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Steuerliche Fragen: W-8BEN und DBA-Vollmacht

codicommu
Autor ★
4 Beiträge

 

@SMT_Service

Hallo,

 

ich habe zwei etwas speziellere Fragen zu einem steuerlichen Thema. Es wäre sehr nett, wenn das Social-Media-Team hierauf antworten könnte.

Nämlich geht es um das W-8BEN Formular. Ich frage mich wer dieses Formular tatsächlich ausfüllen muss. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass bei manchem Kunden standardmäßig nur 15% US-Quellensteuer abgezogen werden, während bei anderen die ganzen 30% fällig werden.

Im konkreten geht es um folgende Eckdaten meiner Person:

- Wohnort in DE

- ausschließlich DE-Staatsangehörigkeit

- ausschließlich in DE steuerpflichtig (nicht USA)

 

Ist es bei meiner Person erforderlich, nachdem diese oben genannten Daten der comdirect durch den Konto-/ Depoteröffnungsprozess bekannt sind, das W-8BEN Formular auszufüllen?

 

Mir ist leider nicht klar anhand von welchen Daten die comdirect entscheidet, bei wem die Ausfüllung des Dokuments notwendig ist, um bei der Quellensteuer entlastet zu werden. 

 

Dies war meine erste Frage, leider habe ich auch noch eine zweite (ich weiß, ich bin ein schwieriger KundeLachender Smiley) Diese Frage bezieht sich auf die DBA-Vollmacht.

 

Wenn ich es richtig verstanden habe, sorgt in diesem Fall die comdirect für die Erstattung der ausl. Quellensteuer, sodass ich keine lästige Arbeit mehr mit den Tax Voucher, Quellenstaat etc. habe. 

Beispiel: Ich erhalte aus der Schweiz 300€ Dividende. Hierbei wären 20%, also 60€ erstattungsfähig. In diesem Fall wurde folgendes passieren:

60€ - 23,80€ für Gebühren = 36,20€ > 25€: daher comdirect wird aktiv und beantragt für mich die Erstattung. Wenn der Wert von 36,20€ unter 25€ fällt, wird die comdirect nicht mehr aktiv. 

Bitte korrigiert mich, falls ich einen Denkfehler habe. 

 

Im Preis- und Leistungsverzeichnis steht 20 EUR zzgl. USt., zzgl. fremder Spesen. Sind diese Spesen im Vorhinein bereits bekannt und fließen in die obige Rechnung mit ein? Wenn nein, wäre es ja ärgerlich, wenn die Gebühren im Nachhinein den möglichen Erstattungsbetrag übersteigen würden und ich somit quasi draufzahlen darf. 

An einigen Stellen in der community liest man von 25€ Gebühren aber für mich ergibt sich aus 20€ zzgl. USt. nur 23,80€? Habe ich mich verrechnet?

 

Wird die Vorabbefreiung (5€) auch vorgenommen, falls die Dividende unter 5€ liegt?

Wird im Falle USA auch eine Vorabbefreiung mit 5€ bepreist oder ist diese kostenlos? Diese Frage hängt wohl wiederum mit W-8BEN zusammen.

 

Es tut mir leid, dass ich so ausführlich wurde. Jedoch hoffe ich trotzdem auf eine gelegentliche Antwort eines comdirect-Mitarbeiters.

 

Viele Grüße

 

codicommu 

16 ANTWORTEN

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Hallo @swolpoll,

 

die DBA-Vollmachten werden online nicht angezeigt. Möglicherweise findest du aber Infos dazu in deiner PostBox. Wenn das nicht der Fall ist, wende dich bitte an unsere Kundenbetreuung.

 

Gruß

Erik

joulb
Experte ★
135 Beiträge

Kann ich irgendwo sehen, für welche Länder die CoDi bei vorliegender DBA-Vollmacht die Beantragung der Erstattung übernimmt?

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Tekener
Autor
1 Beiträge

Ich habe eine DBA Vollmacht im April 2022 eingereicht und Dividenden in erstattungsrelevanter Höhe in 2022 erhalten. Wann werden diese denn erstattet? Jeweils gesammelt am Jahresende oder Jahresbeginn für Vorjahr?

Prof
Autor ★★
41 Beiträge

Zum Thema DBA-Vollmacht habe ich eher schlechte Erfahrungen gemacht:

Man erhält vom Kundenservice keine verlässlichen Auskünfte zu seinen konkreten Fragen - nur allgemeines Blabla.🤔

Vorab-Befreiungen werden für die wenigsten Länder angeboten und werden dann wg. der Kosten faktisch abgelehnt (zu hoher Aufwand im Verhältnis..). Bisher habe ich keinerlei Erstattungen erhalten, obwohl ich z.B. für Schweizer Dividenden schon 4-stellige Ansprüche aufgebaut habe!

 

Fazit: Man sollte sich besser selbst um die Erstattung kümmern, die DBA-Vollmacht ist eine Farce.

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@Prof  schrieb:

Zum Thema DBA-Vollmacht habe ich eher schlechte Erfahrungen gemacht:

Man erhält vom Kundenservice keine verlässlichen Auskünfte zu seinen konkreten Fragen - nur allgemeines Blabla.🤔

Vorab-Befreiungen werden für die wenigsten Länder angeboten und werden dann wg. der Kosten faktisch abgelehnt (zu hoher Aufwand im Verhältnis..). Bisher habe ich keinerlei Erstattungen erhalten, obwohl ich z.B. für Schweizer Dividenden schon 4-stellige Ansprüche aufgebaut habe!

 

Fazit: Man sollte sich besser selbst um die Erstattung kümmern, die DBA-Vollmacht ist eine Farce.


Aus welchem Kalenderjahr sind die Dividenden-/ Zinszahlungen ?

Hast du die entsprechenden Formulare für die Wohnsitzbestätigung des FA und die Vollmacht für die Comdirect erhalten ?

 

 

gantenbein
Autor
2 Beiträge

Ich bin inzwischen zu einer anderen Deutschen Kundenkreditbank gewechselt.
Dort klappt das einwandfrei. Die Kosten betragen einheitlich pro Quellensteuerstaat € 25,- für 3 Jahre.