am 06.01.2023 10:47
Hallo,
ich habe zwar im Forum einige Beiträge gefunden, aber sie waren eher auf ETF bezogen und beantworten nicht ganz meine Frage. Im Netz finde ich Mal, dass 30% Quellensteuer auf Dividendenerträge von US Aktien abgezogen wird und man umständlich die 15% zurückholen soll, Mal finde ich, dass 15% Quellensteuer abgezogen werden und dann auf der deutschen Kapitalertragsteuer angerechnet. Was ist nun richtig und müsste ich bei der Comdirect aktiv werden, damit Variante 2 passiert?
Vielen Dank!
06.05.2025 17:31 - bearbeitet 06.05.2025 17:32
06.05.2025 17:31 - bearbeitet 06.05.2025 17:32
@Findaus schrieb:
Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Es kann doch nicht sein, dass derselbe Fond bei der comdirect anders besteuert wird als bei onvista. Wofür gibt es denn gesetzliche Vorschriften und steuerliche Durchführungsanweisungen.
Weder comdirect noch onvista 'machen' die Besteuerung. Die Festsetzung der Steuern ist Aufgabe des Finanzamts, dort wird auch alles wieder gem. der gesetzlichen Vorschriften 'glattgezogen'.
am 06.05.2025 17:43
Schön wärs. Es geht mir hier nicht ums Finanzamt, wo ich am Ende des Steuerjahres ggfs. was glattziehen kann, sondern um das meiner Meinung nach fehlerhafte Handeln der comdirect.
Die Art der Besteuerung liegt doch nicht im Ermessen der Bank, sondern ist aufgrund internationaler Vereinbarungen geregelt. D.h. bei vorliegendem W-8BEN werden aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) 15% Quellensteuer einbehalten, die auf die deutsche Abgeltungssteuer von 25% anrechenbar sind. Genau dies wird mir bislang verweigert, und es wird sowohl die US- als auch die deutsche Steuer einbehalten, wodurch die Gesamtsteuerbelastung auf über 40% steigt.
06.05.2025 17:56 - bearbeitet 06.05.2025 17:59
06.05.2025 17:56 - bearbeitet 06.05.2025 17:59
@Findaus schrieb:Schön wärs. Es geht mir hier nicht ums Finanzamt, wo ich am Ende des Steuerjahres ggfs. was glattziehen kann, sondern um das meiner Meinung nach fehlerhafte Handeln der comdirect.
Die Art der Besteuerung liegt doch nicht im Ermessen der Bank, sondern ist aufgrund internationaler Vereinbarungen geregelt. D.h. bei vorliegendem W-8BEN werden aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) 15% Quellensteuer einbehalten,
Es ist leider so, daß gefühltes Recht und geltendes Recht oft voneinander abweichen.
Ich weiß nicht, ob du ein eigenes Abkommen geschlossen hast, aber das 'normale' (für mich relevante) DBA regelt nur die Rechte und Pflichten der Unterzeichner, also der Vertragsstaaten.
Die Besteuerung liegt nicht im Ermessen der Bank, sondern im Ermessen deines Finanzamtes. Die Banken erbringen Handlangerdienste, treffen aber keine Entscheidungen.
Das ist manchmal schwer zu verstehen, aber nur ein kleiner Preis für das Privileg, Teil eines der komplexesten Steuersysteme der Welt zu sein.
am 06.05.2025 18:03
Mit jeder Dividendenzahlung bekomme ich eine Steuermitteilung der Bank, das hat doch erst mal nichts mit dem FA zu tun. Wieso wird bei den 30+ anderen US-Aktien und -Funds die Quellensteuer berücksichtigt, nur bei diesen 3 nicht? Wieso wurde bei onvista bei diesen 3 die US-Quellensteuer berücksichtigt?
am 06.05.2025 18:03
@Findaus @dg2210 - Die Festlegung der Besteuerung macht - leider, leider - die unsägliche, geheimnisvolle Firma namens WM Datenservice (Wer´s nicht glaubt, gerne auch mal bei nmh nachfragen). Das Bundesfinanzministerium übernimmt deren steuerliche Einschätzung immer wieder vorbehaltlos. Die Finanzämter widerum orientieren sich bei Einsprüchen an die Vorgaben von "oben", sprich am BMFi. Die Banken übernehmen gleichfalls die Daten von WM Datenservice und verweisen bei Einsprüchen an das BMFi. Ein Teufelskreislauf (ich spreche aus Erfahrung...). Lösung? Gute, juristisch wasserdichte Argumente und ein Portion Hartnäckigkeit. Das sind ganz dicke Bretter, die immer wieder gebohrt werden müssen - denn WM Datenservice macht - §1 - keine Fehler. Und wenn doch - §2 - tritt automatisch §1 in Kraft...
06.05.2025 18:07 - bearbeitet 06.05.2025 18:15
06.05.2025 18:07 - bearbeitet 06.05.2025 18:15
@Akazien schrieb:@Findaus@dg2210- Die Festlegung der Besteuerung macht - leider, leider - die unsägliche, geheimnisvolle Firma namens WM Datenservice (Wer´s nicht glaubt, gerne auch mal bei nmh nachfragen). Das Bundesfinanzministerium übernimmt deren steuerliche Einschätzung immer wieder vorbehaltlos. Die Finanzämter widerum orientieren sich bei Einsprüchen an die Vorgaben von "oben", sprich am BMFi. Die Banken übernehmen gleichfalls die Daten von WM Datenservice und verweisen bei Einsprüchen an das BMFi. Ein Teufelskreislauf (ich spreche aus Erfahrung...). Lösung? Gute, juristisch wasserdichte Argumente und ein Portion Hartnäckigkeit. Das sind ganz dicke Bretter, die immer wieder gebohrt werden müssen - denn WM Datenservice macht - §1 - keine Fehler. Und wenn doch - §2 - tritt automatisch §1 in Kraft...
Ja, leider. Ich vermute, weil das komplexeste Steuersystem der Welt auch viele Bearbeiter in den Finanzämtern überfordert.
Meine Strategie: komplexe Produkte handle ich bei einem ausländischen Marktbegleiter. Die Politik (*) hält den Anlegern immer wieder neue Stöckchen hin (z.B. Teilfreistellung/Vorabpauschale), aber kein Anleger wird gezwungen, über diese zu springen.
(*) ausdrücklich auch die US-Politik unter Obama
am 06.05.2025 18:16
Ja, ich habe auch den WM Datenservice im Verdacht. Hatte mich auf deren Homepage mal umgeschaut, aber leider hat man als Enduser keine Möglichkeit mit denen in Kontakt zu treten. Das können nur deren Kunden, als die comdirect. Es gibt wohl die Möglichkeit über ein Formular Änderungen zu erwirken, habe den comdirect Support auch dazu aufgefordert und um die schriftliche Antwort des WM Datenservice Supports gebeten. Leider nach 7 Wochen noch immer keine Antwort.
am 06.05.2025 18:24
@Findaus schrieb:Ja, ich habe auch den WM Datenservice im Verdacht. Hatte mich auf deren Homepage mal umgeschaut, aber leider hat man als Enduser keine Möglichkeit mit denen in Kontakt zu treten. Das können nur deren Kunden, als die comdirect. Es gibt wohl die Möglichkeit über ein Formular Änderungen zu erwirken, habe den comdirect Support auch dazu aufgefordert und um die schriftliche Antwort des WM Datenservice Supports gebeten. Leider nach 7 Wochen noch immer keine Antwort.
Darum nennt man den Laden in der Szene auch nur "Saubande"
am 07.05.2025 15:05
Jetzt möchte ich doch noch nachlegen. Habe mal mit KI über WM-Datenservice nachgeschaut und das als Antwort erhalten:
Falls du einen Fehler in den Daten von WM Datenservice gefunden hast, kannst du diesen über das WM Service Desk melden. Hier sind die Schritte:
Kontaktaufnahme: Sende eine Anfrage an das Service Desk per E-Mail an Helpdesk@wmdaten.com. Stelle sicher, dass du deine Kundennummer und ausführliche Kontaktinformationen angibst.
Bei WM Datenservice kannst du verschiedene Arten von Fehlern melden, die sich auf Finanzdaten und regulatorische Informationen beziehen. Hier sind einige Beispiele:
- Unstimmigkeiten bei regulatorischen Dokumenten: Fehler in Compliance-Berichten oder regulatorischen Anforderungen.
- Falsche Klassifizierung von Finanzinstrumenten: Probleme mit der Zuordnung von Aktien, Anleihen oder Fonds.
D.h. die Verantwortlichen des comdirect-Supports haben sehr wohl die Möglichkeit, Fehler korrigieren zu lassen. Ich hoffe, dass sie das freiwillig and als Dienst am Kunden machen und nicht dazu gezwungen werden müssen.
am 07.05.2025 16:13
@ Findaus: Aus eigener Erfahrung. WM Datenservice wird auf Anfragen von Privatkunden nicht antworten - da keine Geschäftsbeziehung mit Privatkunden. Banken - egal ob comdirect oder andere - werden zu 99% - die erhaltenen Daten von WM Datenservice nicht anzweifeln, da §1, § 2 etc. Die Daten/steuerlichen Einschätzungen etc. dieser "Saubande" (ich zitiere nur ein Forenmitglied...) sind schließlich Geschäftsgrundlagen für die Banken. Selbst wenn WM Datenservice nachweislich Fehler macht (und das machen sie zuhauf...) bleibt oft nur der Rechtsweg: Siehe SpinOff Google, HP etc. Wie geschrieben: ein Teufelskreis... Wir Privatkunden sind immer die Gelackmeierten.