am 18.03.2019 15:29
Da bin ich bei Dir @Glücksdrache
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass eine neue Gesetzeslage nicht zwingend nur Nachteile mit sich bringt. Man muss die Lage dann neu bewerten und sich eventuell etwas im Anlegerverhalten anpassen. Es ist legitim, dann Vorteile zu ziehen, die einem das neue Recht zuspricht. Es ist nicht so, dass die Kapitalanlage (egal welche Assetklasse) keine (Werbungs-)Kosten verursacht.
am 10.04.2019 19:53
Ich bin auch für einen wesentlich höhereren Freibetrag. Die 801 € p.a. sind lächerlich gering.
Außerdem sollte man Verluste bei Kapitalanlagen mit seinem restlichen Einkommen steuerlich verrechnen können.
am 11.04.2019 10:11
am 11.04.2019 12:33
Damit die Altersvorsorge "gesichert" bleibt könnte ich mir sogar vorstellen, dass die Steuerprivilegien für Kapitallebensversicherungen wieder eingeführt werden. Die LV legen langfristig an und wir "Zocker" können "spekulieren/Casino spielen..." und darauf Steuern zahlen. Es fehlt dann nur noch die Transaktionssteuer.
am 14.04.2019 19:45
man ist nicht immer zur angabe von börsengewinnen mit anlage kap verpflichtet, so lange die inländische bank die abgeltungssteuer ohnehin bereits abgezogen habe.
es ist eine frage der persönlichen sicht darauf, in wie weit man sich gegenüber dem staatsapparat offenlegen will.
denn: die günstigerprüfung bedeutet, dass der staat exolizit auf die depots bzw. einkommensstruktur aus wertpapieren schaut.
lässt man die günstigerprüfung und somit die anlage kap einfach weg, dann weiss der staat garnicht, dass man selbst xyz gewinne mit wertpapieren hatte.
denn die bank schmeißt dann alle abgeltungssteuer in einen topf und überweist anonymisiert an den fiskus.
die abgeltungssteuer war ohnehin eher als harz4 für banken gedacht, denn die banken spielen dann mit dem cash der abgeltungssteuer zu ihren gunsten, bevor es an den fiskus geht - also eine art kapitalspritze...
würde man es wie in den usa handhaben (kapitalsteuer erst zum jahreswechsel), dann hätten die banken ja nichts davon, weil der kunde 1 jahr lang mit seinen börsengwinnen weiter zocken/hebeln kann, ehe die steuer darauf anfällt.
deshalb werden die amis auch schneller reich ...und habei ein stark steigendes handelsdefizit ... zu gunsten der eu-luxus-industrie wohlgemerkt!
das tatsächle ausfüllen der anlage kap mit günstigerprüfung ist eigentlich nur für zwei fälle notwendig:
man hat einen tatsächlichen steuersatz von unter 25% und insofern zählt jeder eur.
2) man hat noch auslandskonten, die insofern logischerweise nicht der abgeltungssteuer unterliegen und die erträge noch zu versteuern sind.
wenn man aber arschreich ist, also einkommensmillionär qua dividenden - und ohne auslandskonten - na dann würde ich jedem empfehlen 'unterm radar' zu bleiben, die bank alles regeln lassen (keine anlage kap, keine günstigerprüfung aufs depot, keinen freibetrag geltend machen).
letzteres habe ich fast vergessen: freibetrag aktiviert automatisch die kontrollen des staates auf die konten. insofern empfiehlt es sich aus datenschutzgründen vor ggf. korrupten beamten sich zu schützen, indem man _keinen_ freibetrag für das konto einer banke, was dann auswirkungen auf alle konten/depots einer bank hat.
mfg
am 14.04.2019 21:31
Pssst, @ehemaliger Nutzer, die Korruptis können deine Milliardenkonten auch im Kontenabrufverfahren finden (§ 24c KWG), ganz ohne Freistellungsauftrag. Und leider können die Banken nur immer wenige Wochen von den Negativzinsen auf abzuführende Kapitalertragssteuern profitieren, die kassiert das Finanzamt nämlich immer schon zum 10. des Folgemonats (§ 44 Abs. 1 S. 5 EStG).