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Steuerbescheinigung Investments / Anlage KAP-INV

Lenny391
Autor
2 Beiträge

Hallo allerseits,

 

sorry schon mal für den etwas längeren Einstiegspost - ich weiß nur nicht was wichtig ist und was nicht, da das Thema so für mich noch neu ist.

 

Ich habe letztes Jahr das erste mal einen meiner Fonds und damit generell etwas aus meinem Depot verkauft, um das Geld woanders zu reinvestieren.

 

Meine Steuererklärung mache ich immer mit WISO Steuersparbuch, was ich dieses Jahr aufgrund des Wertpapierverkaufs schwieriger fand als sonst.

 

Nachdem ich die Werte der comdirect-Steuerbescheinigung übertragen habe, wies mich WISO aufgrund der letzten Zahl ("noch nicht dem Steuerabzug unterworfenene Erträge ausländischer Investmentfonds") darauf hin, dass ich den Bereich "Erträge aus Investmentfonds (Anlage KAP-INV) auch noch ausfüllen muss.

 

Diesen Bereich richtig auszufüllen...damit tat ich mich schwer, da ich keine "Investment-Steuerbescheinigung" habe, wo auch die Zeilennummern der Anlage vermerkt sind, wie bei der normalen.

Also habe ich diesen Bereich nach bestem Wissen und Gewissen anhand der Zahlen in den Wertpapier-Verkaufsabrechnungen ausgefüllt und hatte als Ergebnis, dass mir das Finanzamt gut 100 € mehr hätte rückzahlen sollen.

 

Das Finanzamt hatte sich bei mir gemeldet und um Nachsendung einer "Steuerbescheinigung über die Veräußerung der Investmentanteile" gebeten. Da ich sowas nicht habe und auch nicht rausgekriegt habe, woher ich das bekommen könnte (comdirect konnte mir nicht helfen), hab ich die Verkaufsabrechnungen geschickt.

 

Das scheint dem Finanzamt jedoch nicht zu reichen, da man mir die 100 € zusätzlich nicht erstattet hat und in den Kommentaren des Steuerbescheids folgendes stand:

"...aus Investmentfonds konnten ohne die entsprechende Steuerbescheinigung nicht berücksichtigt werden."

 

Jetzt also die Frage:

Kann mir jemand sagen, woher ich eine "Steuerbescheinigung über die Veräußerung der Investmentanteile" bekomme?

Muss ich da den Fonds anschreiben? Wo finde ich da Ansprechpartner?

 

Oder irgendwas anderes, aus dem man die Zahlen einfacher ablesen und ins WISO übertragen kann als mit den Wertpapierabrechnungen? Die Begrifflichkeiten da und im WISO zuzuordnen finde ich schwierig...

 

P.S. Ich weiß, dass ich keine Steuerberatung hier im Forum kriegen kann. Danach frage ich auch nicht. Mir geht es nur darum, rauszufinden, woher ich bestimmte Unterlagen bekomme.

 

Freue mich auf etwas Hilfe.

6 ANTWORTEN

dg2210
Legende
6.206 Beiträge

Die Anlage KAP-INV brauchst du für Erträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterliegen, typischerweise, wenn die Anteile bei ausländischen Banken verwahrt werden.

 

Da die comdirect eine inländische Bank ist, brauchst du für dort verwahrte Anteile keine KAP-INV und darum erstellt die comdirect auch keine besondere Steuerbescheinigung dafür.

Zilch
Legende
7.850 Beiträge

Hey @Lenny391 und Willkommen im Forum,

 

ich hatte jahrelang ein Depot bei ebase und habe dieses in 2020 aufgelöst und alles zur comdirect geschafft.

Ich musste nie "KAP-INV" ausfüllen, trotz gleicher Angaben, nur jetzt hat er mich darauf hingewiesen, dass ich das solle. 

 

Ich hab es nicht gemacht, weil es nicht ausfüllbar ist, und das Finanzamt hat es für okay befunden. 

 

Das bedeutet im Umkehrschluss: du hast die Anlage falsch ausgefüllt (was nicht verwunderlich ist, schließlich fehlten dir die Informationen dazu) und somit kein Anspruch auf die 100 Euro Erstattung. 

 


@Lenny391  schrieb:

 

Jetzt also die Frage:

Kann mir jemand sagen, woher ich eine "Steuerbescheinigung über die Veräußerung der Investmentanteile" bekomme?

Allerhöchstens von der Bank.

 


@Lenny391  schrieb:

 

Jetzt also die Frage:

 

Muss ich da den Fonds anschreiben? Wo finde ich da Ansprechpartner?


Der Fonds kennt dich nicht mal, was soll der bewirken? 😉 Also der wird dir gewiss nicht helfen, da die mit deinen Sachen nichts am Hut haben 🙂

 


@Lenny391  schrieb:

 

Jetzt also die Frage:

 

Oder irgendwas anderes, aus dem man die Zahlen einfacher ablesen und ins WISO übertragen kann als mit den Wertpapierabrechnungen?


Nein, weil dir die Bescheinigung fehlt. Lass die Anlage einfach weg und den Fall nun auf sich beruhen. Wie gesagt: Bei mir hat sich nichts geändert an den Zahlen aus der normalen Bescheinigung, all die Jahre zuvor wollte WISO keine KAP-INV haben, jetzt schon. Hab es nicht gemacht, das Finanzamt hat nicht gemeckert, alles gut.

 

Und die Anlage KAP brauchst du auch nur, wenn du irgendetwas korrigieren musst. Zum Beispiel wenn du vergessen hast deinen Freibetrag einzurichten, oder Verlusttöpfe ausgleichen willst (und über das Finanzamt weiter geführt werden soll) oder wenn du zu viel Freibetrag eingerichtet hast und somit keine Steuerhinterziehung begehen willst. 

Wenn du jedoch einfach deinen Freibetrag ausnutzt und von da an normal deine Steuern zahlst und somit weder zu viel noch zu wenig gezahlt hast - dann brauchst du die Anlage KAP nicht.

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Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD

NordlichtSH
Mentor ★★
1.823 Beiträge

Ergänzung: wenn der persönliche Steuersatz niedriger als 25% sein sollte, kann es sich auch lohnen, eine Anlage KAP auszufüllen (Günstigerprüfung). Aber auch nur, wenn die Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag liegen. 

Zilch
Legende
7.850 Beiträge

Dann dürfte die sich in den meisten Fällen immer lohnen. Du zahlst dann ja Kapitalertragssteuer von mindestens 26,375%, hast aber einen niedrigeren persönlichen Steuersatz, sodass die Kapitalerträge nach deinem persönlichen Steuersatz besteuert werden könnten und du somit was zurück erhältst. Zum Beispiel als Rentner dürfte sich das Ganze lohnen.

 

Wenn wir nun noch Studenten und eine eventuelle Nichtveranlagungsbescheinigung erwähnen sollten wir alle Fälle haben 🙂

 

Insgesamt betrachtet sind es einfach ein paar wenige Fälle, in denen die Anlage KAP irgendwelche Auswirkungen hat. Und viele warten leider zu häufig auf die Bescheinigung, ohne dass sie diese brauchen, und meckern dann, weil sie deswegen ihre Steuererklärung nicht schon im Februar abgeben können. 

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Lenny391
Autor
2 Beiträge

An alle schon mal danke für die Antworten.

 

Ja, wegen den 100 € mache ich jetzt auch keinen großen Aufstand. Mir ging es hier eher drum, zu wissen, was muss und was geht...

 

Ich hab diese Bereiche im WISO dieses Jahr ja auch nur ausgefüllt, weil die normale comdirect-Steuerbescheinigung aufgrund des Fonds-Verkaufs eben ein paar mehr Einträge hatte, aufgrund dessen WISO die KAP-INV wollte. Hatte auch irgendwo das mit der Günstigerprüfung(?) gelesen hatte und dachte, das es ja nicht schaden könnte den Bereich auszufüllen. (Zudem konnte ich WISO partout nicht dazu bewegen, die Meldung der fehlerhaften Eingaben zu ignorieren...)

 

Wie gesagt, die Situation war dieses Jahr für mich generell neu...und ich geh nach der Devise "lieber zu viel ausfüllen als den Vorwurf der Steuerhinterziehung an die Backe zu kriegen" 😉

 

@Zilch: Dass mich der Fond nicht kennt und mir wahrscheinlich auch nicht helfen kann, hab ich auch schon vermutet, aber fragen kostet ja nichts.

 

Zilch
Legende
7.850 Beiträge

@Lenny391 alles gut! Ich habe in meiner letzten Steuererklärung auch Fehler gemacht, und das Finanzamt hat mich darauf hingewiesen und mich ein paar Nachweise einreichen lassen, mir erklärt wie es richtig muss und das für mich geändert. 

 

Das Programm musste ich auch zwingen die Erklärung ohne KAP-INV abzuschicken 😉 Irgendwo kannst du anklicken, dass du den Fehler zur Kenntnis genommen hast - dann geht's 🙂

Warum das Programm das auf einmal will weiß ich aber, wie bereits gesagt, auch nicht. Meine Jahresbescheide vom Broker waren nicht anders als die Jahre zuvor. 

 

Und natürlich kostet Fragen nichts! Lieber fragen und auf Nummer sicher gehen! 🙂 Nun ist es ja alles gut und kannst es Jahr für Jahr einfach in WISO übernehmen und nur einzelne Werte abändern 🙂

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