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Steuern auslaufen Optionsscheine

21 ANTWORTEN

Gevatter_Tod
Experte ★★★
647 Beiträge

Guten Abend @infiniteshel,

 

ein herzliches Willkommen in unserer famosen Community!

 

Du sagtest: "Ich besitze". Ist der Übertrag bereits erfolgt, d.h. auch bei deiner Gattin eingebucht? Daran zweifele ich noch.

Der steuerliche Verrechnungssaldo wird i.d.R. binnen zwei Wochen nach Wertpapierübertrag korrigiert.

 

Außerdem hat sich inzwischen die Gesetzeslage geändert, da muss ich aber noch einmal schnell ins letzte Jahressteuergesetz schauen. Der Gesetzgeber hat durch die Begerenzung der Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften implizit zu verstehen gegeben, dass der genannte Vorgang dem Grunde nach als Veräußerung anzusehen ist.

 

nachgeschaut und editiert, @infiniteshel 

 

In einem Referentenentwurf des Bundesfinanzminsteriums sollte in § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG folgender Satz hinzugefügt werden: "Der Verfall einer Option gilt nicht als Beendigung des Rechts." Dies fand sich allerdings im Gesetzestext nicht wieder.

 

Im Ergebnis gilt die Rechtslage nach dem Urteil des BFH vom 12.01.16 (Az. IX R 48/14) weiter, mit der Einschränkung des § 20 Abs. 6 EStG, des sogenannten "faulen" Sozi-Kompromisses.

 

O-Ton BMF:

"Nach § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG können Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, künftig nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit den Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden. Die Verlustverrechnung ist beschränkt auf 10.000 Euro jährlich. Nicht verrechnete Verluste können auf Folgejahre vorgetragen werden und jeweils in Höhe von 10.000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften oder mit Stillhalterprämien verrechnet werden, wenn nach der unterjährigen Verlustverrechnung ein verrechenbarer Gewinn verbleibt. Die Verluste können nicht mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden. Die Regelung greift für Verluste aus Termingeschäften, die nach dem 31. Dezember 2020 eintreten.

Das heißt, die Verlustverrechnung aus diesen Kapitalanlagen bleibt dem Grunde nach möglich, wird jedoch unterjährig begrenzt mit der Möglichkeit des Vortrags nicht verrechneter Verluste auf Folgejahre."

 

Herzlichst,
"Es gibt keine Gerechtigkeit, es gibt nur mich!"
Gevatter Tod

infiniteshel

@Gevatter_Tod  schrieb:

Guten Abend @infiniteshel,

 

ein herzliches Willkommen in unserer famosen Community!

 

Du sagtest: "Ich besitze". Ist der Übertrag bereits erfolgt, d.h. auch bei deiner Gattin eingebucht? Daran zweifele ich noch.

Der steuerliche Verrechnungssaldo wird i.d.R. binnen zwei Wochen nach Wertpapierübertrag korrigiert.

 

Außerdem hat sich inzwischen die Gesetzeslage geändert, da muss ich aber noch einmal schnell ins letzte Jahressteuergesetz schauen. Der Gesetzgeber hat durch die Begerenzung der Verrechnung von Verlusten aus Termingeschäften implizit zu verstehen gegeben, dass der genannte Vorgang dem Grunde nach als Veräußerung anzusehen ist.

 

Herzlichst,
"Es gibt keine Gerechtigkeit, es gibt nur mich!"
Gevatter Tod


Vielen Dank! Ja, korrekter wäre demnach gewesen "Ich besaß". Die Wertstellung / Einbuchung erfolgte bereits am 28.08. – also noch nicht ganz zwei Wochen her.