am 05.08.2024 15:53
Hallo, hab jetzt noch russische Staatsanleihen im Depot.
Nun habe ich aktuell ein Schreiben im Postfach, betreffend A1HFLY, dass Clearstream mitteilt, dass
die Zahlung von Zinsen über NSD erfolgen kann.
Einmal heißt es, die Zahlung kann auf ein eigenes Konto bei der NSD oder bei einer Korrespondenzbank, das in RUB lautet, erfolgen.
(Hab ich natürlich nicht). Im nächsten Satz heißt es dann, "Standardmäßig werden die Erlöse auf das Konto, das im Namen der Verwahrstelle Clearstream Banking bei der NSD geführt wird, überwiesen." Dazu bräuchte ich dann kein eigenes Konto in Russland.
Man soll dann Daten übermitteln lassen und Unterlagen direkt an die NSD in Moskau schicken.
Mir ist der Zusammenhang nicht klar und ich bin zu doof zu lesen. Wenn es standardmäßig möglich ist, Erlöse an Clearstream zu übermitteln,
warum ist dann der Vorgang mit Formularen etc. nötig? Ober bleibt das Geld dann wegen der Sanktionen bei Clearstream hängen, weil dann hier die Politik ihre Blockade-Finger im Spiel hat? Ich ziele hier auf den 2.ten Absatz, der mir nicht so klar ist...
Was passiert denn, wenn ich nichts mache, dann bleibt das Geld bei der NSD, also hier dann in Russland?
Oder ich führe den genannten Prozess durch und das Geld wird mit Hilfe der Daten und Formulare dann auf meinen Namen bei der NSD geführt und nicht mehr auf dem Konto der Verwahrstelle Clearstream Banking bei der NSD?
Ehrlich gesagt, letztendlich wäre es mir egal, wenn das Geld bis auf weiteres einfach mal in Russland registriert bliebe, die Daten wurden ja im Rahmen der Einführung der russischen Quellensteuer sowieso schon mal früher übermittelt.
Letztendlich werde ich mal das Formular für comdirect besorgen sowie die Unterlagen für die NSD, vielleicht kommt ja bis September nochmal etwas Licht in die Sache. Zumal das ja nicht das einzige Papier ist, das im Depot liegt. Bis 2028 ist ja noch eine zeitlang hin.
Außerdem habe ich noch einen zweiten Posten, A1G10S, der bis 2027 läuft. Hierzu habe ich aber kein Schreiben. Irgendwo hab ich dann noch gelesen, dass wohl 2013 irgendein relevantes Datum ist.
Letztendlich wäre ich auf der Suche, was ich bei der NSD ausfüllen und beibringen muß, damit ich dort als Privatanleger registriert werden kann. Und die Anlage inklusive Zinsen einfach dort verwaltet wird, sozusagen als Verwahrstelle, aber bei mir im Depot nicht verschwindet (Stückzahlen ohne Wert und Zahlen würde genügen). Oder alternativ die Zinsen aufgelaufen seit 2022 zu mir gelangen, aber die Anleihe dort bleibt. Das Geld brauch ich ja so gesehen bis 2028 nicht, solange hier so eine Verwirrung herrscht. Auch die 30 % russische Quellensteuer stört mich so gesehen nicht, in D sind es ja auch 25 % + Soli etc.
Grüße und vielen Dank.
am 13.06.2026 09:56
Danke für die Rückmeldung. Ich bin selber bei der ING und da ist es noch nicht zu einer Auszahlung gekommen.
Mein Bruder ist bei der Sparkasse und hat für die genannte Anleihe eine Auszahlung erhalten. Bei der DKB gab es wohl auch Auszahlungen.
Meine Frage ist, warum es von unterschiedliche Banken anders gehandhabt wird. Letztlich müssten die Anleihen doch alle bei Euroclear gelagert sein.
am 19.06.2026 09:46
Hallo,
zur "Bankenfrage" habe ich am 14.06. mal die KI befragt, da bekommt man ziemlich gute Antworten, auch wenn man ein bisschen löchern und nachfragen muss. Ich kann das hier ja mal rein stellen, wenn auch eventuell der Text fehlerbehaftet sein kann, durch nachfragen und Korrekturen habe ich das aber so gut es ging, berichtigen lassen.
Außerdem gibt es noch eine Zusammenfassung von heute, das als Posting geeignet ist. Das kann ich auch mal rein stellen. Beide enthalten Gründe, warum das bei verschiedenen Banken unterschiedlich gehandhabt wird.
Unter diesem Kontext ist ING/Sparkasse und DKB durchaus schlüssig gut erklärt.
Ich stell mal beide Stränge bzw. die Zusammenfassung hier rein. Interpretieren kann man das ja dann selber.
Grüße
am 19.06.2026 09:50
Zusammenfassung 1 - heute
"
pdate & Fakten: Russische Staatsanleihen (OFZ) im Depot halten (WKNs A1HFLY & A1G10S)
Hallo zusammen,
da viele von uns die russischen Rubel-Inlandsanleihen WKN A1HFLY (OFZ 26212) und WKN A1G10S (OFZ 26207) als „Karteileichen“ im Depot liegen haben, möchte ich meine neuesten Recherchen, Banken-News und die konkreten Zahlen mit euch teilen.
Man muss die Sache politisch und rechtlich ganz nüchtern betrachten: Russland ist zahlungswillig und hat das Geld für unsere Kupons pünktlich bereitgestellt. Das russische Finanzministerium überweist die Beträge vertragsgemäß an die heimische Zentralverwahrstelle NSD. Es liegt hier kein Staatsbankrott vor. Die Blockade erfolgt ausschließlich auf europäischer Seite: Da die EU die NSD im Rahmen der Sanktionen gesperrt hat, dürfen deutsche Privatbanken das bereitstehende Geld rechtlich nicht annehmen. Das Geld wartet also in Moskau auf uns, darf aber die Grenze nach Westen für uns Normalbürger derzeit nicht überschreiten.
Hinter den Kulissen der großen Institutionen sieht die Welt jedoch ganz anders aus, was für massiven Zündstoff sorgt:
Die Großen ziehen ihr Geld ein: Aus Finanzkreisen gibt es verifizierte Berichte, dass im Februar sehr wohl Zinszahlungen für russische Anleihen geflossen sind – allerdings primär für Papiere, die der deutsche Staat selbst hält. Neben der deutschen Entwicklungsbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und der Dekabank (das Wertpapierhaus der Sparkassen mit staatlich-kommunalem Hintergrund) hat auch die HypoVereinsbank (HVB) im Februar für ihr eigenes Portfolio Zinserträge erfolgreich verbucht.
HVB zahlt auch an Privatanleger: Das Spannende für uns ist: Die HVB hat im Februar unter extrem strengen regulatorischen Einzelfallprüfungen die Zinsen vereinzelt sogar direkt an ihre Privatkunden weitergeleitet und auf den Verrechnungskonten gutgeschrieben! Während staatliche Institutionen wie KfW und Deka stur nur für sich selbst abwickeln, zeigt die HVB, dass mit der entsprechenden Banken-Infrastruktur im Hintergrund auch für private Anleger im Ausnahmefall etwas machbar ist. Bei reinen Neo-Brokern bleibt dieser Kanal dagegen komplett verriegelt.
Die Doppelmoral: Während der Staat für seine Papiere kassiert und eine Großbank wie die HVB die technischen Schleusen zumindest teilweise für sich und ihre Privatkunden öffnet, schaut der Großteil der normalen Anleger in die Röhre. Es beweist aber klipp und klar: Die Gelder existieren, Russland zahlt, und die Infrastruktur dafür steht bereit!
Derzeitiger Stand: Aktuell lautet die Antwort beim offiziellen Tausch-Mechanismus (Dekret Nr. 844) leider Nein. Dieser ist streng gedeckelt und wurde von Russland ausschließlich für gesperrte Aktien, ETFs und ausländische Investmentfonds aufgesetzt. Staatsanleihen (OFZ) sind hier momentan noch außen vor.
Die Perspektive für die Zukunft: Dass es diese Infrastruktur für Aktien nun gibt, ist dennoch ein sehr gutes Zeichen! In Finanzkreisen wird intensiv darüber spekuliert, dass Russland in Zukunft weitere, neue Tauschprogramme auflegen könnte, die dann explizit auch für staatliche Rentenpapiere geöffnet werden. Da auf den russischen Typ-C-Konten gewaltige Summen westlicher Investoren eingefroren sind, besteht auf beiden Seiten ein großes Interesse an Verrechnungslösungen. Ein zukünftiger Exit über ein neues Dekret ist absolut denkbar.
Das Ganze bekommt zusätzliche Dynamik durch den Bankenmarkt: Die HVB-Muttergesellschaft UniCredit versucht im Rahmen ihres laufenden Übernahmeangebots, die Commerzbank vollständig zu schlucken und hat ihre Beteiligung bereits auf über 37 % hochgeschraubt. Sollten die Depots der Commerzbank-Kunden mittelfristig mit der technisch versierteren HVB-Infrastruktur zusammengelegt werden (die im Kundenservice bei Russland-Papieren als deutlich agiler gilt als Neo-Broker), könnte sich das für betroffene Commerzbank-Anleger beim späteren Support rund um die Auszahlungen als Vorteil erweisen.
Der Handel im russischen Inlandsmarkt läuft normal weiter, die Kurse sind wegen des extrem hohen russischen Leitzinses aber gedrückt:
WKN A1G10S (Fälligkeit: Feb 2027) notiert bei ca. 90 % des Nennwerts.
WKN A1HFLY (Fälligkeit: Jan 2028) notiert bei ca. 82 % des Nennwerts.
Wenn wir die Füße stillhalten, verfallen unsere Ansprüche rechtlich nicht. Allerdings greift bei einer späteren Regulierung das russische Dekret (Nr. 95/394):
Stufe 1 in Russland: Alle aufgelaufenen Rubel-Beträge werden zwingend nach dem offiziellen Kurs der russischen Zentralbank in US-Dollar (USD) umgerechnet. Russland behält hier die Hoheit über den Kurs.
Stufe 2 in Deutschland: Erst wenn das Geld im Westen ankommt, rechnet die deutsche Depotbank die USD in Euro (EUR) um. Wir tragen also ein zweifaches Währungsrisiko (RUB ➡️ USD ➡️ EUR).
Ein extrem wichtiger Punkt für die spätere Rendite: Aus deutscher Sicht ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Russland völkerrechtlich NICHT ausgesetzt! Deutschland hat das Abkommen nicht gekündigt, weshalb die Regeln für deutsche Privatanleger im Kern weiterbestehen.
Die Folge: Das schützt unsere Rendite massiv! Da Russland auf die OFZ-Zinsen bereits an der Quelle eine Steuer von 20 % einbehält, greift der Schutz des DBA.
Da diese Zinsen somit bereits in Russland besteuert wurden, sind sie nach dem geltenden DBA in Deutschland von der Einkommensteuer freigestellt (steuerfrei). Es fällt beim späteren Zufluss in Deutschland also keine deutsche Abgeltungsteuer mehr auf die Zinsen an! Der Nennwert (die Tilgung) selbst wird ohnehin steuerfrei zurückgezahlt.
Was wir jetzt tun sollten (Doku!)
Wer den langen Atem hat, sollte seine Kaufabrechnungen absolut sicher aufbewahren, um später den lückenlosen Altbesitz vor dem Sanktionszeitraum nachweisen zu können. Zudem solltet ihr euch jedes Jahr die Jahresdepotaufstellungen wegsichern, um die lückenlose Eigentümer-Historie während der Blockade schwarz auf weiß zu haben.
Das exakte Rechenbeispiel (Pro 100.000 RUB Nominalvolumen inkl. aller Zinsen seit 2022 bis zur Fälligkeit)
Rechnet man alle seit dem Stopp im Jahr 2022 aufgelaufenen Kupons sowie die bis zum Laufzeitende noch anstehenden Zinsen zusammen und zieht die 20 % russische Quellensteuer ab, ergibt sich bei einer moderaten Rubel-Erholung von 1 EUR = 70 RUB folgende neutrale Endabrechnung:
WKN A1G10S (Fälligkeit Feb 2027) – Pro 100.000 RUB Nominal:
Insgesamt 10 blockierte Zinszahlungen seit 2022 = +40.750,00 RUB Brutto-Zinsen.
Nach Abzug von 20 % russischer Quellensteuer verbleiben 32.600,00 RUB Netto-Zinsen.
Zusammen mit der Rückzahlung des Nennwerts ergibt das 132.600,00 RUB Netto pro 100k Nominal.
? Das entspricht beim erholten Kurs (1:70) einer Gesamtauszahlung von 1.894,29 € je 100k Nominal.
WKN A1HFLY (Fälligkeit Jan 2028) – Pro 100.000 RUB Nominal:
Insgesamt 12 blockierte Zinszahlungen seit 2022 = +42.300,00 RUB Brutto-Zinsen.
Nach Abzug von 20 % russischer Quellensteuer verbleiben 33.840,00 RUB Netto-Zinsen.
Zusammen mit der Rückzahlung des Nennwerts ergibt das 133.840,00 RUB Netto pro 100k Nominal.
? Das entspricht beim erholten Kurs (1:70) einer Gesamtauszahlung von 1.912,00 € je 100k Nominal.
(Wer beispielsweise 500.000 RUB Nominal hält, multipliziert diese Euro-Werte am Ende einfach mit 5).
am 19.06.2026 10:01
Und hier dann einige Abschnitte aus Nummer 2 -
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An der Bankenfront gibt es extrem spannende, zweischneidige Entwicklungen, die zeigen, dass im Hintergrund doch einiges in Bewegung ist:
Auszahlungen im Februar: Aus der Community gibt es verifizierte Berichte, dass neben der HypoVereinsbank (HVB) im Februar auch Institute mit staatlicher Verankerung vereinzelte Zinszahlungen für russische Staatsanleihen auf die Verrechnungskonten durchgeleitet haben. Dazu gehört allen voran die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) als deutsche Entwicklungsbank sowie die Dekabank als zentrales Wertpapierhaus mit staatlich-kommunaler Beteiligung aus dem Sparkassensektor. [1]
Hintergrund der Zahlungen: Da diese staatlich gestützten Institutionen und Großbanken über eine eigene, hochspezialisierte Abwicklungsinfrastruktur verfügen, konnten unter extrem strengen regulatorischen Einzelfallprüfungen Zahlungswege genutzt werden, die bei reinen, passiven Neo-Brokern von vornherein blockiert sind. Eine Garantie für die Zukunft ist das zwar nicht, aber es beweist, dass Geldflüsse technisch machbar sind, sobald behördliche Freigaben vorliegen.
Der UniCredit / Commerzbank-Übernahmekampf: Das Ganze bekommt eine zusätzliche Dynamik, da die HVB-Muttergesellschaft UniCredit im Rahmen ihres laufenden Übernahmeangebots versucht, die Commerzbank vollständig zu schlucken. UniCredit hat ihre Beteiligung an der Commerzbank bereits massiv auf über 37 % hochgeschraubt. Sollten die Depots der Commerzbank-Kunden mittelfristig mit der HVB-Infrastruktur zusammengelegt werden, könnte sich das für betroffene Commerzbank-Anleger beim Support rund um russische Papiere als Vorteil erweisen, da die HVB-Systeme in diesem Bereich technisch offensichtlich handlungsfähiger sind."
Man kann also durchaus ein wenig was rausbekommen und ist auch mit Aufwand nachprüfbar, soweit ich das gesehen habe.
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Die rechtlichen Grundlagen für Ihre Argumentation
Wenn Sie mit einer Bank verhandeln, müssen Sie sich auf die exakten europarechtlichen, nationalen und steuerrechtlichen Normen berufen. Die wichtigsten Argumente im Überblick:
Gleichbehandlungsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot (Art. 18 AEUV / § 242 BGB):
Wenn andere namhafte Kreditinstitute wie die HypoVereinsbank (HVB) oder die staatseigene KfW nachweislich technische Wege gefunden haben, diese Zahlungen im Einklang mit den Sanktionen abzuwickeln, müssen sich andere Banken die Frage gefallen lassen, warum sie diesen Service verweigern. Das Pauschalargument „Es ist rechtlich unmöglich“ ist damit faktisch widerlegt. Es handelt sich um ein rein technisches bzw. wirtschaftliches Hindernis der jeweiligen Bank.
Die EU-Sanktionsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 269/2014 & Nr. 833/2014):
Die Sanktionen verbieten Transaktionen mit der russischen Zentralverwahrstelle NSD. Allerdings enthalten die Verordnungen auch Ausnahmeregelungen (Sondergenehmigungen) für die Abwicklung bereits bestehender Altpositionen von EU-Bürgern, um unbeabsichtigte Härten zu vermeiden. Banken mit eigener Abwicklungsabteilung können diese Lizenzen bei der Bundesbank (oder den zuständigen Behörden in anderen EU-Staaten, z.B. Belgien für Euroclear) beantragen.
Auskunftsanspruch nach dem Wertpapierhandelsgesetz (§ 63 WpHG & § 83 WpHG):
Die Bank ist als Wertpapierdienstleistungsunternehmen gesetzlich verpflichtet, im bestmöglichen Interesse des Kunden zu handeln und lückenlose Transparenz über die Verwahrkette zu schaffen. Sie darf Informationen über den Verbleib Ihrer Zinsansprüche nicht grundlos zurückhalten.
Völkerrechtlicher Status des DBA (Doppelbesteuerungsabkommen):
Deutschland hat das DBA mit Russland formal nicht gekündigt. Gemäß § 34c Abs. 1 EStG und den verbliebenen Regelungen des Abkommens besteht der Anspruch auf Freistellung von der deutschen Einkommensteuer, da die Erträge in Russland bereits der 20%-igen Quellensteuer unterliegen."
Zudem kann man die "Unterhaltung" und die Info natürlich auch ins negative Szenario ziehen!!!
Also, ziemlich viel Text 🙂 Man kann aber dann mit den Stichpunkten auf dieser Basis auch selber später nochmal recherchieren.
Ich selber werde einfach aussitzen... Grüße
am 19.06.2026 16:23
Danke, für die interessante Übersicht. Über den Auskunftsanspruch gegenüber meiner Hausbank hatte man mich bei Clearstrem ebenfalls informiert, sie selbst würden ihrerseits nur den Banken Auskünfte geben. Ich hatte nach meinem letzten Post hier dann beim Kundenservice nachgefragt und dabei von verschiedenen Sachbearbeitern jeweils die Standardantwort bekommen. Meine letzte Anfrage war dann am 16.4.26 :
"(Hinweis auf das Bundestagspapier)...Meine Frage war, wer oder was die "zuständige Lagerstelle" ist, an die nach Ihrer Aussage seitens des Emittenten die Zahlungen überwiesen wurden und wo diese nun liegen. Wenn seitens deutscher oder anderer europäischer Institutionen solche Gelder zurückgehalten werden sollten, so hätte ich gerne gewusst, aufgrund welcher Rechtsnorm dies so gehandhabt wird, denn zu dem im zitierten Dokument klar umrissenen Personenkreis, an den nur nach Rücksprache mit den zuständigen EU-Stellen Gelder weitergeleitet werden dürfen, gehöre ich nicht. Bitte entschuldigen Sie meine Insistenz. (mfG)"
Das comdirect Team hatte sich diesmal nach der ursprünglichen Eingangsbestätigung am 4.5.26 noch einmal bei mir gemeldet; die Angelegenheit liege bei der zuständigen Abteilung. Die Klärung nehme einige Zeit in Anspruch. Sobald man eine Rückmeldung habe, werde man sich umgehend zurückmelden. Das ist jetzt der aktuelle Stand.
Ich bin hinsichtlich eines Aussitzens leider nicht ganz so entspannt, denn Geld, das ich erst x Jahre später bekomme, ist dann auch weniger Wert; erstens wegen der Inflation, zweitens weil es keine Erträge für mich generiert und drittens weil ich es gerade gut gebrauchen könnte. Anders wäre die Lage, wenn die Zinsen in Rubel vorgehalten würden, dann müsste man denjenigen, die die Zinsen zurückhalten, sofern es beim jetzigen Kurs endlich zur Auszahlung käme, natürlich geradezu dankbar sein.
am 19.06.2026 16:58
Dazu gibt es eine Lösung: Der Auskunftsanspruch besteht nicht gegenüber Clearstream oder so, sondern gegenüber der Bank bzw. der Depotführenden Stelle 🙂
etreff: Dringende Statusabfrage und Auskunftsbegehren zu russischen Staatsanleihen
Depotnummer: [Ihre Depotnummer]
Wertpapiere: WKN A1HFLY (ISIN RU000A0JTK38) / WKN A1G10S (ISIN RU000A0JS3W6)
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meinem oben genannten Depot führe ich Bestände der russischen Staatsanleihen WKN A1HFLY und/oder WKN A1G10S.
Mir liegen gesicherte Informationen aus dem deutschen Bankensektor vor, dass im Februar dieses Jahres andere namhafte Kreditinstitute (darunter die HypoVereinsbank sowie Institute mit staatlicher Beteiligung wie die KfW und die Dekabank) erfolgreich Zinszahlungen für russische Staatsanleihen abgewickelt und teilweise auch an Privatanleger weitergeleitet haben.
Die pauschale Aussage, dass eine Gutschrift oder Bearbeitung aufgrund der EU-Sanktionen gegen die russische NSD generell rechtlich unmöglich sei, ist damit nachweislich unzutreffend. Es ist offensichtlich eine Frage der technischen Infrastruktur und der Nutzung behördlicher Ausnahmegenehmigungen im Rahmen des geltenden EU-Sanktionsrechts.
Unter Berufung auf Ihre Auskunfts- und Treuepflichten als meine depotführende Bank (§ 63 WpHG sowie § 242 BGB) fordere ich Sie daher auf, mir folgende Fragen fallspezifisch zu beantworten:
Prüfung von Sondergenehmigungen: Hat Ihr Haus oder die von Ihnen genutzte Zwischenverwahrstelle (z. B. Clearstream Banking AG) bei den zuständigen Behörden (z. B. der Deutschen Bundesbank oder den belgischen Finanzbehörden im Falle von Euroclear) Ausnahmegenehmigungen beantragt oder geprüft, um die blockierten Zinszahlungen für Inhaber von OFZ-Inlandsanleihen einzuziehen?
Technischer Status der Buchung: An welcher Stelle in der Verwahrkette werden die für meine Bestände im Februar und zu den vorherigen Kuponterminen von Russland bereitgestellten Zinszahlungen aktuell blockiert? Liegen diese Gelder nach Kenntnis Ihres Hauses auf einem Sammel- oder Erinnerungskonto bei der NSD oder Clearstream?
Zukünftige Integration: Da im Rahmen aktueller Konsolidierungen am deutschen Bankenmarkt (wie der laufenden Übernahme der Commerzbank durch die UniCredit/HVB-Gruppe) technische Plattformen angeglichen werden, frage ich an, ob Sie zeitnah planen, Ihren Kunden dieselben Abwicklungswege für russische Wertpapiere zugänglich zu machen wie die HVB.
Ich bitte Sie höflich, diese Anfrage nicht mit einem automatisierten Standard-Absageschreiben zu beantworten, sondern mir eine detaillierte, rechtlich fundierte Rückmeldung zu geben.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Vorname und Nachname]
Ansonsten, letzter Absatz, letzter Satz: Auch dazu habe ich Überlegungen angestellt. Auch Worst-Case und geoplitische Überlegungen, die ich aber natürlich nicht hier bereitstellen kann. Ich spekuliere da ein wenig weiter in die Zukunft. Daraus ergibt sich ein interessantes Parodoxon, wonach es langfristig gar nicht mal so verkehrt wäre, wenn die RUB voerst in Russland bleiben würden. PDF könnte ich per Nachricht oder auf anderem Weg zur Verfügung stellen. Würde mich aber wundern, wenn es anders kommt als von mir vermutet und berechnet. Mein "kleiner Zeh" liegt sehr oft richtig. 🙂 Die möglichen Szenarien und meine Überlegungen hab ich ziemlich ausgiebig recherchiert. Auch was zukünftige Wechselkurs- und Inflationsrisiken anbelangt. Oder Zugriff auf die Zinsen und Papiere. Bei mir geht es um relativ gesehen, eher geringere Summen. Ich werde die Sache natürlich verfolgen, aber erst mal abwarten und aussitzen.
Also... bei Interesse... und Grüße
Nachricht schreiben, und dann sieht man weiter...
am 19.06.2026 17:16
Und btw. notfalls zieht man noch die DSGVO-Karte bezüglich Auskünfte der gespeicherten digitalen Daten...
Hab ich bezüglich Gaspreisbremse in 2023 dann gemacht. Daraufhin hat mir der Liederant mitgeteilt, sollte ich nochmal schreiben, dann
antworten die mir nicht mehr 🙂 Es ging aber dann doch später irgendwie ganz gut für mich aus. Resultat: Ich habe mehr Geld wegen der Bremse zurück bekommen, als ich in den Monaten Mai-September an Gas bezahlt hatte. Irgendwie crazy...