am 23.03.2018 16:44
Hallo liebe Community,
ich hätte eine Frage zum ETF-SParplan und der jährlichen Steuererklärung.
Ich bespare über mehrere Monate (2017 & 2018) meinen Sparplan mit 3 Wertpapieren. Einen Verkauf von Anteilen gab es bis jetzt noch nicht.
Meine Frage ist nun, muss ich ANgaben in meiner Steuererklärung für 2017 machen, obwohl noch kein Verkauf und somit auch kein Erlös stattgefunden hat?
Meiner Meinung nach müssen erst nach dem Verkauf der Anteile ANgaben in der Steuererklärung angegeben werden, oder?
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir hierbei helfen würdet.
Viele Grüße
der ETF_Newbie_
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 24.03.2018 12:01
@chischrieb:
@NecoroNecoro schrieb:Ich werde das auch weiterhin nicht mit angeben, die Stundung bringt niemanden um bei so Bagatellbeträgen.
Nein, um sicher nicht, allenfalls ins Gefängnis. 😉 (Realistischer wird das Verfahren eingestellt, gegen eine trotzdem happige Geldauflage.) Du kannst es natürlich so machen, wenn du dir des Risikos bewußt bist (und keinesfalls diesen Thread zeigst, denn er belegt den Vorsatz); aber als Ratschlag ist es nicht gut.
Umfragen in meinem Bekanntenkreis während der letzten Jahre hat gezeigt: Niemand macht das, weil niemand weiß, dass er das machen muss. Wenn die Finanzverwaltung da großes Potential für Gelder gesehen hätte, gäbe es längst ein automatisiertes Meldeverfahren.
Aber im Gegenteil: Leute, die es angeben, wissen auch, dass sie im Bundesanzeiger auch die Quellensteuer rausfinden, die sie gegenrechnen können, die auf der JSB aber nicht auftaucht. D.h. Leute, die das in der Steuererklärung angeben bringen weniger Steuern, als die, wo es im Verkauf mit abgehandelt wird.
Aber wie du schon schriebst: Ist jetzt eh alles Schnee von gestern.
24.03.2018 12:24 - bearbeitet 24.03.2018 12:31
24.03.2018 12:24 - bearbeitet 24.03.2018 12:31
@ETF_Newbie_schrieb:Hallo paba,
ich habe keine Jahressteuerbescheinigung erhalten. Lediglich die Steuerermittlung zu den einzelnen ETFs konnte ich in meinem Postfach finden.
In diesen Ermittlungen stehen jeweils 0€ Beträge.
Mein Gedanke:
Es muss nicht in der Steuereklärung eingetragen werden. Korrekt?
Hallo @ETF_Newbie_,
dann wirst du noch eine Jahressteuerbescheinigung erhalten. Ich habe auch noch keine. Als ich angerufen habe wurde mir gesagt, dass diese spätestens Ende März versendet werden, gegebenenfalls mit dem Hinweis, dass noch nicht alle Fonds ihre Steuerdaten gemeldet haben.
Es gibt eine andere Möglichkeit wie du das jetzt schon feststellen kannst: Schau in deine Steuerermittlung, die du für den fiktiver Verkauf zum Jahreswechsel 2017/18 erhalten hast. Dort gibt es unter der Überschrift "Hinweise zur Ermittlung der gestundeten Steuerbemessungsgrundlage:" eine Zeile "noch nicht dem Steuerabzug unterworfene akkumulierte thesaurierte Erträge". Wenn dort 0,00 steht, musst du für den betreffenden Fonds nichts in der Steuererklärung angeben. Das musst du für alle Fonds wiederholen, die du hältst. Wenn die Summe 0,00€ ist musst du in der Steuererklärung nichts angeben.
Aber Vorsicht: In dieser Zeit Zeile steht die Summe aller Thesaurierungen für den betreffenden Fonds über die gesamte Haltedauer bis Ende 2017. Wenn du den Fonds also bereits in den Jahren vor 2017 gehalten und Thesaurierungen erhalten hast, aber nicht in der Steuererklärung angegeben hast, dann warst du (und bist weiterhin) ein Steuerhinterzieher. Du musst dann hoffen, nicht erwischt zu werden. Wie das ausgeht, wenn man erwischt wird, weiß ich leider auch nicht.
Gruß paba
P.S.: Ich halte übrigens selber zwei solcher ausschüttentender ausländischer Fonds, die Teilthesaurierungen in 2017 vorgenommen haben, die nicht versteuert wurden. In Summe sind das zwar nur ca. 150€, aber ich muss sie in meiner Steuererklärung für 2017 angeben.
am 24.03.2018 14:42
@Necoroschrieb:
Aber im Gegenteil: Leute, die es angeben, wissen auch, dass sie im Bundesanzeiger auch die Quellensteuer rausfinden, die sie gegenrechnen können, die auf der JSB aber nicht auftaucht. D.h. Leute, die das in der Steuererklärung angeben bringen weniger Steuern, als die, wo es im Verkauf mit abgehandelt wird.
Hallo @Necoro,
die ausländische Quellensteuer konntest du bei Fonds noch nie selber zurückholen. Das hat vor 2018 der Fonds für dich getan. Schau mal auf eine deiner Steuermitteilungen von 2017 für einen ausländischen Aktienfonds. Dort gibt es eine Zeile "(angerechnete ausländische Quellensteuer: EUR xx,xx)". Das ist die ausländische Quellensteuer, die dir automatisch erstattet wurde.
Mit der Steuerreform ab 2018 wird die ausländische Quellensteuer bei Fonds generell nicht mehr erstattet. Als Ausgleich dafür (und dafür, dass der Fonds ab 2018 auch auf deutsche Dividenden 15% Körperschaftssteuer zahlen muss) erhältst du eine Teilfreistellung auf die Ausschüttungen und auf die Kursgewinne.
Gruß paba