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Quellensteuer Kanda - Verständnisfrage
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am 23.03.2020 10:21
Hallo,
ich habe eine Verständnisfrage zum Thema Quellensteuer Kanda, bevor ich mir kanadische Aktien zulege.
Ist es ausreichend das Formular NR301 auszufüllen und zu übersenden? Also werden dann bei Zahlung von Dividenden automatisch nur die 15% abgezogen?
Oder muss ich zusätzlich noch das Formular NR7 bei jeder Dividendenzahlung / jährlich ausfüllen und nach Kanda senden?
Wie verhält es sich bei der DBA-Vollmacht der Comdirect?
Werden da für jede Dividendenzahlung dann 5 Euro bzw. 20 Euro fällig?
Oder nur einmalig 5 Euro für die Vorabbefreiung?
Ein etwas verwirrt dreinschauender und nach Aufklärung suchender
MaGo

06.06.2020 12:28 - bearbeitet 06.06.2020 12:30
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06.06.2020 12:28 - bearbeitet 06.06.2020 12:30
Kanada wird bei der Targo wie USA behandelt-sofern man die Vollmacht zur Vorabbefreiung ausgefüllt hat.
https://www.targobank.de/de/amc-content/pdf/07-25/vollmacht.pdf
7)KanadaDie Vollmacht ist auf die Dividendenzahlungen kanadischer Aktien beschränkt.Nach dem Erwerb kanadischer Aktien stellt die Bank dem Depotinhaber die zur Ermäßigung erforderlicheGeneralvollmacht zur Verfügung. Eine Ermäßigung auf 15 % des Quellensteuerabzugs erfolgt nur nachrechtzeitigem Eingang der vom Depotinhaber vervollständigten und unterschriebenen Vollmacht. Die Ermäßigungbei Trust-Papieren ist grundsätzlich nicht möglich.
Den Unterschied zwischen Vorabbefreiung und Erstattung (gezahlter) Steuern wirst Du ja kennen.
Maxblue bietet das übrigens auch an:
https://www.maxblue.de/static/assets/files/maxblue_Vollmacht_Steuererstattung_deutsch-englisch.pdf
06.06.2020 12:45 - bearbeitet 06.06.2020 12:53
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06.06.2020 12:45 - bearbeitet 06.06.2020 12:53
@ehemaliger Nutzer schrieb:Kanada wird bei der Targo wie USA behandelt-sofern man die Vollmacht zur Vorabbefreiung ausgefüllt hat.
https://www.targobank.de/de/amc-content/pdf/07-25/vollmacht.pdf
7)KanadaDie Vollmacht ist auf die Dividendenzahlungen kanadischer Aktien beschränkt.Nach dem Erwerb kanadischer Aktien stellt die Bank dem Depotinhaber die zur Ermäßigung erforderlicheGeneralvollmacht zur Verfügung. Eine Ermäßigung auf 15 % des Quellensteuerabzugs erfolgt nur nachrechtzeitigem Eingang der vom Depotinhaber vervollständigten und unterschriebenen Vollmacht. Die Ermäßigungbei Trust-Papieren ist grundsätzlich nicht möglich.
Den Unterschied zwischen Vorabbefreiung und Erstattung (gezahlter) Steuern wirst Du ja kennen.
Nö, erklär mal bitte... 😛 😉
Auf diese Vollmacht bin ich, wie bereits gesagt (!!!!!), auch gestoßen. Damit ist schon mal deine erste Aussage falsch (kein Papierkram). Auch ist überall das Formblatt NR301 vonnöten, nur bei der Targobank nicht - dazu aber gleich mehr. Weiterhin wird Kanada nicht wie die USA behandelt, denn die USA ist ein völlig andere Behandlung des Themas (Stichwort Qualified Intermediary). Das aber nur mal am Rande (wenn klugscheissern... naja du weißt schon ;)).
So: nun habe ich im PLV nichts zum Thema Vorabbefreiung gelesen. Da müsste, selbst wenn es kostenlos wäre, auch irgendwie drin stehen denn jede Leistung muss benannt werden. Wenn ich es überlesen habe bitte ich dich mir kurz die Passage zu nennen. Von daher weiß ich nicht was direkt für Kosten auf mich zukommen, denn etwaige Kosten werden bei entsprechenden anderen Banken genannt. Wenn ich nicht sicher weiß dass es kostenlos ist, weil im PLV nichts dazu steht, dann lass ich die Sache simpel sein.
Denn weil du so gut zitieren kannst:
Der/Die Unterzeichnende/n erteilt/erteilen der
TARGOBANK AG eine Vollmacht
1. zur Entlastung ausländischer Quellensteuer nach
den jeweils geltenden Rechtsvorschriften;
2. zur Stellung entsprechender Anträge auf
vollständige bzw. teilweise Entlastung von
ausländischer Quellensteuer in meinem/unserem
Namen;
3. zwecks Einholung der erforderlichen
Wohnsitzbescheinigung bei meinem/unserem
Finanzamt.
Und weiter heißt es:
2) Leistung
Die Vollmacht umfasst einerseits die Ermäßigung von der Quellensteuer bei Ausschüttung der Kapitalerträge laut
den länderspezifischen Rechtsvorschriften oder einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen. Im Vorfeld der
Zahlung werden die notwendigen Dokumente bei der Lagerstelle, Zahlstelle oder Korrespondenzbank
eingereicht.
Andererseits wird die Bank nach Zahlung der Kapitalerträge ein Erstattungsverfahren von der Quellensteuer laut
den länderspezifischen Rechtsvorschriften oder einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen einleiten.
Die Vergütung der Quellensteuer erfolgt auf das Konto des Kunden.
3) Angebotene Länder
Eine Ermäßigung wird in folgenden Ländern beantragt:
Dividendenzahlungen: Australien, Finnland, Kanada, Schweden
Zinszahlungen: Australien, Spanien, Portugal
Eine Erstattung wird in folgenden Ländern beantragt:
Dividendenzahlungen: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Österreich, Schweden, Schweiz,
Spanien
Zinszahlungen: keine
Das heißt die Targobank füllt für mich das notwendige Formular NR301 alle drei Jahre aus, verschickt es nach Kanada und unternimmt völlig kostenlos noch die Einholungen der entsprechenden Wohnsitzbescheinigungen?
Auch kannst du eine Rückerstattung zum Beispiel für die Schweiz bekommen - mit demselben Formular bzw. derselben Vollmacht für einen ähnlichen Umfang an notwendigen Leistungen. Dieses kostet laut PLV aber fast 50€ - warum sollte das sein? Warum das eine kostenlos aber das andere nicht? Und warum steht es nicht bei dem entsprechenden Punkt im PLV?
Edit: Schön dass Maxblue das auch anbietet. Edit: Ich finde dazu nicht mal irgendtewas im PLV. Weder zu Quellensteuer noch zu Vorabbefreiung oder überhaupt Rückerstattung. Das heißt für mich schon mal vorsichtig sein.
Comdirect bietet es auch an:
Sorry aber die links bringen nichts und zeigen nur dass es angeboten wird. Sagen aber nichts über die Kosten, oder ob überhaupt Kosten entstehen, aus.
DKB bietet es übrigens auch an: da schicke ich das ausgfüllte Formular NR301 hin und die machen den Rest. Ohne Vollmacht. Ganz einfach.
Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD

06.06.2020 14:51 - bearbeitet 06.06.2020 14:55
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06.06.2020 14:51 - bearbeitet 06.06.2020 14:55
Wenn ich nicht sicher weiß dass es kostenlos ist, weil im PLV nichts dazu steht, dann lass ich die Sache simpel sein.
Wäre ja auch eine Möglichkeit, mal dort nachzufragen.
Die Targo hat schon zu Zeiten, als der Laden noch Citibank hieß, nur 15% Steuern einbehalten bei USA und Kanada. Damals übrigens ohne extra Formulare.
Zu Maxblue- Du brauchst eine neue Brille- ist auch besser beim Golfen.
https://www.deutsche-bank.de/content/dam/deutschebank/de/shared/pdf/Steuermerkblatt-Inland.pdf
Anlage 2 auf Seite 19:
Länderübersicht über das bei der Steuerentlastung anzuwendende Verfahren für die Entlastung im Abzugsstaatsofern Wertpapiererträge gem. Tabelle Anlage 1 einer Quellensteuerbelastung unterlegen habenHinweis auf das „Vollmachtverfahren“: Die Deutsche Bank bietet ihren inländischen Depotkunden bei bestimmten Quellen-staaten an, die Erstattung von ausländischer Quellensteuer in deren Namen durchzuführen. Die Bank berechnet für das Ertragsjahr 2019 kein besonderes Entgelt. Hierfür muss der Kunde der Bank einen entsprechenden Auftrag und eine schriftliche Vollmacht für die Antragstellung auf einem von der Bank vorgesehenen Vordruck erteilen.
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am 20.05.2021 19:48
Hallo,
gibt es das Quick Refund auch für weitere Länder?
Wenn ja, für welche?
Ich habe verschiedene Schweizer Werte im Depot, gibt es Quick Refund auch für die Schweiz?
VG
Michael Jäkel
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am 21.05.2021 13:41
Leider nein. Aber drei Jahre rückwirkend wenn ich mich nicht irre.
Schweiz ist auch mit Kosten (Tax Voucher) verbunden.
Näheres bitte hier nachlesen.
Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD

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