am 01.07.2020 11:18
@GetBetter schrieb:
@helho schrieb:Aber nichts desto Trotz vielen Dank für die Infos bei meinem "Problemfall" obwohl ich es immer noch nicht so richtig kapiert habe
Wo hängt's?
Na ja, weil es jetzt doch so aussieht, dass ich die Gewinne nach diesem fiktiven Kauf/Verkauf (klarerweise) versteuern muss, obwohl ich mich zu dem ursprünglichen Kauf gesehen immer noch im Minus befinde. Ich weiß immer noch nicht wie es sich mit diesem Verlust vom Erstkauf bis zum fiktiven Verkauf/Kauf verhält.
Grüße aus IN
am 01.07.2020 11:44
@helho schrieb:Na ja, weil es jetzt doch so aussieht, dass ich die Gewinne nach diesem fiktiven Kauf/Verkauf (klarerweise) versteuern muss, obwohl ich mich zu dem ursprünglichen Kauf gesehen immer noch im Minus befinde. Ich weiß immer noch nicht wie es sich mit diesem Verlust vom Erstkauf bis zum fiktiven Verkauf/Kauf verhält.
Lies meinen Beitrag von gestern, 8:50 Uhr, nochmal:
"Das bedeutet, dass Du beim Verkauf keine Steuern zahlen musst (vorausgesetzt Dein Freibetrag ist noch nicht komplett verbraucht). Stattdessen wird Dein Freibetrag um ~1.600 € (Gewinn) oder ~1.100 € (teilfreigestellter Gewinn) reduziert. Siehe hierzu die Seite von Finanztip in den Quellen."
Gemeint ist der Freibetrag von 100.000 € für Gewinne auf Anteile die vor 2009 gekauft wurden. Da ich unterstelle dass dieser bei Dir noch nicht verbraucht ist. Somit zahlst Du auch keine Steuer (bzw. technisch zahlst sie zunächst schon, erhälst sie aber über die Steuererklärung zurück).
am 02.07.2020 13:48
@GetBetter schrieb:
@helho schrieb:Na ja, weil es jetzt doch so aussieht, dass ich die Gewinne nach diesem fiktiven Kauf/Verkauf (klarerweise) versteuern muss, obwohl ich mich zu dem ursprünglichen Kauf gesehen immer noch im Minus befinde. Ich weiß immer noch nicht wie es sich mit diesem Verlust vom Erstkauf bis zum fiktiven Verkauf/Kauf verhält.
Lies meinen Beitrag von gestern, 8:50 Uhr, nochmal:
"Das bedeutet, dass Du beim Verkauf keine Steuern zahlen musst (vorausgesetzt Dein Freibetrag ist noch nicht komplett verbraucht). Stattdessen wird Dein Freibetrag um ~1.600 € (Gewinn) oder ~1.100 € (teilfreigestellter Gewinn) reduziert. Siehe hierzu die Seite von Finanztip in den Quellen."
Gemeint ist der Freibetrag von 100.000 € für Gewinne auf Anteile die vor 2009 gekauft wurden. Da ich unterstelle dass dieser bei Dir noch nicht verbraucht ist. Somit zahlst Du auch keine Steuer (bzw. technisch zahlst sie zunächst schon, erhälst sie aber über die Steuererklärung zurück).
Hallo nocheinmal,
ist mir im Prinzip jetzt alles klar - mal sehn wie es sich dann in der Praxis bei der Steuererklärung darstellt. Ich denke einmal, dass es in der Steurbescheinigung der Comdirect unter"Bestandsgeschütze Alt-Anteile im Sinne des §56....." einen dementsprechenden Eintrag gibt.
Grüße aus IN