Steuerbemessung + Freitstellungsauftrag unklar oder fehlerhaft
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am 21.09.2020 11:27
Hallo - guten Tag.
Mir ist die Steuerbemessung etwas unklar und vielleicht betrifft es außer mir noch weitere, deshalb die Frage hier bzw. vielleicht kennt jemand Rat.
Ist mir jetzt schon öfters bei versch. Dividendenzahlungen aufgefallen.
Konkretes Beispiel/Problem:
Ich habe kürzlich von Home Depot Inc. eine Dividendengutschrift bekommen.
Brutto = 0,16 USD
15% Quellensteuer = 0,02 USD
Ergibt = 0,14 USD
Auszahlung = 012 EUR (bei 1,18 USD/EUR)
Jetzt werden aber beim Freistellungsauftrag 0,14 EUR verrechnet und nicht die 0,12 EUR die ich überwiesen bekommen hab.
Ich frage mich, woher die 0,14 EUR kommen. Da steht nicht USD, was noch irgendwie logisch wäre.
Bild dazu im Anhang.
Ist das ein Fehler?
vg
Alex
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Aktien
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21.09.2020 11:40 - bearbeitet 21.09.2020 11:42
@Alex schrieb:
Konkretes Beispiel/Problem:
Ich habe kürzlich von Home Depot Inc. eine Dividendengutschrift bekommen.
Brutto = 0,16 USD
15% Quellensteuer = 0,02 USD
Ergibt = 0,14 USD
Auszahlung = 012 EUR (bei 1,18 USD/EUR)
Jetzt werden aber beim Freistellungsauftrag 0,14 EUR verrechnet und nicht die 0,12 EUR die ich überwiesen bekommen hab.
Ich frage mich, woher die 0,14 EUR kommen. Da steht nicht USD, was noch irgendwie logisch wäre.
Bild dazu im Anhang.
Ist das ein Fehler?
Leider nein. Der Gesamtbetrag der Dividende wird auf den Freistellunsgbetrag angerechnet, tatsächlich zahlst du aber Kapitalertragsteuer auf (Gesamtbetrag - ausländische Steuer).

21.09.2020 11:48 - bearbeitet 21.09.2020 13:11
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21.09.2020 11:48 - bearbeitet 21.09.2020 13:11
Also nach meiner Logik bezieht sich der Freistellungsauftrag auf den Kapitalertrag vor etwaigen Steuer(n). Und damit würde es passen.
(Würde er sich dagegen auf den Kapitalertrag nach etwaigen Steuer(n) beziehen, dann wäre das ja ein Fass ohne Boden. Weil im Einzelfall stellt man ja erst bei der Einkommenssteuererklärung irgendwann in ein paar Jahren fest, wieviel Steuern tatsächlich zu entrichten sind. Und erst dann könnte man den Freistellungsauftrag korrekt berücksichtigen. Dann aber würde der Freistellungsauftrag grundsätzlich überhaupt keinen Sinn mehr machen, weil der Sinn ist ja die Steuer-Vereinfachung bei kleinen Kapitalerträgen.)
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am 21.09.2020 12:16
Das ist alles korrekt. Die 0,14 EUR entsprechen 0,16 USD/(1,18 USD/EUR).
Der freigestellte Betrag wird um die gesamte Dividende (vor Abzug der Quellensteuer) reduziert, gleichzeitig wird aber Dein Quellensteuer-Verrechnungstopf um den Betrag der Quellensteuer erhöht.
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am 22.09.2020 20:06
Dankeschön erstmal an alle für eure Antworten.
Für mich war es irgendwie unlogisch, dass der Betrag vor Steuer vom Freistellungsauftrag abgezogen wird...
So machen auch die 0,14 Euro sinn.
Ich verstehe das nicht, mit diesem Quellensteuer-Verrechnungstopf. Wo und in welchem Rahmen kommt diese zu trage? Bei der Steuererklärung?
Viele Grüße
Alex
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am 22.09.2020 21:01
@Alex schrieb:
Ich verstehe das nicht, mit diesem Quellensteuer-Verrechnungstopf. Wo und in welchem Rahmen kommt diese zu trage? Bei der Steuererklärung?
Dieser Topf wird mit automatisch von der Bank mit anrechenbaren zukünftigen Gewinnen verrechnet, der Restbetrag wird bescheinigt und kommt in die Steuererklärung.
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am 23.09.2020 00:32
@Alex schrieb:Ich verstehe das nicht, mit diesem Quellensteuer-Verrechnungstopf. Wo und in welchem Rahmen kommt diese zu trage? Bei der Steuererklärung?
Dein Steuerfreibetrag wird um die gesamte Brutto-Dividende reduziert obwohl Du ja einen Teil dieser Dividende (nämlich die im Ursprungsland einbehaltene Quellensteuer) nicht erhälst. Die verfügbaren 801 € bzw. 1.602 € sind daher auf den ersten Blick weniger Wert als bei Dividenden von beispielsweise deutschen Firmen auf die für Dich ja keine Quellensteuer anfällt.
Allerdings wird die anrechenbare (!) Quellensteuer in einem eigenen Verrechnungstopf von der Bank dokumentiert. Solltest Du im Laufe des Jahres Deinen Freibetrag ausgeschöpft, gleichzeitig aber einen positiven Stand des QSt-Verrechnungstopfes zu Buche stehen haben, dann zahlst Du bei der nächsten Dividendenauszahlung oder Gewinnrealsierung trotzdem nicht sofort Abgeltungssteuer sondern dann wird zunächst der QSt-Verrechnungstopf abgebaut.
Beispiel:
Freibetrag ist ausgeschöpft, im QSt-Topf haben sich 25 € angesammelt.
Im Grunde hast Du jetzt 2 Möglichkeiten diese 25 € zu Deinem Vorteil zu nutzen:
- Du realisierst im gleichen Jahr noch Gewinne von ~100 € Gewinn (25 € x 4). Auf diese fällt dann keine Abgeltungssteuer an da zunächst der QSt-Topf angerechnet und auf 0 zurückgesetzt wird.
Der Faktor 4 ist leicht vereinfacht und resultiert aus dem Abgeltungssteuersatz von rd. 25%. - Solltest Du keine Gewinne mehr machen und das Jahr mit einem nicht-leeren Verrechnungstopf beenden, dann bleibt DIr nur der Weg über die Steuererklärung (Anlage KAP). Der QSt-Topf wird nämlich (anders als alle anderen Verrechnungstöpfe) von der Bank am Jahresende zurückgesetzt so dass er nicht auf Gewinne des Folgejahrs angewendet werden kann.
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am 23.09.2020 13:15
@GetBetter schrieb:
Der Faktor 4 ist leicht vereinfacht und resultiert aus dem Abgeltungssteuersatz von rd. 25%.
<klugscheißermodus>
Der Faktor ist exakt 4.
Hintergrund: KiSt und SolZ werden als Prozent von der AbgSt erhoben, nicht auf den Gewinn.
</klugscheißermodus>
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am 23.09.2020 16:16
Ich habe in der Vergangenheit immer mit dem Faktor 4 gerechnet ohne anschließend ernsthaft zu kontrollieren ob der ungefähr oder exakt richtig ist. Schließlich kann ich den notwendigen Gewinn ohnehin nicht Euro-genau hinbiegen.
Beim Nachvollziehen der beiden Varianten kriege ich auch gerade leider einen Knoten in die Hirnwindungen so dass ich mich einfach darüber freue "zufällig" exakt richtig gelegen zu haben
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am 23.09.2020 16:31
@GetBetter schrieb:Beim Nachvollziehen der beiden Varianten kriege ich auch gerade leider einen Knoten in die Hirnwindungen so dass ich mich einfach darüber freue "zufällig" exakt richtig gelegen zu haben
Gewinn = 100 EUR.
AbgSt = 25% vom Gewinn = 25 EUR
SolZ = 5.5% von der AbgSt = 1.38 EUR
Summe Steuern = 26.38 EUR
Bei einem Quellensteuertopf > 25 EUR.
AbgSt vor Verrechnung = 25 EUR (s.o.)
AbgSt nach Verrechnung = 0 EUR
SolZ = 5.5% von der AbgSt= 0 EUR
Summe Steuern = 0 EUR
