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Steuern bei Gewinnen aus DPP gegenüber Verlusten aus Aktien

Gonzo71
Autor ★★★
70 Beiträge

Hallo,

ich glaube, die Überschrift trifft es schon gut:

Wenn man mit den Discount Plus - Papieren (Optionen) einen Gewinn erzielt hat, mit Aktien einen Verlust... findet keine Verrechnung statt. Da kann man nichts tun - oder? 

Wenn man die Verluste aus Aktien nicht gegenrechnen kann, ist es dann sinnvoll eine andere Aktie mit Gewinn zu verkaufen (und direkt wieder zu kaufen) um den Verlust "zu nutzen"? Das nennt sich "white washing", habe ich wohl mal gegoogelt, und ist in USA verboten, aber bei uns legal (richtig?). Oder stehen lassen und ins nächste Jahr voran schreiben? Die comdirect übernimmt das von alleine, wenn ich richtig informiert bin.

Wird im Rahmen einer Einkommenssteuererklärung "Anlage KAP" da irgendwas verrechnet? Es werden da ja "je Depot" die zwei Werte getrennt abgefragt. Wenn einer davon negativ ist? Oder darf ich da nichts negatives eintragen - wenn das verrechnet würde UND bei der Bank ins nächste Jahr übertragen, wäre es ja dann "doppelt" wirksam.

Wie sind "Aktien" in dem Zusammenhang definiert? Ich vermute mal, ein ETF ist keine Aktie. Ein gemanagter Fonds wie zB Franklin Technology (937446) bestimmt auch nicht. Was ist mit einem REIT, wie zB Realty oder STAG Industrial oder American Tower?

Vielen Dank für eure Antworten!

2 ANTWORTEN

dg2210
Legende
7.806 Beiträge

Kurz und knapp:

 

- Die comdirect übernimmt die steuerlichen Abrechnungen für dich, da musst du nichts machen. Ebenso die Einordnung in "Aktien/Sonstiges"

 

- Die Anlage KAP ist für den "Normalanleger" überflüssig. Diese musst du nur abgeben, wenn du unversteuerte Einkünfte hast oder dein Grenzsteuersatz < 25% beträgt.

 

- falls du doch eine KAP abgeben musst, dann trägst du einfach die Werte aus der Jahressteuerbescheinigung in die entsprechenden Felder ein.

 

- Den Effekt von Wertpapierverkäufen auf deine Steuersituation kannst du im Steuersimulator abschätzen.

 

 

 

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

paba
Mentor
962 Beiträge

@Gonzo71  schrieb:

Wenn man mit den Discount Plus - Papieren (Optionen) einen Gewinn erzielt hat, mit Aktien einen Verlust... findet keine Verrechnung statt. Da kann man nichts tun - oder? 


… das ist korrekt.

 


@Gonzo71  schrieb:

Wenn man die Verluste aus Aktien nicht gegenrechnen kann, ist es dann sinnvoll eine andere Aktie mit Gewinn zu verkaufen (und direkt wieder zu kaufen) um den Verlust "zu nutzen"?

Nein, du musst ja deine Verluste nicht unbedingt noch im selben Jahr ausgleichen. Nicht ausgeglichene Verluste werden automatische ins Folgejahr vorgetragen (getrennt nach Aktien und sonstigen Verlusten).

 


@Gonzo71  schrieb:

Das nennt sich "white washing", habe ich wohl mal gegoogelt, und ist in USA verboten, aber bei uns legal (richtig?).


Nein, du musst lediglich darauf achten, dass kein Insichgeschäft stattfindet, also dass du dieselben Stücke zurückkaufst, die du gerade verkauft hast. Es muss immer ein Zwischenhandel mit regulärer Preisbildung erfolgen. Das kannst du leicht dadurch steuern, indem du abwartest bis deine Verkaufsorder abgeschlossen ist und erst danach die Kauforder wieder ins Orderbuch stellst.

 


@Gonzo71  schrieb:

Oder stehen lassen und ins nächste Jahr voran schreiben? Die comdirect übernimmt das von alleine, wenn ich richtig informiert bin.


… das ist korrekt, wenn du dir keine Verlustbescheinigung ausstellen lässt.

 


@Gonzo71  schrieb:

Wird im Rahmen einer Einkommenssteuererklärung "Anlage KAP" da irgendwas verrechnet? Es werden da ja "je Depot" die zwei Werte getrennt abgefragt. Wenn einer davon negativ ist? Oder darf ich da nichts negatives eintragen - wenn das verrechnet würde UND bei der Bank ins nächste Jahr übertragen, wäre es ja dann "doppelt" wirksam.


Wenn du die keine Verlustbescheinigung ausstellen lässt, musst du deswegen nichts unternehmen. Verluste werden dann nicht in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen und die Bank erledigt in dem Fall alles für dich (Stichwort: Abgeltungssteuer). In dem Fall ist deswegen auch keine Anlage KAP erforderlich. Falls du doch aus anderen Gründen eine Anlage KAP beifügst, muss du lediglich das was dir in der Jahressteuerbescheinigung bescheinigt wird 1:1 in die Anlage KAP übertragen.

 


@Gonzo71  schrieb:

Wie sind "Aktien" in dem Zusammenhang definiert? Ich vermute mal, ein ETF ist keine Aktie. Ein gemanagter Fonds wie zB Franklin Technology (937446) bestimmt auch nicht. Was ist mit einem REIT, wie zB Realty oder STAG Industrial oder American Tower?

Vielen Dank für eure Antworten!


Fonds (ob ETFs oder gemanagt), Zertifikate aber auch REITs sind keine Aktien im Sinne des deutsche Steuerrechts. Sie gelten als "sonstige Anlage".

 

Gruß paba