Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

so geht's: Quellensteuer aus Österreich zurückfordern

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Küss die Haaaand, schöne Frau, verehrte Leserin (jaaaaa, die Leser dürfen sich auch angesprochen fühlen),

wir hatten ja hier in der Community schon einige Tips & Tricks zur Rückforderung ausländischer Quellensteuer. Fehlt noch das Lieblingsland von uns allen: Die Alpenrepublik Österreich. Tu felix Austria! (gemeint ist Herr Baumgartner, 2012 wars...)

Bekannte und beliebte Aktien kommen aus Österreich. Kräne von Palfinger (deutsche WKN: 919964), Catering u.a. in der Allianz-Arena von Do&Co (915210), Logistik und großzügige Dividenden von der Ösi-Post (A0JML5), Fasern von Lenzing (852927), Ziegel von Wienerberger (852894), Benzin von OMV (874341), Feuerwehrautos von Rosenbauer (892502), Kartonagen-Verpackungen von Mayr-Melnhof (890447), Maschinen von Andritz (632305), feuerfestes Baumaterial von RHI (874182), Versicherungen und großzügige Dividenden von uniqa (928900), Dividenden von Buwog (A1XDYU) ... all das sind attraktive Aktien.

Aber der Österreicher, wie er so ist (oh ja, @Pramax!), zwackt von den teilweise sehr hohen Dividenden erst mal 25 Prozent Quellensteuer ab. Die "hebt er ein". Davon werden wie üblich in Deutschland nur 15 Prozentpunkte angerechnet. Die restlichen 10 Prozent holen wir uns in Österreich zurück: genauer gesagt, im Burgenland.

Und das geht sogar relativ einfach.

Ihr benötigt zunächst ein Formular, das man unter seiner Bezeichnung "ZS-RD1-PDF" im Internet findet, beispielsweise hier.

 

Pro Kalenderjahr füllt Ihr ein solches Formular aus. Tragt das betreffende Kalenderjahr ein. Ansässigkeitsstaat ist Deutschland (Feld 1), dann im Feld 2 Eure persönlichen Daten mit der deutschen Steuernummer (und Bezeichnung des deutschen Finanzamts), Euer Name, Geburtsdatum, Anschrift, zur Sicherheit Eure E-Mail-Adresse. Allfälliger Vertreter: "keiner" (sprich: "käna").

Die eigentlichen Dividenden führt Ihr auf dem "Beiblatt A" auf (Formularnummer ZS-RD1A-PDF), das es hier zum Download gibt. Pro Kalenderjahr ein eigenes "Beiblatt A". Die beiden österreichischen Formulare sind automatisch rechnende PDF-Vordrucke, die Summen werden also automatisch ermittelt.

Da sind zunächst einmal sechs Fragen im Feld "A" wie folgt zu beantworten:
1. Wohnung in Österreich (nein, sprich: "nähn")
2. Betriebsstätte (nein)
3. berechtigt und eigene Rechnung (ja, sprich: "oh ja!")
4. Verkauf, Verleihung (nein)
5. Optionen (nein)
6. Gewinnausschüttung (ja)

Das Feld "B" für juristische Personen bitte durchstreichen.

Auf der Rückseite des Beiblatts berechnet Ihr den Rückzahlungsanspruch. Hier ein fiktives Beispiel:


Bezeichnung: Palfinger AG, Anzahl Aktien: 1860, Erwerb am 01.01.2009, Dividendenausschüttung am 30.03.2011, Zufluss am 5.04.2011, Ex-Tag 01.04.2011, Bruttobetrag EUR 409,20, Rückzahlungsanspruch 10 Prozent, Rückzahlungsbetrag 40,92 EUR. Diese Daten findet Ihr auf der Dividendenabrechnung Eurer Bank, die Ihr ohnehin als Fotokopie mitschicken solltet (siehe unten).

Summiert die Bruttobeträge und die Rückzahlungsbeträge auf und tragt die Summen in die unterste Zeile ein. Der Rückzahlungsanspruch in der letzten Zeile rechts unten muß also genau 10 Prozent von der Summe der Bruttobeträge sein.

Dann auf dem Beiblatt A unten das Datum und den Ort eintragen und unterschreiben.

Jetzt geht es zurück zum Hauptformular. Übertragt den Rückzahlungsanspruch  (also die 10%) in das Feld 3 in der obersten Zeile bei "Rückzahlung aufgrund von DBA" (= Doppelbesteuerungsabkommen), und auch in die unterste Zeile "Rückzahlungsbetrag".

Im Feld Nummer 5 tragt Ihr die Daten Eurer Bankverbindung ein, damit der Rückzahlungsbetrag überwiesen werden kann. Wichtig: tragt bitte IBAN und auch die BIC hier ein. Die BIC von comdirect lautet in Kurzform COBADEHD, das "HD" am Ende steht übrigens - kein Scherz! - für "Hamburg Direkt". Im Feld Nummer 6 bitte unterschreiben. Das Feld 7 lasst Ihr frei.

Jetzt fehlt noch die übliche Ansässigkeitsbestätigung der ausländischen Steuerverwaltung, also halt von Eurem deutschen Wohnsitzfinanzamt. Bitte schickt das Deckblatt und das Beiblatt A in zwei Kopien an Euer geliebtes persönliches Finanzamt, mit der freundlichen Bitte im Anschreiben, eine Wohnsitzbestätigung auszustellen. Beim Finanzamt München beispielsweise kann man die Formulare einfach in den Nachtbriefkasten werfen, nach etwa zwei Wochen kommt per Post die Bestätigung zurück. Die zweite Kopie behält Euer deutsches Finanzamt.

Und dann der letzte Schritt: Schickt alle Hauptformulare, alle Beiblätter A (je nach Abzahl der Jahre, für die Ihr den Antrag stellt), und - wichtig! - Fotokopien aller Dividendenabrechnungen an das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart, Neusiedlerstraße 46, AT-7001 Eisenstadt. Denkt dran: das Briefporto nach Österreich ist höher als innerhalb von Deutschland. Willkommen im geeinten Europa.

Da ich recht intensiv trade (suchtkrank!), habe ich noch eine von meinem Computer generierte Auflistung aller Geschäfte (Käufe und Verkäufe) in österreichischen Aktien beigelegt, also jeweils Datum, Stückzahl, Kauf/Verkauf, Kurs usw. Aber das ist vermutlich nicht unbedingt erforderlich. Ihr müßt nur jeweils im Beiblatt das Datum des Kaufs eintragen. Bei mir haben die meisten Aktien mehrere Kaufdaten, daher die Aufstellung.

Wichtig: Natürlich solltet Ihr vorher Fotokopien von allen Belegen anfertigen und aufbewahren.

Es dauerte bei mir ungefähr drei Monate, dann kam die Überweisung zuzüglich Zinsen. Und zwar nur die Überweisung! Es gibt im Gegensatz zu anderen Ländern keinerlei schriftliche Korrespondenz, keinen Bescheid. Das hätte ich eigentlich bei Österreich nicht gedacht, aber was soll's. Immerhin: einen "Erlagschein" benötigen wir nicht.

Der Vollständigkeit halber: Folgende Auskunft habe ich von der Österreichischen Finanzverwaltung im September 2015 per E-Mail erhalten: "Hinsichtlich der Rückerstattung von in Österreich zu Unrecht einbehaltenen Steuern sieht § 240 Absatz 3 Bundesabgabenordnung eine Frist von 5 Jahren vor. Der Antrag auf Rückerstattung kann danach bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf das Jahr der Einbehaltung der Steuer folgt, gestellt werden. Der Antrag bezieht sich auf ein bestimmtes Jahr und kann daher nach Ablauf des Jahres, in dem die Steuer einbehalten wurde, gestellt werden."

Ich hoffe, Ihr könnt auf diese Weise bequem Eure zu viel bezahlten Steuern in der Alpenrepublik zurückfordern. Vom gesparten Geld geht sich mindestens ein Einspänner mit Schlagobers, ein Fiaker oder ein Almdudler aus (sprich: "os"). Bitte bei der Gelegenheit auch mal "schwedischer Kaffee" googeln!

Viele Grüße aus einem hochsommerlichen München
baba und servus

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.
19 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Ich kann nur raten das Online-Tool auszuprobieren. Ich habe letztes Mal ca. 7€ Porto bezahlt. Ist die Frage ob sich das lohnt, wenn man nicht mehrere Aktien in A hat. Bei mir blieb am Ende trotzdem noch etwas übrig (über mehrere Jahre und 2 WKNs)

 

@swolpollich habe mir die Ansässigkeit auf dem Ösi-Formular bestätigen lassen. Hat funktioniert - ohne mullen und knullen wie der in Österreich lebende Chinese sagen würde.

 

 

Christian F.
Autor
1 Beiträge

Super, Danke!

akonkret
Experte ★
186 Beiträge

meint ihr dieses Tool?

dg2210
Legende
6.211 Beiträge

Heute war es soweit: in meinem Briefkasten fand ich ein Schreiben des k.u.k. Finanzamtes Bruck/Eisenstadt/Oberwart. Ich konnte es kaum erwarten, den Inhalt, ob der zu erwartenden Zahlung,  zur Kenntnis zu nehmen und musste mich überwinden, das Siegel nicht schon im Hausflur zu erbrechen (ja, das ist das korrekte Verb).

 

In der Wohnung angekommen, öffnete ich mit zittrigen Händen das Schreiben und war wie vom Blitz getroffen: Im Namen seiner Majestät, des Kaisers, wurde mir offiziell eine k.u.k. Abzugsteuernummer  verliehen...

...von der Steuerstattung fehlt aber jede Spur!

 

 

TaxedEnough
Autor ★★
15 Beiträge

Welche Fristen gelten in Österreich für die Erstattung der Abzugsteuer?

nmh
Legende
9.960 Beiträge

@TaxedEnough:

 

Willkommen in unserer Community. Die Antwort auf Deine Frage steht bereits in meinem ersten Beitrag ganz vorne in diesem Thread. Bitte nachlesen.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

TaxedEnough
Autor ★★
15 Beiträge

Die einfache Angabe "5 Jahre" hätte uns beiden viel Zeit gespart 😉

nmh
Legende
9.960 Beiträge

@TaxedEnough:

 

Sorry. Schön, dass Du es doch noch gefunden hast. Viel Erfolg für den Antrag.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Oskilor
Autor
1 Beiträge

Hi, hast Du inzwischen Deine Erstattung erhalten?

Ich habe es versucht, aber es gibt ein großes Problem: Mittlerweile müssen (laut Antragsformular) Belege darüber eingereicht werden,

1. auf welchem Depot sich die betroffenen Aktien am letzten Tag vor dem Ex-Tag befunden haben,
2. wer am letzten Tag vor dem Ex-Tag Depotinhaber war und
3. welche Depotumsätze es in Zusammenhang mit den betroffenen Aktien für den Zeitraum von einem Monat vor bis einem Monat nach dem Ex-Tag gab.

 

Das Problem: Keine Bank die ich kenne stellt genau solche Belege aus, sondern eben die ganz normalen Quartalsberichte etc. Gibt es hier Erfahrungen?

 

PS: Auf meine Anfrage bei den öst. Behörden meinte man, es ginge (nur aufgrund des geringen Betrags) auch mit einem normalen Depotauszug, aber dann nur wenn die Bank unterschrieben hat... Ähnliche Dokumentationserfordernisse gibt es übrigens auch bei Dänemark!!!

Nobka
Mentor
779 Beiträge

Hast du es Geschafft so ein Unterschriebenes Dokument zu bekommen?