Verlustbescheinigung
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am 07.03.2017 13:07
Hallo,
ich habe eine Frage, die wohl vermutlich überflüssig ist.
Ich habe für 2016 keine Verlustbescheinigung (Depot) beantragt. Kostet es tatsächlich fast 20 Euro, wie in der Gebührenordnung, wenn ich nachträglich beantrage?
Oder bekomme ich keine nachträgliche Bescheinigung?
Vorab vielen, vielen Dank für die Antwort und ich bitte um Entschuldigung der Frage.....
viele Grüsze aus Norddeutschland
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am 07.03.2017 13:21
Hallo @dickerle333,
leider ist die Beantragung einer (kostenlosen) Verlustbescheinigung für das laufende Jahr nur immer bis zum 15. Dezember möglich. Die Bescheinigung wird dann zusammen mit der vorgeschriebenen Steuerbescheinigung gedruckt, genauer gesagt, sie ist dann ein Teil der (kostenlosen) Jahressteuerbescheinigung. Danach darf die Bank keine mehr ausstellen.
Das Ergebnis ist, dass die Verluste bei der Bank verbucht bleiben und dort mit künftigen Gewinnen verrechnet werden können. Oder Du beantragst die (kostenlose) Verlust-Bescheinigung einfach ein Jahr später.
Was Du mit 19,90 EUR im Preisverzeichnis findest ist etwas anderes, nämlich die Erträgnisaufstellung. Die braucht man nicht unbedingt, es ist einfach eine sehr hilfreiche Zusammenfassung aller Dividenden, Zinsen und sonstigen Erträge eines Jahres. Wenn man comdirect übrigens sehr freundlich bittet, erlassen sie guten Kunden aus Kulanz auch diese Gebühr. Mehr dazu steht hier.
Falls meine Hinweise hilfreich für Dich sind, freue ich mich über einen entsprechenden Klick von Dir.
Viele Grüsse aus einem sonnigen München
nmh
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am 07.03.2017 14:06
Super vielen Dank für die Antwort,
ich hatte eben auch schon den live-chat erlebt. Tolle Sache.
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am 07.03.2017 18:25
Super, gerne geschehen!
nmh
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am 17.12.2020 16:32
Hi,
der Thread ist ja schon etwas älter, habe aber nochmal ne Frage dazu ;-).
Verstehe ich die Aussage also richtig: Ein Verlust durch Aktienverkäufe in 2020 geht nie verloren und kann jederzeit mit Gewinnen von Aktienverkäufen bei der Comdirect verrechnet werden.
Nur wenn ich den Verlust mit dem Gewinn bei einer anderen Bank verrechnen möchte, brauche ich eine Verlustbescheinigung. Diese kann ich (da die kostenlose Frist für 2020 jetzt vorbei ist) bei Bedarf kostenlos für das Jahr 2021 wieder bis 15.12.21 beantragen und danach dann verwenden. Auch ohne Fristen bzgl. Verfall.
Ist das so richtig?
17.12.2020 16:49 - bearbeitet 17.12.2020 16:51
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17.12.2020 16:49 - bearbeitet 17.12.2020 16:51
Herzlich willkommen in dieser Community!
Korrekt. Es sei denn, es gibt eine Änderung im Einkommensteuergesetz. Das hängt von der nächsten Bundestagswahl ab. Aber nach derzeitiger Rechtslage ist es so wie Du sagst: Die beiden Verlusttöpfe werden ins nächste Jahr übertragen, während man den Freistellungsauftrag und die anrechenbare Quellensteuer unbedingt am Jahresende aufbrauchen sollte (näheres dazu steht hier).
nmh

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