am 08.03.2021 00:18
@KWie2 schrieb:
Wenn ich alles richtig verstanden habe, sind nur die fiktiven Gewinne bis 31.12.2017 steuerlich bis zur Höhe des speziellen Freibetrages geschützt. Das würde bedeuten, dass die seit 1.1.2018 schon genau so besteuert werden, wie der Rest. Da wäre dann nichts mehr zu sparen.
Hoppla, mein Verständnis ist ein anderes. Nämlich dass auf den Altbestand die bis zum 31.12.2017 aufgelaufenen Gewinne komplett steuerfrei sind, und zusätzlich für die ab 01.01.2018 entstehenden Gewinne ein Freibetrag von 100.000€ pro Person besteht. Ich wäre dankbar, wenn einer der Steuerprofis im Forum das aufklären könnte.
LG Chris65
am 08.03.2021 00:48
@Chris65 schrieb:Hoppla, mein Verständnis ist ein anderes. Nämlich dass auf den Altbestand die bis zum 31.12.2017 aufgelaufenen Gewinne komplett steuerfrei sind, und zusätzlich für die ab 01.01.2018 entstehenden Gewinne ein Freibetrag von 100.000€ pro Person besteht. Ich wäre dankbar, wenn einer der Steuerprofis im Forum das aufklären könnte.
LG Chris65
Dein Verständnis ist exakt richtig.