10:51
Hallo,
ich habe seit 2017 einen recht prall gefüllten Verlusttopf aus Zertifikat-Geschäften ("Andere").
Im Jahr 2020 habe ich einen langjährigen Rechtsstreit gewonnen, bei dem erhebliche Prozess- bzw. Verzugszinsen angefallen sind.
Kann ich die Verzugszinsen (= Kapitalerträge) per Verlustbescheinigung und Anlage KAP mit meinen Verlusttopf verrechnen? Und geht das noch für meine (noch nicht abgegebene) Steuererklärung 2020, auch wenn ich erst in diesem Jahr die Verlustbescheinigung beantrage?
Vielen Dank und viele Grüße!
am 18.11.2021 11:43
Zu 1: prinzipiell ja, BFH-Urteil vom 24.5.2011, VIII R 3/09, BStBl. 2012 II S. 254
Zu 2 bin ich überfragt.