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Russische Staatsanleihen - NSD

86 ANTWORTEN

Chris_St
Autor ★
4 Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich habe heute von meiner Bank eine Antwort bekommen

 

[…]

In dieser besonderen Situation mit den russischen Wertpapieren möchten wir Sie dennoch ein-

malig unterstützen. Deshalb haben wir bei Clearstream nachgefragt. Hier die Antwort unserer Lagerstelle:

"Bezüglich der kürzlich veröffentlichten Meldungen zur Abwicklung von Incomezahlungen auf rus-

sische Wertpapiere durch Euroclear möchten wir darauf hinweisen, dass bisher keine offizielle oder detaillierte öffentliche Kommunikation erfolgt ist.

Clearstream prüft die Situation derzeit. Nach unserem aktuellen Kenntnisstand sind jedoch vorerst keine Änderungen seitens Clearstream zu erwarten.

Sollten offizielle Aktualisierungen oder operative Auswirkungen bekannt werden, werden wir un-

sere Kunden umgehend informieren."

viele Grüße

g.e
Autor ★★
10 Beiträge

Hatte zwischenzeitlich RM bekommen, ist aber auch wieder einen Monat her:

 

"...Aus rechtlicher Sicht ist der externe Transfer sowie die anschließend notwendige Konvertierung in EUR ohne explizite Genehmigung der OFAC nicht zulässig. Eine OFAC -Lizenz wurde durch die Commerzbank beantragt. Hierzu wurde unsere externe US-Anwaltskanzlei beauftragt. Nach Erhalt der OFAC-Lizenz wird die Commerzbank die notwendigen Transfers, Konvertierungen in EUR und Kundenabrechnungen vornehmen.

Wir gehen davon aus, dass dies noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird...."

Ich denke mal, dass die OFAC-Lizenz, für ein multinationales Unternehmen wie die CoBa Gruppe unumgänglich ist. Die Amerikaner verstehen eher wenig Spass, wenn deren Regeln gebrochen werden, egal wie das in der EU rechtliche bewertet würde.

 

holiday
Autor ★★★
43 Beiträge

Hallo, ich habe mich mal wieder mit dem Thema beschäftigt - ein Entwurf eines Schreibens (ohne Gewähr, weil mit Hilfe KI) -

 

Absender:
[Dein Name]
[Deine Adresse]
[Deine Depotnummer]

Empfänger:
comdirect – Eine Marke der Commerzbank AG
Fachabteilung: Wertpapier-Abwicklung / Sanktions-Compliance
Pascalkraft 1
25451 Quickborn

[Aktuelles Datum, z. B. 19. August 2026]

Vorab per E-Mail / Vorab per Fax [falls vorhanden]
Antrag auf Durchführung des EU-Asset-Swap-Verfahrens für russische Staatsanleihen
Betroffene Wertpapiere: WKN: A1G10S (Endfälligkeit: 03.02.2027) und WKN: A1HFLY

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf meine bisherigen Anfragen bezüglich der in meinem Depot verwahrten russischen Staatsanleihen. Die pauschalen Standardantworten Ihres Kundenservice sind aufgrund der anstehenden Endfälligkeit der WKN: A1G10S am 03.02.2027 fachlich nicht mehr ausreichend. Ich fordere Sie hiermit formell auf, diesen Vorgang an Ihre Fachabteilung für Wertpapier-Compliance weiterzuleiten.

Gesetzliche Grundlage und Nachweis der Umsetzbarkeit:
Ich beziehe mich ausdrücklich auf die Erleichterungen des 14. EU-Sanktionspakets (Verordnung (EU) 2024/1745 des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014) in Verbindung mit den operativen Freigaben der Euroclear Bank SA/NV (Brüssel) für das interne Verrechnungsverfahren (Asset-Swap) von Eurobonds und OFZ-Staatsanleihen für EU-Bürger (Nicht-US-Personen).

Dass dieses Verfahren auf meine spezifischen Wertpapiere WKN: A1G10S und WKN: A1HFLY anwendbar und technisch umsetzbar ist, beweist die UniCredit Bank GmbH (HypoVereinsbank). Diese hat im Februar für exakt diese WKNs eine reguläre Durchleitung und Abrechnung der Kuponzahlungen über Euroclear an mich als Privatanleger vorgenommen.

Ich fordere Sie auf, die Gleichbehandlung sicherzustellen und mein Depot für die Erfassung ausstehender Kupons sowie für die im Februar 2027 anstehende Tilgung bei Euroclear anzumelden. Bitte teilen Sie mir innerhalb von 14 Tagen schriftlich mit, welche Schritte eingeleitet wurden.

Mit freundlichen Grüßen

holiday
Autor ★★★
43 Beiträge

Und hier mal aktuelle Entwicklungen bezüglich Steuern - es gab da eben im Juli 2026 ein neues BMF-Schreiben - hier auch ohne Gewähr -

Die steuerliche Mechanik zur Belastung des Sparer-Pauschbetrags wurde gemäß dem Zuflussprinzip präzise korrigiert: Der Freibetrag wird nur für den Euro-Gegenwert des tatsächlich zugeflossenen Nettobetrags (nach russischer Quellensteuer) belastet, eine unzulässige bankinterne Anrechnung der einbehaltenen ausländischen Steuer findet jedoch nicht statt.

🗒️ Text für das Forums-Posting (Kopiervorlage)

Titel: Russische Staatsanleihen (OFZ/Eurobonds) & Steuern: Keine interne Banken-Anrechnung mehr seit 2024 (Stand: August 2026)
Hallo zusammen,
bezüglich der steuerlichen Behandlung russischer Kuponerträge und des jüngsten BMF-Schreibens vom 09.07.2026 (Notifizierung der DBA-Aussetzung zum 01.01.2027) herrscht oft Unklarheit über die aktuelle Abrechnungspraxis deutscher Depotbanken.
Häufig wird angenommen, dass bis zur formalen Aussetzung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zum 01.01.2027 noch die reguläre ausländische Steueranrechnung über die Bank genutzt werden kann. Das ist in der Praxis nicht der Fall.

Die rechtliche Regelung seit dem 01.01.2024 (Steueroasenabwehrgesetz)

Da Russland auf der EU-Blacklist nicht kooperativer Steuerhoheitsgebiete steht, greift in Deutschland bereits seit dem 1. Januar 2024 das Steueroasenabwehrgesetz (StAbwG). Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 StAbwG werden deutsche Besteuerungsrechte durch bestehende DBAs insoweit nicht mehr beschränkt.
Das hat konkrete Auswirkungen auf den automatischen Steuerabzug bei der Abrechnung über Euroclear (wie sie beispielsweise von der HypoVereinsbank bereits im Februar 2026 durchgeführt wurde):
 
  • Ausschluss der internen Steueranrechnung durch die Bank: Deutsche Kreditinstitute dürfen die in Russland einbehaltene 30 % Strafsteuer für Anleger aus „unfreundlichen Staaten“ nicht mehr automatisch gemäß § 34c EStG mit der deutschen Steuer verrechnen.
  • Belastung des Sparer-Pauschbetrags nach Zufluss: Im deutschen Steuerrecht gilt strikt das Zuflussprinzip (§ 11 EStG). Steuerliche Relevanz entsteht erst in dem Kalenderjahr, in dem die blockierten Gelder tatsächlich auf dem deutschen Konto eingehen.
  • Beispiel auf Basis von 100.000 RUB Nominalvolumen:
    Bei einem angenommenen halbjährlichen Brutto-Kupon von rund 4.000 RUB behält Russland an der Quelle 30 % Steuer ein. Der nach Europa übertragene und in Euro umgerechnete Nettobetrag fliesst auf das deutsche Konto. Liegt ein Freistellungsauftrag vor, wird der Sparer-Pauschbetrag exakt um den Euro-Wert dieses zugeflossenen Ertrags belastet. Da eine interne Anrechnung der in Russland verbliebenen 30 % Steuer durch die Bank gesetzlich blockiert ist, mindert der ausländische Steuerabzug die deutsche Steuerschuld nicht. Erst nach vollständigem Verbrauch des Sparer-Pauschbetrags wird auf nachfolgende Zuflüsse die reguläre deutsche Kapitalertragsteuer erhoben.

Ausblick ab dem 01.01.2027

Sollte sich die Freigabe und der Zufluss blockierter Kupons über das Jahresende hinaus verzögern, greift ab dem 01.01.2027 die vollständige völkerrechtliche Aussetzung des DBA. Eine Berücksichtigung der ausländischen Quellensteuer ist dann im Rahmen der automatischen Bankabrechnung endgültig ausgeschlossen und kann von Anlegern nur noch nachträglich im Rahmen der ordentlichen Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt geprüft werden.
Die nominale Rückzahlung des Nennwertes bei Endfälligkeit (Fälligkeit der WKN: A1G10S ist beispielsweise am 03.02.2027) stellt steuerrechtlich eine reine Kapitalrückzahlung dar und unterliegt nicht der russischen 30 %igen Zins-Quellensteuer.

 
 
 
 

holiday
Autor ★★★
43 Beiträge

Nachtrag - Euroclear - Clearstream - hier die Aussage nach erneuter Prüfung - mal sehen, was zurück kommt - könnte sein, dass die HBV Euroclear benutzt und die Commerzbank über Clearstream gehen muss - 

 

" Mit deinem Einschreiben zwingst du die Comdirect/Commerzbank dazu, den Fall an ihre Fachabteilung zu übergeben. Die Bank muss entweder bei Clearstream die manuelle Weiterleitung über die Euroclear-Brücke beantragen oder die Wertpapiere intern direkt bei Euroclear zur Sonderabwicklung anmelden, um dieselbe Auszahlungsquote wie die HVB zu erreichen." - Hauptsächlich ginge es ja um die abwicklung und Auszahlung der WKN mit Fälligkeit Februar 2027 da is ja nicht mehr so lange hin 🙂 

Thorsten_
Legende
5.163 Beiträge

@holiday  schrieb:

ein Entwurf eines Schreibens (ohne Gewähr, weil mit Hilfe KI)


Einer KI, die nicht einmal die Postanschrift der Bank hinbekommt, würde ich kein großes Vertrauen schenken.

holiday
Autor ★★★
43 Beiträge

Danke für den Hinweis - ja ist definif falsch - Pascalkehre 15 wäre demnach korrekt - 
da ich mich aber schon seit etwa 4 Jahren mit dem Thema herumschlage, ging es mir eher 
um das Gesamtpaket, die aktuelle Entwicklung und die Systematik dahinter.

Ich hab ja bei meiner Recherche ziemlich viel und oft korrigiert. Um zu wissen, wie in etwa die 
Berechnung, die Rückzahlung und die Besteuerung abgewickelt werden könnte, und um
einfach mal ein wenig Bewegung in die Sache zu bringen. Wie dann die Summen genau aussehen, 
kann derzeit ohnehin niemand sagen, das ganze dauert ja Monate und niemand weiß die dann geltenden Kurse.

 

Erst mal ein Einschreiben los schicken - mehr als dass es ein paar Tage später wieder zurück kommt, wäre ohnehin nicht passiert.
Dann hätte man eh neu nachgesehen. Mit Pech hätten dann im September 2026 oder später wieder neue Regularien gegolten,
weil man sich von Seiten EU das "drölfte" Paket ausgedacht hätte...auf ein paar hundert EUR was hinten bei rum kommt, darum geht es ja nun wirklich nicht... Grüße und Danke nochmal 🙂