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Steuerliche Behandlung beim Verkauf von Altanteilen nach dem Investmentsteuergesetz

12 ANTWORTEN

helho
Autor ★★★
50 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

@helho  schrieb:

Aber nichts desto Trotz vielen Dank für die Infos bei meinem "Problemfall" obwohl ich es immer noch nicht so richtig kapiert habeFrustrierte Smiley


Wo hängt's?


Na ja, weil es jetzt doch so aussieht, dass ich die Gewinne nach diesem fiktiven Kauf/Verkauf (klarerweise) versteuern muss, obwohl ich mich zu dem ursprünglichen Kauf gesehen immer noch im Minus befinde. Ich weiß immer noch nicht wie es sich mit diesem Verlust vom Erstkauf bis zum fiktiven Verkauf/Kauf verhält.

 

Grüße aus IN

GetBetter
Legende
8.107 Beiträge

@helho  schrieb:

Na ja, weil es jetzt doch so aussieht, dass ich die Gewinne nach diesem fiktiven Kauf/Verkauf (klarerweise) versteuern muss, obwohl ich mich zu dem ursprünglichen Kauf gesehen immer noch im Minus befinde. Ich weiß immer noch nicht wie es sich mit diesem Verlust vom Erstkauf bis zum fiktiven Verkauf/Kauf verhält.


Lies meinen Beitrag von gestern, 8:50 Uhr, nochmal:


"Das bedeutet, dass Du beim Verkauf keine Steuern zahlen musst (vorausgesetzt Dein Freibetrag ist noch nicht komplett verbraucht). Stattdessen wird Dein Freibetrag um ~1.600 € (Gewinn) oder ~1.100 € (teilfreigestellter Gewinn) reduziert. Siehe hierzu die Seite von Finanztip in den Quellen."

 

Gemeint ist der Freibetrag von 100.000 € für Gewinne auf Anteile die vor 2009 gekauft wurden. Da ich unterstelle dass dieser bei Dir noch nicht verbraucht ist. Somit zahlst Du auch keine Steuer (bzw. technisch zahlst sie zunächst schon, erhälst sie aber über die Steuererklärung zurück).

helho
Autor ★★★
50 Beiträge

@GetBetter  schrieb:

@helho  schrieb:

Na ja, weil es jetzt doch so aussieht, dass ich die Gewinne nach diesem fiktiven Kauf/Verkauf (klarerweise) versteuern muss, obwohl ich mich zu dem ursprünglichen Kauf gesehen immer noch im Minus befinde. Ich weiß immer noch nicht wie es sich mit diesem Verlust vom Erstkauf bis zum fiktiven Verkauf/Kauf verhält.


Lies meinen Beitrag von gestern, 8:50 Uhr, nochmal:


"Das bedeutet, dass Du beim Verkauf keine Steuern zahlen musst (vorausgesetzt Dein Freibetrag ist noch nicht komplett verbraucht). Stattdessen wird Dein Freibetrag um ~1.600 € (Gewinn) oder ~1.100 € (teilfreigestellter Gewinn) reduziert. Siehe hierzu die Seite von Finanztip in den Quellen."

 

Gemeint ist der Freibetrag von 100.000 € für Gewinne auf Anteile die vor 2009 gekauft wurden. Da ich unterstelle dass dieser bei Dir noch nicht verbraucht ist. Somit zahlst Du auch keine Steuer (bzw. technisch zahlst sie zunächst schon, erhälst sie aber über die Steuererklärung zurück).


Hallo nocheinmal,

ist mir im Prinzip jetzt alles klar - mal sehn wie es sich dann in der Praxis bei der Steuererklärung darstellt.  Ich denke einmal, dass es in der Steurbescheinigung der Comdirect unter"Bestandsgeschütze Alt-Anteile im Sinne des §56....." einen dementsprechenden Eintrag gibt.

 

Grüße aus IN