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Proxy Statement // Tesla Hauptversammlung // Wählen

janik
Autor ★
6 Beiträge

Im Rahmen dieses ersten Posts bitte ich um Nachsicht möglicher Missachtung von mir noch unbekannten Gepflogenheiten :))

 

Zum Thema: Ich halte schon länger Tesla Aktien. Die am 04. August 2022 anstehende Hauptversammlung habe ich mir einmal zum Anlass genommen mich zu informieren wie das mit dem (online) wählen auf dieser funktioniert. 

Tesla selbst berichtet hierzu wie folgt:

https://ir.tesla.com/shareholders/vote

 

Das comdirect Depot würde demnach unter „all other brokers“ fallen und ich als Aktionär brauche zum wählen ein Proxy Statement. Dieses werde entweder pro forma versendet oder müsse angefordert werden. Da ich in meiner comdirect Postbox nichts entsprechendes gefunden habe gehe ich einmal davon aus, dass es auf eine Anfrage an comdirect hinausläuft.

 

Hier nun also endlich die Frage(n) - wo frage ich das Proxy Statement an? Gibt es dafür ein Formular? Kostet das etwas? Oder wird der Service gar nicht erst angeboten? Ich freue mich auf rege Rückmeldung :))

Ich versuche es auch noch einmal per Telefon und berichte wenn ich mehr dazu herausfinde.
Bis dahin viel Spaß

30 ANTWORTEN

comWolf
Autor ★
9 Beiträge

Stehe hier mit dem gleichen Problem. Konnte für die Fragen beim "EarningsCall" nicht abstimmen und kann auch bei der Hauptversammlung nicht teilnehmen.

Auf meine Nachfrage wurde ebenfalls die "Umlagerung" in die USA empfohlen, jedoch ist unklar, ob die genannten Kosten pro Aktion gilt und ob noch Folgekosten entstehen.

Mir ist eine Person bekannt die vor 2 Jahren ihre (Tesla-)Aktien nach USA verlagert hat und diese Person kann dennoch keine Stimme abgeben. Hierbei handelt es sich aber auch um die consorsbank.

 

Tesla hat nun einen neuen Link veröffentlicht, mit dem man in seinem Tesla-Account seine Aktienanteile verifizieren können sollte, indem man eine Bestätigung der Bank hochlädt. Leider funktioniert auch das nicht, weil der "Verify Manually"-button nicht angezeigt wird und ich zudem keine Bestätigung der comdirect habe.

Das ist alles sehr deprimierend, zumal diesmal eine Abstimmung von uns Retailern durchaus wichtig wäre.

janik
Autor ★
6 Beiträge

Ja ich glaube auch es wäre super wichtig, dass es von Seiten comdirect da einen offiziellen Weg gibt der dann auch sicher funktioniert.

Kann ja nicht sein, dass man sich Aktien holt und die dann effektiv nur Aktien "Light" ohne Stimmrecht etc. sind .. ich werde das jetzt mit der "Umlagerung" mal über Telefon probieren, bin bisher noch nicht dazu gekommen da wir ja nun eh zu spät dran waren für die Hauptversammlung 2022. Ich hoffe aber sehr, dass dabei dann keine Gebühren anfallen, das sollte (meiner Meinung) eigentlich Teil des kostenfreien Serviceangebots sein, da man sonst ja plötzlich bei einer Art doppelten Ordergebühr wäre - einmal für die Order selbst und einmal um die Aktie dann "freizuschalten". Ich nehme das böse Wort versteckte Gebühren mal noch nicht in den Mund, aber der Gedanke kommt auf. 

 

@comWolf 

Die Bestätigung die du ansprichst das wäre allgemein mal interessant wie die aussehen müsste und was comdirect da bereitstellen könnte. Welcher Link wäre das denn von dem du sprichst? 

 

@SMT_Erik 

Für zukünftige Käufe - welche ausländischen Märkte (konkret - welche Handelsplätze bei der Order) sind denn die "richtigen" wenn man keine aufwendigen Verlagerungen vornehmen möchte? Also bei welchen kann ich dann anschließend direkt auch mein Stimmrecht ausüben? Gibt es da generell bestimmte Handelsplätze oder andere Möglichkeiten das während der Order einzusehen? 

comWolf
Autor ★
9 Beiträge

Es soll ein "Statement from brokerage account" (hier comdirect) kommen. z.B. ein pdf. Wichtig ist, dass deine Bank bestätigt, wieviele Aktien du hast. Das soll man dann manuell hochladen können.

Der Link ist unter "Investor Relations" bei tesla.com zu finden - https://www.tesla.com/teslaaccount/subscription-preferences

Man benötigt dabei einen Tesla-Account, aber wie schon geschrieben, funktioniert es bei mir nicht und zusätzlich habe ich keinen Nachweis in pdf-Form von der comdirect, wieviele Aktien in meinem Besitz sind.

ffaabbii
Autor ★
4 Beiträge

Hallo,

 

ich kann mich @janik nur anschließen. Zu dem hat auch @comWolf meinen Standpunkt wiedergegeben. 

Ich habe meine Aktien in die USA umlagern lassen. Der Vorgang wurde mit "SPESEN DER LAGERSTELLE" abgerechnet. Die kosten beliefen sich dabei auf einen einstelligen Euro Betrag.

Die comdirect Kollegin, welche die Umlagerung veranlasst hat und die zwei weiteren Damen welche ich mit der Kundenhotline kontaktiert habe konnten auch einzig die Umlagerung empfehlen. Eine andere Möglichkeit existiert gerade scheinbar nicht um sich dazu zu qualifizieren, sich bei  Tesla als Aktionär auszugeben.

 

@SMT_Erik

Mich interessiert es sehr, wie eine all­ge­mein­gül­tige  Lösung der hier geschilderten Herausforderung seitens comdirect für Anleger aussieht. Ich kann mir gut vorstellen, dass die hier im Thread vertretenden Kunden nur die Spitze des Eisberges darstellen. Wenn Sie dieses Thema mitnehmen und soweit eskalieren mögen bis sich jemand ihrer Kollegen des Problemes annimmt freue ich mich sehr für mich und weitere Kunden, die sich ähnlich wie hier geschildert wunder, warum einem Aktionär gewisse Handlungen verwehrt bleiben trotz dem Besitz von Aktien.

 

Viele Grüße

Fabian

  

comWolf
Autor ★
9 Beiträge

Vielen Dank an die @janik und @ffaabbii und gleich ein paar Fragen an @SMT_Erik ,

 

mich würde interessieren, was bei einem Teil-Verkauf in den USA für Nachteile oder Mehrkosten entstehen?

So wie ich das verstanden habe, bleibt die WKN immer noch die "A1CX3T".

Ändert sich die Kennung für die USA?

Kann ich auch nur einen Teil der Aktien verlagern? Macht das überhaupt Sinn?

Kann ich das dann weiterhin über z.B. Tradegate handeln?

Wie sicher ist die Lagerung in den USA?

Warum können nachweislich Personen dennoch ihr Stimmrecht nicht ausüben, obwohl die Aktien seit 2 Jahren in den USA gelagert sind?

 

Sorry, für die vielen Fragen, aber ich habe durchaus eine paar Aktien von Tesla und möchte dringend in Zukunft meine Stimme abgeben.

 

Vielen Dank

Wolfgang 

ffaabbii
Autor ★
4 Beiträge

Hallo zusammen,

 

hier noch ein Beitrag zum Thema aus einer Mail die ich von einer comdirect Mitarbeiterin zu einer Anfrage zur Umlagerung erhalten habe:

 

"Nach der Verlagerung können Sie Ihre gekauften Wertpapiere in Deutschland nur in den USA veräußern.
Eine Einladung zur Hauptversammlung für Wertpapiere aus den USA erhalten Sie nicht, da uns diese von den Gesellschaften nicht zur Verfügung gestellt werden.
Die Bestellung der Control-Number oder der Proxy-Form benötigen wir telefonisch oder schriftlich 4 Wochen vor der Hauptversammlung in den USA."

 

Viele Grüße,

Fabian

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @ffaabbii

 

bei Wunsch einer Teilnahme/Abstimmung, müssen die Aktien entweder bei Clearstream Banking Ausland Verwahrart (VA) 700 oder der Domestic Lagerstelle (Citi US) VA 701 verwahrt sein.


Ist das nicht der Fall, muss eine Verlagerung vor dem Record Date der jeweiligen Hauptversammlung von VA 004 auf VA 701 oder VA 700 durchgeführt werden. Beachte bitte hierbei, dass eine Verlagerung mehrere Tage in Anspruch nehmen kann.

 

Heißt also, wenn du deine Papiere idealerweise bereits in den USA (in der Regel NYSE) gekauft hast, dann kannst du unproblematisch über uns die Control-Number für die Abstimmung anfordern oder aber rechtzeitig vor dem Record Date eine Verlagerung beantragen (Änderung VA 004 auf 701 kostet ca. 3,50 Euro + MwSt. und dauert 2-4 Werktage). Kostenfrei führen wir die Verlagerung nicht durch.

 

Beste Grüße

Jan-Ove

 

comWolf
Autor ★
9 Beiträge

Vielen  Dank @SMT_Jan-Ove ,

 

VA 700 kann man nur im Inland handeln und VA 701 nur im Ausland (hier USA). Hab ich das so richtig verstanden?

Bei 701 wird die Aktie dann auch in Dollar geführt?

Fallen andere/höhere Gebühren an als beim Verkauf mit VA 004?

Hinzu kommen die Vor- bzw. Nachteile durch den Wechselkurs beim Verkauf?

 

Wenn man im Euro-Raum lebt und lediglich sein Stimmrecht wahrnehmen möchte, würde dann die VA 700 am meisten Sinn machen?

In diesem Fall (Tesla)  geht es ja hauptsächlich um die elektronische "manuelle Verifizierung" als  Tesla-Shareholder und der Bestätigung der Bank,  damit meine Stimmen auch zählen. Eine persönliche Teilnähme an der Hauptversammlung ist nicht gemeint.

 

Bekommt man automatisch eine Benachrichtigung über Hauptversammlungen?

Was genau ist eine "Control-Number für die Abstimmung" und was mache ich damit?

 

Sorry für die Anfängerfragen..

 

Wolfgang

 

DMZ
Autor ★★
13 Beiträge

Da ich das Thema Proxy Statement letztes Jahr zur Hauptversammlung von GameStop (GME) hatte, hier noch ein schamloser Querverweis > zum Thema Besitznachweis bei Hauptversammlung ausländischer Aktien.

 

Kurze Zusammenfassung: Nach mehrmaligen Nachfragen im Kunden-Support konnte ich (und viele andere) am Ende indirekt - trotz Clearstream und Zentralverwahrung/Sammelstelle und dt. Wertpapiernummer - von meinem Wahlrecht als Aktionär Gebrauch machen: mithilfe einer "Weisung zur Abstimmung für die GAMESTOP Hauptversammlung". Auch der angeblich notwendige Lagerstellen-Übertrag in die USA war für das Voting damals nicht notwendig. 

 

Warum das damals ging und warum das lt. comdirect nicht immer gehen soll, verstehe ich bis heute nicht. Vielleicht war damals auch der Druck und das dahinterliegende Interesse durch die GameStop Aktionäre größer. Man kann das wieder an der gerade sehr hitzig geführten Diskussion hier im Forum sehen. (Selbst die Bafin hat sich aus aktuellem Anlass heute bereits geäußert; Der zweite Themenblock "Rückruf" meines damaligen Threads zahlt übrigens genau darauf ein, was aktuell zur GameStop Split Dividende diskutiert wird.)

 

Dieses Jahr - so die Comdirect - ging eine Teilnahme an der Hauptversammlung - trotz Nachfragen - wieder nicht. 😖

janik
Autor ★
6 Beiträge

 

Danke @DMZ für deine Einwürfe & Links. Die GME Split vs. Aktien-Dividenden Debatte ist ja nochmal eine etwas andere aber ich habe mich mal in Hinblick der Stimmrechts Thematik zumindest durch Teile der verschiedenen GME Threads durchgearbeitet und versucht die Fälle nachzuvollziehen. Leider kann ich hier deine Haltung nur bestätigen, dass das Thema (Stimmrechtsausübung) bei der comdirect wohl jedes Jahr und bei jeder Aktie etwas anders ist (scheint?) .. sehr ärgerlich und letztlich etwas undurchsichtig für mich als Kunden. Insbesondere hat mich gewundert, dass es 2020 dann nach langer Diskussion letztlich ging (dazu auch dieser Thread) und im Jahr danach dann (wohl) wieder nicht. 

 

Ich würde mir hier als Kunde sehr wünschen, dass es da ganz klare Infos zu einem allgemeingültig anwendbaren Prozess gäbe. Und idealerweise dass die Verlagerung in die USA nicht notwendig wäre - das scheint ja nicht (immer) zwingend notwendig zu sein. Eine Anweisung an die comdirect für mich abzustimmen wäre ja bereits eine gute Zwischenlösung. 

 

Ich habe jetzt aber auch nochmal ins Deutsche Depotgesetz geschaut und folgendes gefunden: DepotG §6 Absatz (2)

 

"Der Hinterleger kann zur Ausübung seiner Rechte jederzeit gegen einen angemessenen Aufwendungsersatz vom Verwahrer einen in Schriftform ausgestellten Auszug über den für den Hinterleger in Verwahrung genommenen Anteil am Sammelbestand verlangen (Depotbescheinigung zur Rechtsausübung). Der Verwahrer steht für die Richtigkeit seiner Depotbescheinigung zur Rechtsausübung ein. Wem die Depotbescheinigung zur Rechtsausübung den hinterlegten Anteil am Sammelbestand zuweist, gilt zum Zwecke der Beweisführung als sein Inhaber. Der Leistungsanspruch des Hinterlegers aus seinem Anteil am Sammelbestand ist von vornherein dahingehend beschränkt, dass er gegen die Leistung einen der Leistung entsprechenden Anteil am Sammelbestand auf den Aussteller überträgt."

 

Meiner Meinung lässt sich das so deuten, dass die comdirect auf Anfrage hin verpflichtet ist mir einen Nachweis über mein Wertpapiereigentum bereitzustellen, in diesem Fall also auch die erforderlichen Nachweise / Statements die zur Stimmrechtsausübung benötigt werden. Insbesondere scheint nach diesem Auszug die Verwahrart keine Rolle spielen zu dürfen und das Gesetz ist so formuliert, dass auch nicht zwischen inländischen und ausländischen Aktien unterschieden werden dürfte. 

 

@SMT_Jan-Ove / @SMT_Erik@Social-Media-Team was sehe ich hier falsch? Bzw. wenn ich mich nicht irre - warum ist es von Seiten der comdirect nicht möglich mir trotz Girosammelverwahrung gemäß des zitierten DepotG Auszugs die entsprechenden Bestätigungen auszustellen?  

 

Liebe Grüße