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Sanierungsfall ETF-Portfolio

11 ANTWORTEN

Chris65
Autor ★★★
38 Beiträge

@KWie2  schrieb:
Wenn ich alles richtig verstanden habe, sind nur die fiktiven Gewinne bis 31.12.2017 steuerlich bis zur Höhe des speziellen Freibetrages geschützt. Das würde bedeuten, dass die seit 1.1.2018 schon genau so besteuert werden, wie der Rest. Da wäre dann nichts mehr zu sparen.

 

Hoppla, mein Verständnis ist ein anderes. Nämlich dass auf den Altbestand die bis zum 31.12.2017 aufgelaufenen Gewinne komplett steuerfrei sind, und zusätzlich für die ab 01.01.2018 entstehenden Gewinne ein Freibetrag von 100.000€ pro Person besteht. Ich wäre dankbar, wenn einer der Steuerprofis im Forum das aufklären könnte.

LG Chris65

GetBetter
Legende
8.088 Beiträge

@Chris65  schrieb:

Hoppla, mein Verständnis ist ein anderes. Nämlich dass auf den Altbestand die bis zum 31.12.2017 aufgelaufenen Gewinne komplett steuerfrei sind, und zusätzlich für die ab 01.01.2018 entstehenden Gewinne ein Freibetrag von 100.000€ pro Person besteht. Ich wäre dankbar, wenn einer der Steuerprofis im Forum das aufklären könnte.

LG Chris65


Dein Verständnis ist exakt richtig.