am 12.09.2018 09:06
Werte Community,
hat jemand Erfahrung mit der Rückforderung von Quellensteuern bei meinem Lieblings-Lachszüchter Bakkafrost (A1CVJD)?
Bakkafrost hat Sitz auf den Faröer Inseln, die gehören technisch zwar zu Dänemark aber die Faröer haben offensichtlich einen eigenen Quellensteuersatz von 35% und sind u.a. in Steuerfragen recht unabhängig. Ein bisschen so wie Südtirol zwar zu Italien gehört, aber ein ganz eigenes Steuer- und Abgabenregime hat.
Soll ich mich jetzt an die Steuerbehörde der Faröer Inseln oder von Dänemark wenden?
Gruß, swolpoll
am 12.09.2018 09:49
@swolpoll: Da wirst du keine Chance haben. Die Rückerstattung oder Anrechnung von Steuern erfolgt ja nicht einfach so, sondern ausschließlich auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen. Solche haben die Färöer aber nur mit den übrigen nordischen Ländern sowie mit Großbritannien, der Schweiz und Indien. Nicht mit Deutschland.
Hier ist die entsprechende Seite der Steuerverwaltung: https://www.taks.fo/en/business/dividend-tax-refunds/
am 12.09.2018 10:33
OK, immerhin auf die deutsche Steuer anrechnen kannst du es auch ohne DBA (jedenfalls bis 25%), so daß du nicht doppelt (60%) bezahlen mußt: § 32d Abs. 5 EStG