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am 26.10.2018 16:25
Hallo,
ich überlege, ob ich für dieses Jahr eine Verlustbescheinigung (vorraussichtlich ~1500 €) beantragen soll.
Folgende Situation:
- comdirect: Mein Depot mit gefülltem Verlustverrechnungstopf und ausschüttenden ETFs
- Tagesgeldkonto bei anderer Bank mit FSA
- Auslandskonto mit kleineren Erträgen (=> Hierfür muss ich ja sowieso eine Steuererklärung abgeben)
Ich finde die Regelung, dass zuerst der Verlustverrechnungstopf und dann erst der Sparerfreibetrag aufgebraucht wird ehrlich gesagt ziemlich unfair.
Würde ich z. B. in den nächsten fünf Jahren Erträge i.H.v. jeweils ~300 € aus meinen ETFs erhalten, würde der Verlustvortrag stufenweise abschmelzen und der Freibetrag in dieser Zeit ungenutzt verfallen. Wenn ich dann nach fünf Jahren die ETFs mit Kursgewinnen von besagten 1500 € verkaufen, würde ich darauf auf die überschüssigen 799 € Steuern bezahlen müssen.
Würde zuerst der Freibetrag ausgenutzt werden, könnte ich die 1500 € Kursgewinn nach fünf Jahren vollständig steuerfrei realisieren.
Was die Sache jetzt aus meiner Sicht besonders unfair macht ist, dass es alleine darauf ankommt, bei welcher Bank ich die Gewinne oder Verluste mache.
Die Erträge meines Tagesgeldkontos und anderer Konten bei anderen Banken werden nämlich nicht mit den Verlusten verrechnet, sondern nutzen trotzdem den Freibetrag aus. Genauso wäre es mit den Ausschüttungen meiner ETFs, wenn ich sie in einem anderen Depot hätte.
Ich sehe jetzt zwei Optionen:
1.) Ich beantrage eine Verlustbescheinigung für dieses Jahr.
Damit wird der Verrechnungstopf bei der comdirect auf 0 € zurückgesetzt und wandert sozusagen zum Finanzamt. Ich kann meinen FSA bei der comdirect mit den Ausschüttungen aus den ETFs ausnutzen. Wenn ich später mal Kursgewinne realisiere, dann muss ich zwar erstmal KAP-Steuer bezahlen, die kann ich mir dann aber später über die Steuererklärung wieder holen.
Frage: Funktioniert das so oder verrechnet das Finanzamt dann intern die Erträge, die es von den Banken gemeldet bekommt (Freistellungsauftrag) trotzdem?
2.) Ich erstelle mir ein Zweitdepot und ziehe meine ETFs dorthin.
Mein comdirect Depot wäre dann leider sowas wie eine Bad bank, bei dem der Verlustvortrag stehen bleibt. Erst wenn die ETFs (oder sonstige Wertpapiere) so hohe Kursgewinne haben, dass sie meinen Verlusttopf ausgleichen, ziehe ich sie zur comdirect zurück und realisiere die Gewinne. Danach kann ich die ETFs ja wieder neu kaufen.
Das sollte relativ problemlos funktionieren, da der Verlustvortrag dann ja bei der comdirect bleibt. Nachteil ist, dass es ziemlich aufwendig ist (Depotübertrag, Kontoeröffnung, ...).
Frage: comdirect bietet ja ein Zweitdepot an. Bekomme ich dann auch einen zweiten Verrechnungstopf und FSA oder wird das von comdirect dann intern doch wieder zusammen verrechnet? Wenn ja, bliebe nämlich nur noch die Möglichkeit, ein Depot bei einer dritten Bank zu eröffnen.
Was wäre eure Empfehlung?
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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am 26.10.2018 19:25
Deine aktuellen Verluste (ca 1500 EUR): Sind das Aktienverluste oder sonstige Verluste?
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am 26.10.2018 20:35
Das sind sonstige Verluste.
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am 26.10.2018 22:53
Hast du Wertpapiere, bei denen du sonstige Gewinne realisieren und sie anschließend zurückkaufen könntest?
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am 26.10.2018 23:17
Leider nicht. Durch die Kursrutsche der letzten paar Wochen ist bei mir momentan alles im Minus.
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am 27.10.2018 08:45
Das Erst- und Zweitdepot dienen der Bestandstrennung; steuerlich werden diese wie ein Depot betrachtet.
In deinem Fall dürfte die Aufteilung deines Wertpapierbestandes auf zwei banken tatsächlich günstiger sein: Die Wertpapiere, die Ertrag erwirtschaften ziehen gemeinsam mit dem Freistellungsauftrag zu einer Bank, die Verluste bleiben bei der anderen Bank liegen.
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am 17.11.2018 23:33
Hallo,
>>>Frage: Funktioniert das so oder verrechnet das Finanzamt dann intern die Erträge, die es von den Banken gemeldet bekommt (Freistellungsauftrag) trotzdem?
Mit einem Verlustvortrag beim Finanzamt musst du eine Steuererklärung abgeben, jedes Jahr wieder bis er weg ist.
Stefan
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am 06.12.2018 20:14
Ich habe mich jetzt gegen den Verlustvortrag entschieden und lasse erstmal alles so wie es ist.
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am 06.12.2018 22:10
Hallo,
>>>oder verrechnet das Finanzamt dann intern die Erträge, die es von den Banken gemeldet bekommt (Freistellungsauftrag) trotzdem?
Noch mal eine kleine Ergänzung: Dem Finanzamt werden keine Erträge gemeldet, daher kann es gar nicht verrechnet werden.
Gemeldet werden nur die in Anspruch genommenen Freistellungsaufträge, und damit wird auch nicht gerechnet/verrechnet sondern nur kontrolliert.
Stefan
