am 14.01.2024 00:39
Kein Problem, da braucht nichts übersetzt werden. Du füllst ja deine Erträge sowieso noch in das Formular RF-1534 ein. Die Unterlagen dienen nur als Nachweis.
Selbst die Ansässigkeitsbescheinigung vom FA lasse ich nicht jedes Jahr neu ausstellen. Geht trotzdem durch 😁
Mit dem Onlineverfahren ist es seit 2023 super komfortabel geworden.
am 29.01.2024 14:00
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Quellensteuer Norwegen und im speziellen zum Ausfüllen der Ansässigkeitsbescheinigung. Auf der zweiten Seite heißt es unter anderem in dritten der vier Kästen: "Name und Anschrift des Schuldners der Vergütung"
Was trägt man hier ein? Das Unternehmen, welches die Dividende gezahlt hat - in meinem Fall Equinor. oder was kommt hier rein?
Vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen.
Vielen Dank schon mal 🙂
29.01.2024 14:20 - bearbeitet 29.01.2024 14:21
29.01.2024 14:20 - bearbeitet 29.01.2024 14:21
Hallo @Ste_fan,
das hast du richtig erkannt: Den Firmennamen und Adresse des "Auszahlers". In deinem Fall:
Equinor ASA
Forusbeen 50
4035 Stavanger
Viele Grüße
Marin
am 29.01.2024 14:22
Du hast dir die Frage schon richtig beantwortet. Bei Aktien kommt da die Firma rein, deren Aktien du hälst.
am 29.01.2024 17:22
Super. vielen Dank euch beiden 🙂
01.03.2024 13:11 - bearbeitet 01.03.2024 13:19
Die Bank ist aber nicht das Finanzamt. Das Finanzamt muss dir den 15%-tigen Anteil an der norwegischen Quellensteuer ersetzen, wenn du nachweist, dass du dich für die Erstattung nach DBA entscheidest hast und wenn du diese ausländische Steuer in der Anlage KAP deiner Einkommensteuererklärung zurückverlangst (Zeile 52 bzw. 53). Für die anderen 10% musst du einen Antrag in Norwegen stellen (bzw. den Anteil kannst du dir von comdirect gegen Gebühr erstatten lassen).
In meiner KAP 2023 geht es in Zeile 52 um Familienstiftungen und in Zeile 53 um Steuerstundungsmodelle. Weiß jemand wo man die 15% norwegische Quellensteuer heutzutage einträgt?
am 07.03.2024 11:46
Wie handhabt ihr das mit mehreren Firmen bei der Ansässigkeitsbescheinigung? Würden alle gar nicht in das Feld passen. Oder muss man diese Bescheinigung für jede Firma einzeln ausfüllen und dann auch einzeln mit dem Online Verfahren zurückfordern?
13.04.2024 13:35 - bearbeitet 13.04.2024 14:52
Hab den Eindruck, mit Norwegen hat sich etwas geändert: Ich hatte im letzten Juni das norwegische Formular ausgefüllt, mir von meinem deutschen Finanzamt darauf meinen Wohnsitz bestätigen lassen und nach Rückerhalt nach Norwegen geschickt, um mir von dort die 10% auszahlen zu lassen. Während ich aus Norwegen bisher weder Post noch Geld erhalten habe, hat mich meine deutsche Bank (Postbank) nun angeschrieben mit der Aufforderung, ein mitgeliefertes, neues Formular auszufüllen (in 3x Ausführung: 1x für norwegische Finanzbehörde, ausgefüllt zurückzuschicken an die Postbank, 1x fürs deutsche Finanzamt, 1x für meine Unterlagen), um mir die besagten 10% zu holen. Laut Begleitbrief erhält die Postbank dann das Geld aus Norwegen und wird mir den Betrag gutschreiben. Weiß nicht, ob sich das Prozedere geändert hat oder ob da zwei Vorgänge parallel laufen bzw. sich überschneiden.