am 13.12.2020 20:54
@Chris651 schrieb:Vielen Dank für die Antworten!
Ich halte mich mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien auf, habe einen spanischen Arbeitgeber und beziehe fast mein komplettes Einkommen (bis auf Dividenden und Aktiengewinne) aus Spanien. Demnach müsste ich in Deutschland nicht steuerpflichtig sein oder?
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Nein, das ist leider nicht so. Du kannst auch durchaus in mehreren Ländern gleichzeitig steuerpflichtig sein - genau für diesen Fall wurden die Doppelbesteuerungsabkommen erfunden. Das Einkommensteuergestz regelt ganz klar "Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig"
Du must zuerst einmal prüfen, ob du diese Bedingung tatsächlich erfüllst. Zu beiden Merkmalen ("Wohnsitz" und "Aufenthalt") gibt es umfangreiche Literatur online.
am 14.12.2020 09:47
DBA Deutschland-Spanien, Artikel 10:
Wenn du in Spanien ansässig bist, sind deine Dividenden dort steuerpflichtig. Sind es Dividenden von deutschen Aktiengesellschaften, darf Deutschland eine Quellensteuer erheben.
Internationales Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen » Spanien